15.03.2011  14:27 Uhr

Partnerschaftsgesellschaft
Definition der Rechtsform: Partnerschaftsgesellschaft

Deutschland. Laut dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz handelt es sich bei einer Partnerschaftsgesellschaft um eine Gesellschaft, bei welcher sich Angehörige freier Berufe zusammenschließen, um auch weiterhin ihre Berufe ausüben zu können. Angehörige einer solchen Gesellschaft können natürliche Personen, das heißt ein Träger von Rechten und Pflichten sein. Eine Beteiligung nur wegen des Kapitals ist ausgeschlossen. Wichtig bei einer Partnerschaftsgesellschaft ist, dass der Name mindestens eines Partners und der Zusatz ''und Partner'' oder 'Partnerschaft'' zu finden sind.

Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft und Haftung

Für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft muss vorerst der Abschluss eines schriftlichen Partnerschaftsvertrages erfolgen. Hier müssen mindestens zwei Partner aufgeführt sein, welche auch einen Eintrag in das Partnerschaftsregister bekommen. Durch das Berufsrecht des jeweiligen Partners kann es unter Umständen zu einer besonderen Zulassung kommen. Diese muss in jedem Fall vorgelegt werden, da sonst der Vertrag nicht aufgeführt werden kann. Im Vertrag muss auch ein Name des jeweiligen Partners mit der Zuschrift ''und Partner'' oder ''Partnerschaft'' aufgelistet sein, da dies sonst nicht rechtskräftig gültig ist. Die Anmeldung für die Partnerschaftsgesellschaft erfolgt wie üblich über ein Amtsgericht. Die Zuständigkeiten für die Geschäftsführung müssen ebenfalls in einem Vertrag aufgelistet sein. Wenn dies nicht anders geregelt wird, dann sind alle Partner zur Geschäftsführung befugt. Zudem sollte die Gewinn- und Verlustbeteiligung festgelegt werden. Bei Schäden oder Verlust werden alle Partner verantwortlich gemacht. Sie müssen gesamtschuldnerisch und persönlich dafür die Haftung übernehmen. Jedoch hat die Partnerschaftsgesellschaft eine besondere Haftungsbeschränkung der Partner in verschiedenen Fällen. Sollten Verpflichtungen gegenüber Dritten entstanden sein, welche ein Partner allein zu verantworten hat, dann haftet diese Person allein und alle anderen bleiben von der Haftung befreit.

Vorteile einer Partnerschaftsgesellschaft

Der Zusammenschluss von freien Menschen zu einer Partnerschaftsgesellschaft, dient zur Verfolgung gemeinsamer Projekte, welche keinen gewerblichen Zweck haben. Solch eine Partnerschaftsgesellschaft bringt mehrere positive Aspekte mit sich. Zum Ersten führt dies zu einer Leistungsgemeinschaft, welche derzeit zu einem Mittel gegen die Selbstgefälligkeit geworden ist. Zum Zweiten wird jeder Partner angespornt und alle Angehörigen können sich gegenseitig kontrollieren. Die Persönlichkeitsbildung wird durch eine solche Gesellschaft stark gebildet. Die Wettbewerbsfähigkeit wird ebenfalls gesteigert.


 

(Florian Weis)

  • Tags:
  • Partnerschaftsgesellschaft
  • Definition
  • Partner
  • Partnerschaft
  • Vertrag
  • Haftung
  • Gesellschaft
  • gründen



 


Mehr zum Thema Rechtsformen:

 

Kommentar abgeben »


Kommentar abgeben:
Bei einer Antwort möchte ich per E-Mail benachrichtigt werden an
      meine E-Mail-Ad­res­se: (wird nicht veröffentlicht)
 
Nach obenNach oben
business-on.de - Das Wirtschaftsportal für Deutschland.
News zu Wirtschaft, Marketing, Unternehmen, Finanzen, Steuern, Recht, Messen, Seminare, Interviews uvm. aus allen Regionen Deutschlands.

© 2013 Business-on.de Christian Weis GmbH.  Alle Rechte vorbehalten.