09.03.2012  16:57 Uhr

Definition BaFin
BaFin: Mammutbehörde zur Geldsicherung

Deutschland. BaFin ist das Kürzel für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie soll ein „funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem gewährleisten, dem Bankkunden, Versicherte und Anleger vertrauen können“ – so die Selbstdarstellung.

Drei Vorläuferbehörden wurden im Mai 2002 zur BaFin zusammengelegt, nämlich das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel sowie das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen.

BaFin hat auch Geldwäsche im Visier

Zu ihren Aufgaben zählt unter anderem, darüber zu wachen, dass die Versicherungen hierzulande ihre Verträge erfüllen können. Der Verbraucherschutz, die Verhinderung der Finanzierung terroristischer Aktivitäten sowie das Aufspüren von Geldwäsche sind weitere wichtige Teilaufgaben.

Die BaFin untersteht dem Bundesfinanzministerium und unterhält Sitze in Bonn und Frankfurt am Main. An der Spitze der Organisation steht ein Direktorium mit einer Präsidentin an der Spitze und nachgeordnet vier Exekutivdirektoren, jeder für eines der Geschäftsfelder Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Wertpapieraufsicht und Querschnittsaufgaben/Innere Verwaltung zuständig. Für die BaFin sind circa 2.000 Mitarbeiter tätig (Stand 2012).


 

(Florian Weis)

  • Tags:
  • BaFin
  • Definition BaFin
  • Bundesanstalt
  • Versicherte
  • GeldsicherungBaFin
  • BaFin
  • Spitze
  • Geldwäsche



 


Mehr zum Thema Wirtschaftslexikon:

 

Kommentar abgeben »


Kommentar abgeben:
Bei einer Antwort möchte ich per E-Mail benachrichtigt werden an
      meine E-Mail-Ad­res­se: (wird nicht veröffentlicht)
 
Nach obenNach oben
business-on.de - Das Wirtschaftsportal für Deutschland.
News zu Wirtschaft, Marketing, Unternehmen, Finanzen, Steuern, Recht, Messen, Seminare, Interviews uvm. aus allen Regionen Deutschlands.

© 2013 Business-on.de Christian Weis GmbH.  Alle Rechte vorbehalten.