Connect with us

Hi, what are you looking for?

Fachbeiträge Recht & Steuern

Smartphone und WhatsApp am Arbeitsplatz – erlaubt oder Kündigungsgrund?

Die private Nutzung von Smartphones und insbesondere von SMS und WhatsApp am Arbeitsplatz ist immer wieder Gegenstand arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen.

rangizzz / Fotolia.com

Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellen sich daher berechtigterweise die Frage, ob die private Nutzung des Smartphones während der Arbeitszeit oder während Pausen erlaubt ist, oder ob sie sogar mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu ahnden ist. Besonders Berufsanfänger machen sich oft keine Gedanken, dass das Smartphone während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber nicht gern gesehen wird. Aber was ist nun konkret erlaubt.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt – wie so oft – darauf an, ob es sich um ein Smartphone des Arbeitnehmers handelt, oder ob er es sogar vom Arbeitgeber für berufliche Zwecke zur Verfügung gestellt bekommen hat.
Privates Smartphone während der Arbeitszeit…

Im ersten Fall gilt grundsätzlich, dass alle privaten Angelegenheiten während der Arbeitszeit unterbleiben müssen. Kümmert sich der Arbeitnehmer also während der Arbeitszeit um seine private Kontaktpflege via WhatsApp , erbringt er in dieser Zeit seine Arbeitsleistung nicht. Das entspricht einer Arbeitsverweigerung und kann vom Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen – einer Abmahnung und im schlimmsten Fall der Kündigung – geahndet werden.

… und während der Pause

Anders verhält es sich jedoch in der Pause. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht vorschreiben, wie und womit er seine Pause verbringt.

Gibt es eine arbeitsvertragliche Regelung zur privaten Nutzung?

Es ist aber auch denkbar, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die private Nutzung privater Smartphones vertraglich geregelt haben. Die Regelungsmöglichkeiten sind vielfältig und werden in der Praxis auch sehr unterschiedlich gehandhabt. Es empfiehlt sich daher immer zuerst ein Blick in den Arbeitsvertrag.

Arbeitgeber sind gut beraten, wenn Sie eine möglichst detaillierte Regelung über die private Nutzung des privaten Smartphones mit den Arbeitnehmern treffen. Erstens kann der Arbeitgeber so die Ressourcen seiner Mitarbeiter zielgenau planen und ihnen zugleich die Möglichkeit lassen, auch während der Arbeitszeit für Andere erreichbar zu sein.

Denn ein pauschales Verbot der privaten Nutzung des Smartphones ist unter dem Gesichtspunkt der Mitarbeiterzufriedenheit heutzutage sicherlich nicht förderlich. Etwas anderes gilt selbstverständlich für Mitarbeiter, die in sensiblen Bereichen – etwa mit gefährlichen Stoffen oder mit vertraulichen Unterlagen – arbeiten. In diesem Fall überwiegt das Interesse des Arbeitgebers, Gefahrenquellen aus dem Unternehmen herauszuhalten. In einem solchen Fall kann – auch wenn der Arbeitgeber keine ausdrückliche Regelung dazu getroffen hat – der Arbeitnehmer schon aus dem Arbeitsvertrag heraus dazu verpflichtet sein, erst gar kein privates Smartphone mit zur Arbeit zu bringen. Solange keine ausdrückliche Regelung dazu existiert, ist jedoch sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine gewisse Rechtsunsicherheit gegeben. Das Argument: „Das machen doch alle so!“ zählt aber jedenfalls nicht.

Wird die Erlaubnis der Nutzung des privaten Smartphones grundsätzlich erlaubt, beschränkt sich diese immer auf eine „normale und angemessene“ Nutzung. Eine Nutzung von mehreren Stunden am Tag – das leuchtet ein – ist verboten.

Vom Arbeitgeber gestelltes Smartphone

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Smartphone zur Verfügung gestellt, um damit beruflich erreichbar zu sein, wird der Arbeitgeber in aller Regel die private Nutzung ganz ausschließen. In diesem Fall ist eine detaillierte Regelung der Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers unerlässlich. Denn das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Smartphone wird stets auch in die IT- Infrastruktur des Unternehmens eingebunden sein. Die private Nutzung eines solchen Geräts kann daher immer auch ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko darstellen. Dies gilt umso mehr seit die Enthüllungen über das Abhörverhalten amerikanischer Geheimdienste offenbar wurden und es längst eine Binsenweisheit ist, dass insbesondere US-amerikanische App-Anbieter wie WhatsApp oder Facebook Datenschutz und Datensicherheit nach deutschem Standard nicht kennen (wollen).

Es sollten bei der Zurverfügungstellung von Smartphones daher auch immer eine technische Trennung zwischen privatem und beruflichem Bereich eingerichtet werden.

Wenn Mitarbeiter vom Arbeitgeber gestellte Smartphones privat nutzen, muss sich der Arbeitgeber außerdem damit zurückhalten, z.B. Verbindungsdaten oder gar die Inhalte von Mails zu überprüfen. Denn zum Zeitpunkt der Übertragung werden solche Daten etwa über das sog. Fernmeldegehimnis geschützt und unterliegen außerdem dem verfassungsrechtlichen Schutz der informationellen Selbsbestimmung. Im Fall eines begründete Missbrauchsverdachts jedoch, darf der Arbeitgeber durchaus auch Ermittlungen anstellen, wenn sich hierdurch z.B. ein konkreter Verdacht eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten des Mitarbeiters oder sogar Straftaten erhärten lässt.

Die Nutzung dienstlich gestellter Smartphones (das gilt auch für das dienstliche Festnetzhandy oder den Dienstcomputer) durch die höhere als die üblichen Verbindungskosten entstehen, z. B. private Telefonate ins Ausland oder Anrufe bei kostenpflichtigen Sondernummern und Gewinnspielen bleiben immer verboten.

Noch ein Hinweis für die Geschäftsführung:

Betriebe, die über einen Betriebsrat verfügen, müssen bei der Gestaltung von Verhaltensregeln zur Smartphone-Nutzung (sowohl bei privaten als auch bei dienstlich gestellten Smartphones) den Betriebsrat einbeziehen und dessen Zustimmung einholen.

Bei Zweifeln:

Bei Zweifeln, ob die private Nutzung des Smartphones erlaubt ist oder nicht, bietet sich immer zuerst der Blick in den Arbeitsvertrag oder in eventuelle Betriebsvereinbarungen zur privaten Nutzung der IT-Infrastruktur an. Danach sollte ein Gespräch mit dem Chef stattfinden. Ist danach immer noch keine klare Regelung erkennbar gilt: mit dem eigenen Smartphone nur während der Pause hantieren, mit dem zur Verfügung gestellten Smartphone im Zweifel gar nicht privat Kommunizieren . Im Falle eines Verstoßes drohen dem Arbeitnehmer empfindliche arbeitsrechtliche Konsequenzen. Diese können in Gestalt einer Abmahnung auf den Schreibtisch flattern oder – in besonders krassen Fällen – zur fristlosen Kündigung berechtigen. Die gleichen Grundsätze gelten im Übrigen unabhängig davon, wer mit dem Smartphone während der Arbeitszeit hantiert. Es haben sich alle, ob altgedienter Arbeitnehmer, Praktikant oder Azubi , danach zu richten, was der Arbeitgeber vorschreibt.

 

Dr. Philip Lüghausen

Anzeige

Die letzten Beiträge

News

Arbeitsunfälle bleiben im Berufsalltag nicht aus. Dabei ereignen sich besonders häufig Stolper-, Rutsch- oder Sturzunfälle sowie Arbeitsunfälle mit Werkzeugen und/ oder Maschinen. Das Unfallrisiko...

News

Das Quartier GERLING GARDEN in der Kölner Innenstadt hat einen Ankermieter gefunden. Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse mietet rund 9.200 m² Bürofläche in dem neuentwickelten, denkmalgeschützten...

News

Ford nutzte den winterlichen Werkurlaub, um ein 68 Tonnen schweres Teilstück einer Stahlbrücke im neu ausgerichteten Lackbereich zu installieren. Die gesamte Installation dieses Teilstücks...

News

Wie kommen Kranke, die nicht in der Lage sind, eine Notfallapotheke aufzusuchen, an ihre dringend benötigten Medikamente? Denn nicht immer sind Angehörige oder Freunde...

Martin Müller ist Social Selling Experte und LinkedIn-Trainer Martin Müller ist Social Selling Experte und LinkedIn-Trainer

News

Die „XING Regionalgruppe Köln“ ist künftig auf LinkedIn zu finden und heißt dort „Business Regionalgruppe Köln“. Sie ist damit keine XING-Gruppe mehr. „Das Business-Networking...

News

Eines der größten Events in NRW für den Mittelstand im digitalen Wandel findet am 1. Februar 2023 im Kameha Grand Bonn am Bonner Bogen...

Beliebte Beiträge

News

Köln/Künzelsau (ots) Die Berner Group stellt im ersten Geschäftshalbjahr 2022/2023 (1.4. bis 30.9.) zwei neue Umsatzrekorde auf. Das familiengeführte B2B Handelsunternehmen steigert den Gruppenumsatz...

News

Alnatura hat das Geschäftsjahr 2021/2022, das am 30.09.2022 endete, mit einem Umsatz von 1,12 Milliarden Euro abgeschlossen. Der Bio-Händler aus dem hessischen Darmstadt verzeichnet...

News

WhatsApp hat mittlerweile unzählige Nutzer und ist eine der beliebtesten Apps für unsere Smartphones. Da wundert es nicht, dass auch Betrüger und Kriminelle versuchen...

News

Die Zahlen sind alarmierend. 250.000 Krankenhauseinweisungen im Jahr in Deutschland sind auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen eines Medikamenten-Cocktails zurückzuführen. Laut einer Forsa-Umfrage, die im Auftrag der...

News

Hotellerie am Limit: Zu Beginn der Hauptreisezeit fehlt in vielen Kölner Hotels und Pensionen das nötige Personal. „Rezeptionistinnen, Köche, Barkeeper, Service- und Reinigungskräfte werden...

News

Viele wollen sich etwas leisten – und das Klima schützen. Im Spannungsfeld dieses scheinbaren Dilemmas operiert der florierende Onlinehandel in Europa. Denn 60 Prozent...

ZIM Förderung

ZIM Förderung

ZIM Förderung – Programm für mehr Innovation und Wachstum im Mittelstand

Digital Signage

Digital Signage: das innovative Flaggschiff der Werbe- und Informationsbranche

Weitere Beiträge

News

WhatsApp hat mittlerweile unzählige Nutzer und ist eine der beliebtesten Apps für unsere Smartphones. Da wundert es nicht, dass auch Betrüger und Kriminelle versuchen...

Life & Balance

Studien belegen: Jede zehnte Beziehung findet im eigenen Job statt. Die Liebe im Büro muss nicht zwingend zum Scheitern verurteilt sein und ist deutlich...

News

Seit nunmehr 15 Jahren ruft das Ford Volunteer Corps im Monat September den so genannten "Global Caring Month" aus. Allerdings sind die Bedingungen für...

News

Corona hat flächendeckend den Weg für das Arbeiten im Homeoffice geebnet. Doch die Akzeptanz dieses Arbeitsmodells bleibt eingeschränkt, wie eine Randstad Studie zeigt.

News

Die COVID-19-Krise verändert das Zahlungsverhalten: Aufgrund der erhöhten hygienischen Sensibilität boomt das kontaktlose Zahlen mit Giro- oder Kreditkarte. Das ergab eine YouGov-Umfrage im Auftrag...

News

Wie sicher ist die Unterstützung beim Jobverlust? Das aktuelle Randstad Arbeitsbarometer zeigt: Die Mehrheit der Deutschen setzt auch auf staatliche Hilfe.

Personal

Im Januar 2020 wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum mittlerweile vierten Mal erhöht, auf aktuell 9,35 Euro. Doch lediglich 11% der befragten Unternehmen planen...

News

Im Urlaub wollen viele den Arbeitsalltag vergessen. Aber das ist gar nicht so einfach: Über ein Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland berichtet im aktuellen...

Anzeige