Die private Nutzung von Smartphones und insbesondere von SMS und WhatsApp am Arbeitsplatz ist immer wieder Gegenstand arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen.
Sieht ein Tarifvertrag nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche vor, so stellt dies eine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Betroffene Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Angleichung nach...