News

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht erfolgreich gegen verbraucherfeindliche AGB-Klauseln vor

Die Verbraucherzentralle Baden-Württemberg e.V. ist erfolgreich gegen verbraucherfeindliche AGB-Klauseln des Möbelhauses Gamerdinger vorgegangen. In der Pressemitteilung führte die Verbraucherzentrale zu dem Urteil des OLG Stuttgart aus:

Die Verbraucherzentralle Baden-Württemberg e.V. ist erfolgreich gegen verbraucherfeindliche AGB-Klauseln des Möbelhauses Gamerdinger vorgegangen. In der Pressemitteilung führte die Verbraucherzentrale zu dem Urteil des OLG Stuttgart aus:

Die Verbraucherzentralle Baden-Württemberg e.V. ist erfolgreich gegen verbraucherfeindliche AGB-Klauseln des Möbelhauses Gamerdinger vorgegangen. In der Pressemitteilung führte die Verbraucherzentrale zu dem Urteil des OLG Stuttgart aus:

„Das Möbelhaus Gamerdinger hatte gegenüber Verbrauchern beim Möbelkauf eine rechtswidrige Klausel zum Transport durch einen Stempelaufdruck verwendet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. ging erfolgreich gerichtlich dagegen vor.

Das Unternehmen Möbel Gamerdinger GmbH & Co. KG in Böblingen darf sich gegenüber seinen Kunden im Zusammenhang mit Kaufverträgen über Möbel nicht mehr auf die Klausel berufen, in welcher der Kunde bestätigen soll, dass die bestellte Ware durch Treppenhaus und Wohnungstüren transportiert werden kann. “Diese Klausel benachteiligte Verbraucher, da mit ihr etwa Anlieferungsschäden am Möbel auf die Kunden abgewälzt werden könnten” so Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherzentrale Baden Württemberg e.V. hatte gegen diese Klausel geklagt und nun auch durch das OLG Stuttgart recht bekommen (Az: 2 U 7/10). “Für den Transport ohne Schäden am Möbel ist bei Anlieferung das Möbelhaus verantwortlich. Verpackungsmaße und Zerlegbarkeit sind dem Verbraucher unbekannt. Es muss deshalb bei der Verantwortlichkeit des Möbelhauses verbleiben” fordert Dunja Richter.

Möbel Gamerdinger darf die besagte Klausel nicht mehr verwenden oder sich darauf berufen.

Die Verwendung einer solchen Klausel dürfte bei Möbelhäusern nicht unüblich sein. Verbraucher sollten sich daher bei Klauseln ähnlichen Inhalts an die Verbraucherzentrale Baden Württemberg e.V. wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.”

(Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. vom 11.05.2010)

 

Christian Solmecke

Weitere Beiträge

Buchtipp

Empathie, Verantwortung und Großzügigkeit – das sind laut Sandy Rogers, Leena Rinne und Shawn D. Moon die drei Erfolgsfaktoren für nachhaltige Kundenbindung und echte...

Aktuell

Unternehmensberatung analysiert den Einfluss der Corona-Pandemie auf das Verbraucherverhalten in 19 Ländern. Die Deutschen halten ihr Geld zusammen.

Aktuell

Wer derzeit etwa eine Waschmaschine oder eine Couch über das Internet bestellt, sollte vorher die Lieferbedingungen checken: Große Onlineshops haben ihren Lieferservice Corona-bedingt oft...

Verbraucher

Wegen Änderungen bei den voreingestellten Filtern rät die Stiftung Warentest von der Nutzung des Vergleichsportal Verivox ab: Kunden, die ihren Stromanbieter wechseln wollen, sollten...

Aktuell

Der Informationsdienstleister Crifbürgel bietet mit einem Miet-Zertifikat erstmals eine Bonitätsauskunft für Verbraucher an und will damit eine Alternative zur Schufa schaffen.

Aktuell

Der britisch-niederländische Konsumgüterkonzern Unilever hat die Marke „The Vegetarian Butcher“ erworben. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind die pflanzlichen Fleischersatzprodukte unter der Bezeichnung...

Stadt & Organisationen

Vom 15. bis 29. September 2017 findet in Hamburg die 16. Faire Woche statt. Mit mehr als 25 Veranstaltungen ist sie Teil der größten...

Aktuell

Wer das Optimum aus seinem Geldbeutel herausholen möchte, sollte sich nicht einzig und allein auf die Hausbank verlassen. Schließlich handelt es sich hierbei um...

Copyright © 2022 business-on.de

Exit mobile version