Definition: Due Diligence

Gegenstand von Due Diligence

Der Gegenstand von Due Diligence sind zum einen die Bilanzen sowie Ressourcen des Objektes. Daneben spielen strategische Überlegungen und rechtliche Risiken eine Rolle bei der Entscheidung. Dealbreaker gelten als markante Punkte, die für das Abschließen des Vertrages und die Übereinkunft hinderlich sind. Nach diesen wird bei der Due Diligence gezielt Ausschau gehalten. Jede Altlast und jeder Sachverhalt, der für den Kauf oder Verkauf hinderlich ist, muss aufgezeigt werden. Der Verstoß gegen Markenrechte ist vor allem im Nachhinein schwer zu widerlegen. Sind Mängel am Objekt erkannt, erfolgt das weitere Vorgehen mit Verhandlungen um den Preis oder dem Entschluss, gänzlich von der Kaufentscheidung Abstand zu nehmen.

Absichtserklärungen und Meilensteinberichte der Due Diligence

Die Absichtserklärung umfasst den Zeitraum, in den die Prüfung der Due Diligence fällt. Daneben ist eine Vereinbarung über de Zugriffsrechte sowie alle bekannten Daten nötig. Eine mögliche Gebühr wird nach Absprache veranschlagt, wenn es nicht zum Kauf oder Verkauf kommt. Der Meilensteinbericht hält indes fest, welcher Zustand bei der Projektprüfung gegeben ist. Anwälte und Wirtschaftsprüfer übernehmen in der Regel die Due Diligence. Die Fachleute weisen im Idealfall bereits mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Due Diligence auf oder haben sich hierauf spezialisiert. Das Team für die Prüfung kann von einem bis zu über 20 Mitglieder umfassen.

Christian Weis

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