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Arbeitsleben

Bekommt der Arbeitgeber Geld von der Krankenkasse, wenn ein Mitarbeiter krank ist? Regeln, Erstattungen und Pflichten im Überblick

Bekommt der Arbeitgeber Geld von der Krankenkasse, wenn ich krank bin?

Ob ein Arbeitgeber Geld von der Krankenkasse erhält, wenn ein Arbeitnehmer krank wird, gehört zu den wichtigsten Fragen im Zusammenspiel von Arbeitsrecht, betrieblicher Kostenplanung und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber müssen bei Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung leisten. Eine Erstattung erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem über das Umlageverfahren U1. Für viele Unternehmen, besonders kleinere Betriebe, ist das entscheidend, weil Ausfallzeiten die Arbeitgeberaufwendungen deutlich erhöhen können.

Die Thematik berührt zahlreiche Ebenen: die finanzielle Belastung eines Betriebs, die gesetzlichen Pflichten im Arbeitsverhältnis, die Funktionsweise der Krankenkasse und das Ziel des Gesetzgebers, Arbeitgeber zu entlasten. Im Kern geht es um die Frage, wann die Lohnfortzahlung dem Unternehmen selbst auferlegt bleibt und wann ein Ausgleich möglich ist.

Was rechtlich geschieht, sobald ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt

Sobald ein Mitarbeiter arbeitsunfähig ist, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Es verpflichtet den Arbeitgeber, das regelmäßige Arbeitsentgelt für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen, sofern das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen besteht. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Krankmeldung, also die Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit sowie die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Zugleich entstehen für den Arbeitgeber weitere Aufwendungen: Neben dem Gehalt sind auch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zu tragen, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird. Für Unternehmen mit hohem Krankenstand oder mehreren krankheitsbedingten Ausfällen in kurzer Zeit kann dies zu erheblichen Belastungen führen.

Typische Fragen, die in diesem Zusammenhang entstehen, betreffen unter anderem:

  • Ab welchem Zeitpunkt die Lohnfortzahlungspflicht beginnt.
  • Welche Rolle die Dauer der Krankheit spielt.
  • Welche Bestimmungen gelten, wenn ein Arbeitnehmer wiederholt ausfällt.

Diese Grundlagen sind notwendig, um die Funktionsweise der Umlage U1 und die Frage einer Erstattung zu verstehen.

Wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall praktisch funktioniert

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bedeutet, dass der Arbeitgeber das volle Arbeitsentgelt der Beschäftigten weiterzahlt, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht mit der Arbeitsunfähigkeit und endet spätestens nach sechs Wochen. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld an den Arbeitnehmer, während für den Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr anfällt.

Im Unterschied dazu erhält der Arbeitnehmer während der ersten sechs Wochen kein Krankengeld, sondern weiterhin seinen regulären Lohn. Kosten und Risiken tragen in dieser Zeit vollständig die Unternehmen.

Die Belastung kann sich je nach Struktur des Betriebs erheblich unterscheiden. Vor allem kleine Unternehmen oder Betriebe mit hohem Anteil an Mitarbeitenden in körperlich belastenden Tätigkeiten sind häufiger von kurzfristigen Ausfällen betroffen. Eine typische Belastung umfasst:

  • das fortzuzahlende Gehalt
  • die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • eventuell organisatorische Mehraufwände, um Ersatz zu organisieren

Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung: Fällt ein Mitarbeiter aufgrund eines Beinbruchs mehrere Wochen aus, summieren sich Lohn und Sozialabgaben pro Kalendertag zu einem Betrag, der für kleinere Betriebe einen relevanten Kostenfaktor darstellt. Genau hier setzt die Frage der Erstattung an.

Wann Arbeitgeber Geld zurückerhalten können: Aufbau und Zweck der Umlage U1

Ob ein Arbeitgeber Erstattungen erhält, hängt in erster Linie davon ab, ob er am Umlageverfahren U1 teilnimmt. Dieses Ausgleichsverfahren soll verhindern, dass kleinere Betriebe übermäßig durch die Entgeltfortzahlung belastet werden. Die Pflicht zur Teilnahme besteht für Unternehmen bis zu einer bestimmten Beschäftigtenzahl; größere Betriebe finanzieren die Lohnfortzahlung selbst, ohne Anspruch auf Erstattung.

Die Umlage U1 funktioniert wie eine Versicherung: Arbeitgeber zahlen monatliche Beiträge in ein gemeinsames System ein, das sowohl Aufwendungen im Krankheitsfall ausgleicht als auch Schwankungen abfedert. Die Krankenkasse übernimmt den administrativen Teil der Abwicklung, obwohl sie selbst nicht der Kostenträger der Entgeltfortzahlung ist.

Kernaspekte der U1:

  • Sie gilt ausschließlich für den Krankheitsfall.
  • Arbeitgeber können den Erstattungssatz wählen, der sich direkt auf die Höhe der Beiträge auswirkt.
  • Die Teilnahme ist abhängig von der Beschäftigtenzahl.
  • Die Erstattung deckt einen Teil der Lohnfortzahlung sowie der Arbeitgeberanteile ab.

Im Ergebnis entscheidet die Struktur eines Betriebs über die tatsächliche Kostenentlastung. Unternehmen mit wenig Personal profitieren deutlich stärker vom Umlageverfahren als große Betriebe, die nicht teilnahmeberechtigt sind.

Wie die Erstattung über die Umlage U1 berechnet wird

Die U1-Erstattung basiert auf dem tatsächlich fortgezahlten Arbeitsentgelt sowie den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung. Je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz liegt die Rückerstattung häufig zwischen 40 und 80 Prozent der aufgewendeten Kosten. Damit entsteht ein planbares Verhältnis zwischen Beitragslast und potenzieller Erstattung.

Eine praxisnahe Schrittstruktur verdeutlicht den Ablauf:

  1. Ermittlung der tatsächlichen Arbeitgeberaufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit.
  2. Anwendung des vereinbarten Erstattungssatzes.
  3. Berechnung der anteiligen Arbeitgeberanteile, die ebenfalls berücksichtigt werden.
  4. Auszahlung der Erstattung durch die Krankenkasse nach Vorlage der erforderlichen Nachweise.

Durch die freie Wahl des Erstattungssatzes können Arbeitgeber eine Balance zwischen Beitragshöhe und Umfang des möglichen Ausgleichs herstellen. Betriebe wählen häufig höhere Sätze, wenn in der Vergangenheit viele Krankheitsfälle aufgetreten sind oder wenn die Zusammensetzung der Belegschaft ein erhöhtes Risiko erkennen lässt.

Welche Betriebe besonders vom Umlageverfahren profitieren

Das Umlageverfahren U1 ist vor allem für kleinere Unternehmen konzipiert, deren wirtschaftliche Belastbarkeit begrenzter ist als die großer Betriebe. Der Gesetzgeber wollte mit diesem Ausgleichsmechanismus verhindern, dass einzelne Krankheitsfälle die Liquidität oder Personalplanung zu stark beeinflussen.

Erfahrungsgemäß profitieren vor allem Betriebe mit diesen Strukturen:

  • geringer Anzahl Beschäftigter, bei denen einzelne Ausfälle sofort ins Gewicht fallen
  • Tätigkeitsbereichen mit erhöhtem Risiko für kurzfristige oder körperlich bedingte Ausfälle
  • vielen Teilzeitkräften, deren Ausfälle sich pro Kalendertag unterschiedlich stark bemerkbar machen
  • begrenzten finanziellen Reserven, die die Lohnfortzahlung erschweren könnten

Unternehmen ohne Teilnahme an U1 tragen das volle Risiko. In Branchen, die durch hohe körperliche Beanspruchung, Schichtarbeit oder eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Verletzungen geprägt sind, kann die U1 deshalb einen zentralen Bestandteil der betrieblichen Kalkulation darstellen. Die Teilnahme ermöglicht nicht nur Planbarkeit der Kosten, sondern schafft gleichzeitig einen Schutz vor unkalkulierbaren Aufwendungen, die durch eine Häufung von Krankheitsfällen entstehen können.

Die Rolle der Umlage U2 und wie sie sich von U1 unterscheidet

Während die Umlage U1 ausschließlich krankheitsbedingte Ausfälle betrifft, regelt die Umlage U2 die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen im Zusammenhang mit Mutterschaft. Jeder Arbeitgeber, unabhängig von der Größe des Betriebs, ist verpflichtet, an der U2 teilzunehmen. Sie erstattet Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld sowie weitere Kosten, die während des Mutterschutzes anfallen.

Der Unterschied zwischen beiden Umlagen lässt sich klar abgrenzen:

  • U1 betrifft Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  • U2 betrifft Mutterschaftsgeld und zugehörige Zuschüsse.
  • U1 gilt nur für kleinere Betriebe, U2 für alle Arbeitgeber.
  • U1 bietet Wahlfreiheit des Erstattungssatzes, U2 nicht.

Diese Differenzierung ist wichtig, weil in der betrieblichen Praxis manchmal unklar bleibt, ob eine Erkrankung während der Schwangerschaft über U1 oder U2 läuft. Entscheidend ist nicht die Schwangerschaft selbst, sondern der Grund für den Ausfall: Krankheit fällt unter U1, Mutterschutz unter U2.

Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Trennung: Meldet sich eine Arbeitnehmerin aufgrund eines Beinbruchs arbeitsunfähig, wird die Entgeltfortzahlung über U1 abgewickelt, sofern der Betrieb teilnimmt. Sobald die Mutterschutzfrist beginnt, werden sämtliche Arbeitgeberaufwendungen über U2 erstattet.

Welche Krankheitsfälle nicht zu einer Erstattung führen

Die Teilnahme am Umlageverfahren U1 gewährt keinen automatischen Anspruch auf Erstattung in jedem Szenario. Es gibt Konstellationen, in denen der Arbeitgeber die Aufwendungen allein trägt. Dazu gehören bestimmte Konstellationen, die sich aus Gesetz, Arbeitsvertrag und betrieblichen Regelungen ergeben.

Zu den wichtigsten Fällen ohne Erstattung gehören:

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  • Betriebe oberhalb der Beschäftigtenzahl, die nicht U1-pflichtig sind
  • Arbeitsverhältnisse, in denen der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht besteht, etwa bei sehr kurzer Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Erkrankungen ohne rechtzeitige oder ordnungsgemäße Krankmeldung
  • besondere Fälle der Eigenverschuldung des Arbeitnehmers, bei denen die Pflicht zur Entgeltfortzahlung entfällt
  • Ausfallzeiten, die nicht als Krankheit gelten, etwa bestimmte private Gründe

Auch im Umgang mit Sonderfällen ist Vorsicht geboten. Kommt es zu Unklarheiten in der Dokumentation, kann die Krankenkasse eine Erstattung nur verzögert oder gar nicht auszahlen. Die korrekte Angabe des Zeitraums, der Kalendertage und des tatsächlichen Arbeitsentgelts ist daher ein elementarer Bestandteil des Verfahrens.

Wie sich längere Krankheitszeiten auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken

Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung endet die Zahlungspflicht des Arbeitgebers. Ab diesem Zeitpunkt erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse, und der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn mehr. Dies verändert die betriebliche Belastung deutlich, denn der finanzielle Aufwand fällt ab diesem Zeitpunkt weg. Der Arbeitnehmer bleibt jedoch weiter krankgeschrieben und steht dem Unternehmen als Arbeitskraft weiterhin nicht zur Verfügung.

Die Rolle des Krankengeldes unterscheidet sich grundlegend von der der Entgeltfortzahlung:

  • Arbeitgeber zahlen Entgeltfortzahlung nur für die ersten sechs Wochen.
  • Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld für den Arbeitnehmer.
  • Der Arbeitgeber erhält keine Erstattung für die Zeit nach den sechs Wochen, da keine Aufwendungen mehr entstehen.

Für das Unternehmen bedeutet dies eine gewisse Entlastung, auch wenn längerfristige Ausfälle Auswirkungen auf Betriebsabläufe, Projektlaufzeiten und Personalplanung haben können. In Branchen, die stark auf die Anwesenheit einzelner qualifizierter Mitarbeitender angewiesen sind, kann eine längere Arbeitsunfähigkeit deshalb betriebliche Anpassungen erforderlich machen.

Welche strategischen Entscheidungen Arbeitgeber treffen können, um Risiken zu steuern

Die Teilnahme an der Umlage U1 ist nur der erste Schritt. Arbeitgeber können ihre Kosten und Risiken zusätzlich beeinflussen, indem sie die Strukturen des Umlageverfahrens optimal nutzen. Die wichtigste Stellschraube ist die Wahl des Erstattungssatzes, der das Verhältnis zwischen Beitragshöhe und potenzieller Rückerstattung bestimmt.

Zu den relevanten strategischen Überlegungen gehören:

  • Wahl eines höheren Erstattungssatzes, wenn die Belegschaft ein erhöhtes Krankheitsrisiko aufweist
  • Analyse von Ausfallzeiten über bestimmte Zeiträume, um Muster zu erkennen
  • Anpassung des Arbeitsvertragsrahmens im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
  • Einbindung einer Entgeltfortzahlungsversicherung, sofern die betriebliche Struktur dies sinnvoll erscheinen lässt
  • Bewertung der Arbeitszeitmodelle und organisatorischen Abläufe
  • Nutzung betrieblicher Gesundheitskonzepte, um die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken

Ziel ist eine Kombination aus rechtlicher Sicherheit, finanzieller Planbarkeit und effizientem Umgang mit krankheitsbedingten Ausfällen. Unternehmen, die diese Faktoren zusammenführen, erreichen eine deutlich stabilere Balance zwischen Pflichten und Entlastung.

Welche Details im Einzelfall über Dauer, Kosten und Erstattungen entscheiden

Die Umsetzung des Umlageverfahrens ist in der Praxis durch eine Vielzahl kleiner Details geprägt, die über den Umfang und die Dauer von Erstattungen bestimmen. Dazu gehören arbeitsvertragliche Formulierungen ebenso wie die Dokumentation der Krankmeldung und die Struktur des Beschäftigtenverhältnisses.

Wesentliche Faktoren sind:

  • die genaue Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und des entsprechenden Zeitraums
  • die Berechnung des maßgeblichen Arbeitsentgelts als Grundlage für die Erstattung
  • die Einstufung des Mitarbeiters in Vollzeit, Teilzeit oder als Arbeiter
  • der Zeitpunkt der Krankmeldung
  • die Wahl des Erstattungssatzes
  • der Verlauf des Krankheitsfalls, insbesondere bei wiederholten Ausfällen

Wie sich die Erstattung im Krankheitsfall in die Gesamtstruktur der Arbeitgeberpflichten einordnet

Die Regelungen zur Entgeltfortzahlung und die Möglichkeit einer Erstattung über die Umlage U1 greifen in ein System ein, das darauf ausgerichtet ist, die wirtschaftlichen Folgen krankheitsbedingter Ausfälle ausgewogen zu verteilen. Arbeitgeber tragen einen Teil des Risikos, weil der Gesetzgeber ihnen die Entgeltfortzahlung auferlegt. Gleichzeitig soll das Umlageverfahren gewährleisten, dass kleinere Unternehmen nicht durch einzelne Krankheitsfälle übermäßig belastet werden.

In der betrieblichen Praxis zeigt sich, dass dieses Zusammenspiel aus Pflichten und Ausgleichsmechanismen einen deutlichen Einfluss auf Personalplanung, Kostenstruktur und strategische Entscheidungen hat. Der Umfang der Erstattung lässt sich nicht pauschal bestimmen, weil Faktoren wie Unternehmensgröße, Beschäftigtenzahl, gewählter Erstattungssatz, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts zusammenwirken. Auch individuelle betriebliche Strukturen spielen hinein, zum Beispiel ob ein Unternehmen Tätigkeiten mit erhöhtem Verletzungsrisiko anbietet oder eher in einem Bürobereich tätig ist.

Viele Arbeitgeber unterschätzen die Bedeutung einer strukturierten Herangehensweise an Krankheitsfälle

Ein professioneller Umgang mit Krankmeldungen, klare betriebliche Abläufe und eine exakte Dokumentation haben nicht nur juristische, sondern auch finanzielle Auswirkungen. Fehler oder Unklarheiten können Erstattungsprozesse verzögern oder verhindern. Umgekehrt lassen sich durch präzise Prozesse und eine systematische Bewertung der betrieblichen Risiken erhebliche Vorteile erzielen.

Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen U1 und U2, die häufig verwechselt wird. Beide Umlagen erfüllen unterschiedliche Zwecke und funktionieren nach unterschiedlichen Regeln. Unternehmen, die diese Unterschiede verstehen, treffen bessere Entscheidungen über die passende Umlageklasse, die zu ihren finanziellen und personellen Strukturen passt.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Betrachtung von Arbeitsverhältnissen im Detail. Neben der Entgeltfortzahlung können sich auch Themen wie Arbeitszeitmodelle, Zuschüsse, Arbeitgeberanteile und sonstige Aufwendungen darauf auswirken, wie sich die Kosten eines Krankheitsfalls zusammensetzen. In Betrieben mit vielen Teilzeitkräften oder flexiblen Einsatzzeiten ist die Berechnung häufig komplexer, da sich das Arbeitsentgelt unterschiedlich zusammensetzt. Für die Krankenkasse müssen jedoch alle Angaben klar nachvollziehbar bleiben, um die Erstattung auf einer belastbaren Grundlage zu berechnen.

Schließlich lohnt sich ein Blick auf die langfristige Perspektive: Der Umgang mit krankheitsbedingten Ausfällen ist nicht nur eine Kostenfrage, sondern Teil einer umfassenden betrieblichen Strategie. Gesundes Arbeiten, klare Strukturen, präventive Maßnahmen und die Auswahl geeigneter Umlage- oder Versicherungsmodelle können den Einfluss von Ausfallzeiten deutlich mindern. Unternehmen, die sich intensiv mit diesen Themen auseinandersetzen, verbessern nicht nur ihre finanzielle Planungssicherheit, sondern stärken auch ihre betriebliche Stabilität.

Fazit: Wann Arbeitgeber Geld erhalten und warum das System so funktioniert, wie es funktioniert

Arbeitgeber erhalten nur dann Geld von der Krankenkasse beziehungsweise über das Ausgleichsverfahren zurück, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und der Betrieb an der Umlage U1 teilnimmt. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt eine gesetzliche Pflicht, die der Arbeitgeber grundsätzlich bis zu sechs Wochen trägt. Erst über die Umlage U1 ist eine anteilige Erstattung möglich, deren Höhe vom gewählten Erstattungssatz und den tatsächlichen Arbeitgeberaufwendungen abhängt. Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung, und die Krankenkasse zahlt Krankengeld an den Arbeitnehmer, während der Arbeitgeber keine weiteren Lohnkosten trägt.

Das System aus Entgeltfortzahlung, U1, U2 und Krankengeld bildet ein ausgewogenes Gefüge aus gesetzlichen Pflichten und finanziellen Ausgleichsmechanismen. Kleinere Betriebe werden geschützt, indem sie über das Umlageverfahren einen Teil ihrer Aufwendungen zurückerhalten, während größere Unternehmen die Verantwortung für die Lohnfortzahlung selbst tragen. Das Arbeitsrecht sorgt dafür, dass Beschäftigte im Krankheitsfall abgesichert sind, ohne dass die Existenz kleiner Betriebe gefährdet wird.

Wie viel ein Unternehmen am Ende tatsächlich erstattet bekommt, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab: der Struktur des Betriebs, der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, dem Arbeitsentgelt, der Wahl des Erstattungssatzes und der korrekten Einhaltung aller Bestimmungen. Die Details entscheiden über den finanziellen Ausgleich, was eine präzise und gut organisierte Dokumentation unverzichtbar macht.

Im Ergebnis zeigt sich: Arbeitgeber können im Krankheitsfall durchaus eine Erstattung erhalten, aber sie müssen dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und sich im Umlageverfahren richtig positionieren. Je besser die betriebliche Struktur, die Dokumentation der Krankheitsfälle und die Kenntnis der relevanten Regelungen sind, desto verlässlicher lässt sich die finanzielle Belastung steuern. Für Unternehmen, die diese Zusammenhänge verstehen und aktiv gestalten, bietet das System einen wirksamen Ausgleich zwischen gesetzlicher Pflicht und wirtschaftlicher Stabilität.

 

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