Schwarzgeld – wenn das Finanzamt außen vor bleibt

Aufbewahrungsmöglichkeiten für Schwarzgeld

Um Schwarzgeld ohne nachvollziehbare Spuren deponieren zu können, bleibt erst einmal die Möglichkeit, es als Barvermögen zuhause oder im Bankschließfach aufzubewahren. Es wird bereits beim Empfang ohne Beleg und in bar ausgegeben, um den Steuerbehörden keine Hinweise zu geben. Früher war es üblich, größere Schwarzgeldsummen auf ausländischen Banken, beispielsweise in der Schweiz oder in Liechtenstein auf sogenannten Nummernkonten aufzubewahren. Nummernkonten sind Bankkonten oder Wertpapierdepots, bei der der Name des Bankkunden mit einer Kennziffer oder einem Kennwort ersetzt wird, sodass der Inhaber nur innerhalb der Bank namentlich bekannt ist und nicht auf Kontoauszügen oder anderen Bankbelegen erscheint. Diese Methode wird heute jedoch durch internationale Kontrollen erschwert, sodass diese Methode immer weniger genutzt wird.

Um größere Summen von Schwarzgeldohne Risiko nutzen zu können, muss das Geld (zur Geld Definition) vorab gewaschen werden. Dabei wird das Geld in die legalen Finanzkreisläufe eingebracht. Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung gliedert den Prozess der Geldwäsche in drei Phasen. Bei der Einspeisung wird das Geld meist in kleineren Beträgen als Bargeld in den Finanzkreislauf zurückgebracht. Durch eine Vielzahl von Transaktionen wird die Herkunft des Geldes verschleiert. Dazu werden zum Beispiel Scheingeschäfte und Auslandszahlungen genutzt. In der dritten Phase wird das gewaschene Geld integriert und für rechtmäßige Geschäfte wie Immobilienkauf oder den Abschluss einer Lebensversicherung genutzt.

Das Schwarzgeld im Zusammenhang mit der Schattenwirtschaft

Im Zusammenhang mit Schwarzgeld ist immer wieder von der Schattenwirtschaft die Rede. Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus der Volkswirtschaft. Er wird für sämtliche wirtschaftliche Aktivitäten verwendet, in denen ein Einkommen erzielt wird, staatliche Regierung, statistische Erfassung oder Besteuerung jedoch vermieden werden. In Deutschland liegt der Anteil der Schattenwirtschaft bei etwa 5 – 10 % des Bruttoinlandprodukts.

Es gibt eine Reihe von Formen, die typisch für die Schattenwirtschaft sind. Hierzu zählen:

  • Schwarzarbeit (Arbeitskräfte werden nicht angemeldet, es werden keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt)
  • Steuerhinterziehung
  • Schmuggel (illegaler Import)
  • illegale Transaktionen von Devisen
  • Schwarzmarkt (illegaler Handel ohne Rechnungen und Abführung von Umsatzsteuern)

Florian Weis

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