Makler: In diesen Fällen können Sie die Provision absetzen

Seit 1. Juni 2015 gilt folgendes Gesetz: Wer einen Makler bestellt, muss die Provision zahlen. Wer eine Immobilie zur Miete sucht und einen Makler beauftragt, zahlt eine Provision von bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In Städten wie München, Frankfurt oder Stuttgart kann das schnell teuer werden und auch andernorts kommt dabei eine stattliche Summe zusammen.
Bei einer Kaufimmobilie fallen für einen Makler je nach Region zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises an. Doch zumindest für private Käufer wird es ab Januar 2021 günstiger, denn sie müssen nach dem Jahreswechsel nur noch höchstens die Hälfte der Maklergebühr zahlen. Ein entsprechendes Gesetz hat kürzlich den Bundesrat passiert.
Wie hoch die Makler-Provision auch ausfällt, in manchen Fällen lässt sie sich von der Steuer absetzen – hier der Überblick:
1. Suche nach Mietwohnung aus beruflichen Gründen: Provision absetzen
Wer aus beruflichen Gründen in eine Mietwohnung zieht und dafür einen Makler beauftragt, der kann die Maklergebühr als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Wichtig: Ein berufsbedingter Umzug liegt beispielsweise dann vor, wenn der Arbeitgeber den Angestellten an einen neuen Dienstort versetzt. Oder wenn der Arbeitnehmer eine neue Stelle in einer anderen Stadt annimmt. Auch wenn ein Berufspendler durch seinen Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit einspart, gilt das als Umzug aus beruflichen Gründen.
2. Suche nach Eigenheim aus beruflichen Gründen: Keine Provision absetzen
Wird ein Makler damit beauftragt, eine Kaufimmobilie zu suchen, können die Maklergebühren grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden – selbst wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet. Die Begründung des Finanzamtes: Beim Kauf einer Immobilie gehören die Maklergebühren zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten – und die sind nicht absetzbar.
3. Doppelte Haushaltsführung: Provision absetzen
Mietet ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort, kann er die Maklerkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
4. Privater Umzug: Keine Provision absetzen
Wer aus privaten Gründen umzieht, kann die Provision für den Makler nicht absetzen.
5. Vermietung: Provision absetzen
Vermieter, die einen Makler damit beauftragen, ihnen ein Vermietungsobjekt zu vermitteln, können die Provision als Werbungskosten absetzen. Wird der Makler damit beauftragt, ein Kaufobjekt zur Vermietung zu finden, kann die Maklergebühr nicht sofort abgesetzt werden. Die Maklergebühr zählt in einem solchen Fall zu den Anschaffungsnebenkosten. Diese werden auf den Kaufpreis hinzugerechnet und dann linear abgeschrieben.
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BusinessDer Bodenbelag prägt den ersten Eindruck von Geschäftsräumen und beeinflusst Akustik, Pflegeaufwand und laufende Kosten. Die Bodenwahl in Geschäftsräumen ist mehr als eine Geschmacksfrage: Sie entscheidet über Optik, Akustik, Reinigungsaufwand, Lebensdauer und die Wirkung, die Kunden, Bewerber und Mitarbeitende von einem Unternehmen mitnehmen. Wer ein Büro betritt, eine Praxis besucht oder eine Verkaufsfläche durchquert, bildet sich innerhalb weniger Sekunden ein Urteil. Der Boden ist dabei die größte zusammenhängende Fläche im Raum und trotzdem wird seine Wahl bei Umbau, Ladenausbau oder Praxisrenovierung oft dem Zufall oder dem knappsten Budgetposten überlassen. Für Entscheiderinnen und Entscheider im Mittelstand lohnt es sich deshalb, die Bodenwahl früh als Teil der Raum- und Investitionsplanung zu behandeln. Ein durchdacht gewählter Boden unterstützt konzentriertes Arbeiten, senkt die laufenden Betriebskosten und passt zum Corporate Design. Wer bei größeren Projekten auf Sicherheit setzen möchte, arbeitet mit regionalen Fachbetrieben zusammen, die Beratung und Verlegung aus einer Hand bieten etwa mit den Bodenleger-Experten in Hilden, die auch gewerbliche Kunden im Raum Haan und Solingen betreuen.
