Auswärtstätigkeit: Steuerregeln bei zeitlich befristeter Entsendung
Die OFD Münster erläutert mit Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 1/2011 vom 4.1.2011, ob und in welchem Umfang der Aufwand für die dort neu bezogene Unterkunft als Werbungskosten (zur Werbungskosten Definition) abgezogen oder alternativ vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden kann. Dabei ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden:
Aufgabe der bisherigen Wohnung
Die Kosten für die einzige Wohnung am neuen Beschäftigungsort gehören zur privaten Lebensführung, sind bereits durch den Grundfreibetrag abgedeckt und es fallen daher keine ausschließlich beruflich veranlassten Mehrkosten an. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer über die bisherige Wohnung während der Dauer der Entsendung nicht jederzeit verfügen kann, weil er sie zum Beispiel vermietet hat. Insoweit sind die Unterbringungskosten am neuen Beschäftigungsort weder Werbungskosten noch können sie vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
Mitarbeiter behält seine bisherige Wohnung
Die beruflich veranlassten Unterbringungskosten für die weitere Wohnung am neuen Beschäftigungsort können als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Den Arbeitnehmer trifft die Feststellungslast dafür, dass die bisherige Wohnung nicht aufgegeben wurde. Er muss dem Finanzamt also nachweisen, dass er das bisherige Domizil weiterhin vorhält – etwa für seinen Ehepartner. Wohnen die Familienmitglieder ebenfalls am neuen Beschäftigungsort, sind die Wohnungsaufwendungen in einen beruflich und einen privat veranlassten Anteil aufzuteilen. Entscheidend ist, welche Mehrkosten hierdurch gegenüber der ausschließlichen Unterbringung des Mitarbeiters entstehen. Der Aufteilungsmaßstab kann im Weg einer ermessensgerechten Schätzung erfolgen, wobei eine Aufteilung der Kosten nach Köpfen nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führen dürfte. Es bestehen keine Bedenken, 60 Quadratmeter als beruflichen Mehraufwand anzuerkennen. Hierfür sind die tatsächlich entstehenden Aufwendungen zu Grunde zu legen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer wohnt mit seiner Ehefrau und zwei Kindern in einer 150 qm großen Mietwohnung. Die Aufwendungen betragen monatlich 1.050 Euro (7 Euro/qm). Von den 150 qm können 60 qm als beruflich veranlasst und der darüber hinausgehende Anteil als privat veranlasst geschätzt werden mit der Folge, dass 420 Euro (7 Euro x 60 qm) als Werbungskosten abgezogen beziehungsweise vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden können.
Für die Ermittlung der abzugsfähigen/steuerfrei erstattungsfähigen Verpflegungsmehraufwendungen ist auf die Abwesenheitsdauer von der bisherigen Wohnung (nicht von der Wohnung am Beschäftigungsort) abzustellen. Dabei lassen sich Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich nur für die ersten drei Monate geltend machen, und zwar mit Pauschbeträgen von 24 Euro pro vollem Kalendertag der Abwesenheit.
VSRW-Verlag
ArbeitslebenDer Berufsalltag verlangt oft volle Aufmerksamkeit: E-Mails im Minutentakt, knappe Fristen und ständige Erreichbarkeit gehören für viele Berufstätige zum Standard. Belastung wird dabei meist als reine Kopfsache abgetan als eine mentale Hürde, die mit etwas Disziplin genommen werden soll. Doch der Organismus funktioniert nicht in getrennten Abteilungen. Physische Reaktionen und seelisches Wohlbefinden sind untrennbar miteinander verknüpft. Was als Druck im Kopf beginnt, zeigt sich oft unbemerkt im Nacken, im Magen oder im allgemeinen Energielevel. Wer Stress am Arbeitsplatz nachhaltig verstehen will, muss das Zusammenspiel von Körper und Psyche als Ganzes betrachten.
BusinessSchmuck aus einem Nachlass, alte Münzen, eine hochwertige Uhr oder Porzellan vom Dachboden: Für Laien ist häufig schwer einzuschätzen, welchen Wert solche Gegenstände haben und welche Merkmale beim Ankauf eine Rolle spielen. Die Kortum GmbH beschäftigt sich mit dem Ankauf und Handel von Gold, Silber, Schmuck und Antikwaren. Bei dem Juwelier in Dresden und Chemnitz für Gold-, Silber- und Antiquitäten gehören neben Edelmetallen unter anderem Münzen, Brillanten, hochwertige Uhren, Porzellan und verschiedene Antiquitäten zum Geschäft. Im Interview spricht Geschäftsführer Klaus Kortum darüber, welche Stücke für eine Begutachtung infrage kommen, worauf bei der Einschätzung geachtet wird und was Verkäufer vor einem Ankauf wissen sollten. business-on.de: Herr Kortum, mit welchen Gegenständen kommen Menschen typischerweise zu Ihnen?
BusinessWenn aus einem Einzelunternehmen ein Team wird, steigen die Anforderungen an die digitale Kommunikation. Gemeinsame Postfächer, klare Zuständigkeiten und sichere Zugänge helfen dabei, Kundenanfragen zu koordinieren und Informationen zuverlässig verfügbar zu halten. Eine passende E-Mail-Infrastruktur unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre Abläufe an neue Mitarbeiter und wachsende Aufgaben anzupassen. Am Anfang genügt häufig ein einzelnes E-Mail-Konto für Angebote, Rechnungen und Kundenkontakte. Mit jedem neuen Teammitglied wächst jedoch der Abstimmungsbedarf. Wer beantwortet eingehende Anfragen? Wie bleibt die Korrespondenz für Vertretungen zugänglich? Und wer verwaltet die Zugänge, wenn Beschäftigte das Unternehmen verlassen? Eine Business-E-Mail mit eigener Domain schafft eine einheitliche Grundlage. Damit sie im Alltag funktioniert, müssen Unternehmen auch die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen festlegen. Von der Einzelperson zur koordinierten Teamkommunikation
