Recht & Steuern
Mit Beschluss vom 22.01.2013 (Az. 1 StR 416/12) entschied der BGH, dass fingierte Forderungen als Lastschriften im Wege des Abbuchungsauftragsverfahrens zumindest versuchter Computerbetrug ist.
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Mit Beschluss vom 22.01.2013 (Az. 1 StR 416/12) entschied der BGH, dass fingierte Forderungen als Lastschriften im Wege des Abbuchungsauftragsverfahrens zumindest versuchter Computerbetrug ist.
(ddp.djn). Das Kölner Landgericht will am Dienstag (23. März, 9.30 Uhr) das Urteil gegen den früheren Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens verkünden. Die Staatsanwaltschaft wirft Trienekens...
(ddp). Die Anklagebank im Kölner Landgericht ist dem früheren Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens schon aus einem früheren Prozess vertraut. Am Freitag (26. Februar, 9.15 Uhr)...