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Verkaufsoffener Sonntag 2017

Der Termin für den verkaufsoffenen Sonntag ist für das Stadtfest-Wochenende genehmigt. Am Sonntag, den 02. Juli 2017 dürfen anlässlich der Veranstaltung „Stadtfest“ die Verkaufsstellen in der Innenstadt (genauer Geltungsbereich siehe Plan) von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

Der Termin für den verkaufsoffenen Sonntag ist für das Stadtfest-Wochenende genehmigt. Am Sonntag, den 02. Juli 2017 dürfen anlässlich der Veranstaltung „Stadtfest“ die Verkaufsstellen in der Innenstadt (genauer Geltungsbereich siehe Plan) von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

Verkaufsoffener Sonntag am Stadtfest 2017 festgelegt
Der Termin für den verkaufsoffenen Sonntag ist für das Stadtfest-Wochenende genehmigt. Am Sonntag, den 02. Juli 2017 dürfen anlässlich der Veranstaltung „Stadtfest“ die Verkaufsstellen in der Innenstadt (genauer Geltungsbereich siehe Plan) von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Gemeinsam mit den Einzelhändlern der Innenstadt organisiert der Stadtmarketing Böblingen e.V. ein attraktives Programm, das eine Bereicherung für das Stadtfest darstellen wird.

Böblingens Citymanagerin Annabelle Burster: „Wir freuen uns auf den geplanten verkaufsoffenen Sonntag am Stadtfest. Dieser wird derzeit gemeinsam mit den Einzelhändlern der Innenstadt vorbereitet. Das Programm wird sehr attraktiv. Ich bin davon überzeugt, dass der verkaufsoffene Sonntag ein sehr bereicherndes Element für das Stadtfest sein wird.“

Weitere verkaufsoffene Sonntage in Böblingen sind für dieses Jahr nicht geplant.
Aufgrund einer Konkretisierung des Ladenöffnungsgesetzes durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im November 2015, ergeben sich erschwerte Bedingungen für die Genehmigung von Sonntagsöffnungen. In diesem Urteil ist unter anderem festgelegt, dass verkaufsoffene Sonntage nur zum Anlass von zeitgleichen Festen, Märkten oder Messen stattfinden dürfen. Darüber hinaus können nur Veranstaltungen zum Anlass für die Ladenöffnung genommen werden (z.B. das Stadtfest), die selbst einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen. Der Besucherstrom darf nicht umgekehrt erst durch das Offenhalten der Verkaufsstellen ausgelöst werden. Außerdem muss die Veranstaltungsfläche um ein Wesentliches höher sein als die Verkaufsflächen der Geschäfte, die im Geltungsbereich teilnehmen dürfen.

Vor diesem Hintergrund ist aus heutiger Sicht ein verkaufsoffener Sonntag für die Gesamtstadt nicht genehmigungsfähig.

Dazu Böblingens Citymanagerin Annabelle Burster:
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig stellt uns vor besondere Herausforderungen bezüglich der Planung der verkaufsoffenen Sonntage für dieses Jahr. Wie die örtlichen Einzelhändler bedauere ich, dass das verkaufsfördernde Instrument – der verkaufsoffene Sonntag – nicht mehr in dem bisherigen Maß zur Förderung des Böblinger Einzelhandels genutzt werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund der immer größer werdenden Konkurrenz des Online-Handels.“
Weiter bekräftigt sie: „Gemeinsam mit den örtlichen Einzelhändlern prüfen und überlegen wir uns neue Konzepte, die ein attraktives Einkaufserlebnis bieten und die Stadt Böblingen als Einkaufsstadt weiterentwickeln und festigen.“

Nähere Informationen zum verkaufsoffenen Sonntag am Stadtfest finden Sie unter: www.boeblingen.de/Einkaufen.

 

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