Die private Nutzung von Smartphones und insbesondere von SMS und WhatsApp am Arbeitsplatz ist immer wieder Gegenstand arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen.
Sind konkrete Anschaffungen von beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens geplant, können kleinere GmbHs (Betriebsvermögen nicht größer als 235.000 Euro) einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g...