Makler: In diesen Fällen können Sie die Provision absetzen

Seit 1. Juni 2015 gilt folgendes Gesetz: Wer einen Makler bestellt, muss die Provision zahlen. Wer eine Immobilie zur Miete sucht und einen Makler beauftragt, zahlt eine Provision von bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In Städten wie München, Frankfurt oder Stuttgart kann das schnell teuer werden und auch andernorts kommt dabei eine stattliche Summe zusammen.
Bei einer Kaufimmobilie fallen für einen Makler je nach Region zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises an. Doch zumindest für private Käufer wird es ab Januar 2021 günstiger, denn sie müssen nach dem Jahreswechsel nur noch höchstens die Hälfte der Maklergebühr zahlen. Ein entsprechendes Gesetz hat kürzlich den Bundesrat passiert.
Wie hoch die Makler-Provision auch ausfällt, in manchen Fällen lässt sie sich von der Steuer absetzen – hier der Überblick:
1. Suche nach Mietwohnung aus beruflichen Gründen: Provision absetzen
Wer aus beruflichen Gründen in eine Mietwohnung zieht und dafür einen Makler beauftragt, der kann die Maklergebühr als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Wichtig: Ein berufsbedingter Umzug liegt beispielsweise dann vor, wenn der Arbeitgeber den Angestellten an einen neuen Dienstort versetzt. Oder wenn der Arbeitnehmer eine neue Stelle in einer anderen Stadt annimmt. Auch wenn ein Berufspendler durch seinen Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit einspart, gilt das als Umzug aus beruflichen Gründen.
2. Suche nach Eigenheim aus beruflichen Gründen: Keine Provision absetzen
Wird ein Makler damit beauftragt, eine Kaufimmobilie zu suchen, können die Maklergebühren grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden – selbst wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet. Die Begründung des Finanzamtes: Beim Kauf einer Immobilie gehören die Maklergebühren zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten – und die sind nicht absetzbar.
3. Doppelte Haushaltsführung: Provision absetzen
Mietet ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort, kann er die Maklerkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
4. Privater Umzug: Keine Provision absetzen
Wer aus privaten Gründen umzieht, kann die Provision für den Makler nicht absetzen.
5. Vermietung: Provision absetzen
Vermieter, die einen Makler damit beauftragen, ihnen ein Vermietungsobjekt zu vermitteln, können die Provision als Werbungskosten absetzen. Wird der Makler damit beauftragt, ein Kaufobjekt zur Vermietung zu finden, kann die Maklergebühr nicht sofort abgesetzt werden. Die Maklergebühr zählt in einem solchen Fall zu den Anschaffungsnebenkosten. Diese werden auf den Kaufpreis hinzugerechnet und dann linear abgeschrieben.
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
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