Connect with us

Hi, what are you looking for?

Finanzen

Elterngeld für Selbstständige: Anspruch, Berechnung und Fallstricke

https://unsplash.com/de/fotos/frau-mit-baby-auf-dem-arm-fwjsBPbRm4g

Die Geburt eines Kindes bringt nicht nur Freude, sondern auch viele organisatorische und finanzielle Fragen mit sich. Besonders für Selbstständige ist das Thema Elterngeld komplexer als für angestellte Eltern. Denn anders als Arbeitnehmer müssen Selbstständige Einkünfte differenziert nachweisen, individuelle Geschäftsmodelle berücksichtigen und sich mit unterschiedlichen Bemessungszeiträumen auseinandersetzen. Der vorliegende Artikel beleuchtet die wichtigsten Regelungen rund um den Elterngeldanspruch für Selbstständige, zeigt typische Fallstricke auf und gibt praktische Hinweise zur Antragstellung, Berechnung und Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus.

Voraussetzungen für den Elterngeldanspruch bei Selbstständigen

Selbstständige Elternteile haben grundsätzlich denselben Anspruch auf Elterngeld wie Angestellte. Entscheidend für die Gewährung ist, dass nach der Geburt des Kindes eine Erwerbstätigkeit entweder unterbrochen oder in reduziertem Umfang ausgeübt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, einen Gewerbebetrieb oder eine nebenberufliche Selbstständigkeit handelt. Anspruchsberechtigt ist jeder, der sein Kind nach der Geburt selbst betreut, mit ihm in einem Haushalt lebt, nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Die Elternzeit ist keine Voraussetzung, kann aber freiwillig in Anspruch genommen werden.

Ein zentrales Thema ist der Nachweis der Einkünfte vor der Geburt. Während Angestellte einfach auf Lohnabrechnungen verweisen können, müssen Selbstständige ihre Einnahmen oft mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eines Einkommensteuerbescheids nachweisen. Hierbei ist insbesondere das Kalenderjahr bzw. Wirtschaftsjahr vor der Geburt relevant, da dieses in der Regel als Bemessungszeitraum dient.

Bemessungszeitraum und Berechnung des Elterngeldes bei Selbstständigkeit

Die Höhe des Elterngeldes für Selbstständige richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen im Bemessungszeitraum. Als Bemessungszeitraum gilt grundsätzlich das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, nicht das Geschäftsjahr. In Ausnahmefällen – beispielsweise bei Krankheit oder Mutterschutz – kann auf ein anderes Jahr ausgewichen werden. Es zählt das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Dabei werden Betriebsausgaben abgezogen, sodass das Einkommen laut Einkommensteuerbescheid entscheidend ist.

Die Berechnung des Elterngeldes basiert auf dem sogenannten Elterngeldnetto. Bei Selbstständigen wird dieses anhand des letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheids ermittelt. Wichtig ist, dass ausschließlich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit berücksichtigt werden. Bei Mischeinkünften – etwa aus einer nebenberuflichen Angestelltentätigkeit – wird das Einkommen aus beiden Quellen anteilig herangezogen. Besonders tückisch ist, dass Steuerrückzahlungen oder -nachzahlungen nicht einkommensrelevant sind.

Der Mindestsatz des Elterngeldes beträgt 300 Euro monatlich, der Höchstsatz liegt bei 1.800 Euro. In der Praxis liegt die Höhe des Elterngeldes zwischen 65 und 67 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens. Wer ein besonders geringes Einkommen vorweisen kann, erhält dennoch mindestens den Mindestsatz. Ein Elterngeldrechner kann bei der ersten Einschätzung helfen, ersetzt jedoch keine fundierte Beratung.

Elterngeld bei Mischeinkünften: Besonderheiten bei Kombination aus Selbstständigkeit und Anstellung

Mischeinkünfte entstehen, wenn Elternteile gleichzeitig sowohl selbstständig als auch angestellt tätig sind – etwa wenn neben der hauptberuflichen Selbstständigkeit ein Minijob oder eine Teilzeitstelle ausgeübt wird. In solchen Fällen gelten besondere Regelungen für die Berechnung des Elterngeldes, da beide Einkommensarten – nicht nur die selbstständige – in den Bemessungszeitraum einfließen.

Für Eltern mit Mischeinkünften ist das Kalenderjahr vor der Geburt ebenfalls maßgeblich, allerdings wird hier das Bruttoeinkommen aus der Angestelltentätigkeit herangezogen, während das Einkommen aus der Selbstständigkeit auf Basis des Einkommensteuerbescheids ermittelt wird. Die beiden Beträge werden dann zur Feststellung des monatlichen Durchschnittseinkommens kombiniert.

Die Herausforderung liegt in der korrekten Dokumentation beider Einkommensarten. Der Arbeitgeber muss für die Elterngeldstelle eine Gehaltsbescheinigung ausstellen, während für die selbstständige Tätigkeit gegebenenfalls zusätzlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder der EKSt-Bescheid notwendig ist. Es empfiehlt sich dringend, beide Einkommensströme präzise aufzubereiten, da unklare Verhältnisse zu Verzögerungen in der Bearbeitung des Antrags führen können.

Komplexer wird es zudem, wenn nach der Geburt nur eine der beiden Tätigkeiten weitergeführt wird – zum Beispiel wenn die Selbstständigkeit ruht, aber der Angestelltenjob weiterläuft. Auch hier wirkt sich die neue Einkommensverteilung auf den Elterngeldbezug aus, da das weiterhin erzielte Einkommen aus Erwerbstätigkeit den Anspruch mindern kann. Deshalb ist es ratsam, den Verlauf der beruflichen Situation im Elterngeldantrag genau darzulegen.

Unterschiede zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus

Selbstständige Elternteile haben die Wahl zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus. Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wobei ein Elternteil maximal 12 Monate Elterngeld beziehen kann. Zwei weitere Monate kommen hinzu, wenn der andere Elternteil sich ebenfalls in Elternzeit begibt und eigene Einkommensverluste nachweist.

Das ElterngeldPlus bietet mehr Flexibilität bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit. Es ermöglicht einen verlängerten Bezug über bis zu 28 Monate mit halbierter monatlicher Auszahlung. Für Selbstständige, die nach der Geburt ihre Tätigkeit nicht komplett ruhen lassen möchten, ist dies häufig die bessere Wahl. Denn durch die Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezugs kann das Einkommen teilweise aufrechterhalten werden, ohne vollständig auf staatliche Unterstützung verzichten zu müssen. Dabei wird der Einkommensverlust anteilig ersetzt. Der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus liegt also insbesondere im Umfang der Auszahlung und der Verteilung über die Monate.

Entscheidend ist eine realistische Einschätzung der zukünftigen Arbeitszeit. Wer beispielsweise plant, nach der Geburt des Kindes für einige Monate nur wenige Stunden pro Woche zu arbeiten, kann durch das ElterngeldPlus länger von der Unterstützung profitieren.

Relevante Nachweise und Fallstricke bei der Antragstellung

Die Antragstellung für Elterngeld erfordert für Selbstständige einen erheblich höheren bürokratischen Aufwand. Neben dem Elterngeldantrag sind zahlreiche Nachweise notwendig, etwa:

  • Einkommensteuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (wenn noch kein Bescheid vorliegt)
  • Nachweis über die Anmeldung beim Finanzamt
  • Bestätigung über die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
  • Unterlagen zur Krankenversicherung
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Nachweise zu Mischeinkünften

Ein häufiger Fallstrick liegt in der Unvollständigkeit der Unterlagen. Wer beispielsweise nur vorläufige Einnahmen angibt, muss später mit Rückforderungen rechnen, falls sich das tatsächliche Einkommen nachträglich als höher herausstellt. Auch das Nichtberücksichtigen von Vorauszahlungen kann zu Problemen führen. Zudem akzeptieren manche Elterngeldstellen keine selbst erstellten EÜR-Listen, sondern verlangen betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) oder Bestätigungen durch Steuerberater.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Einhaltung der Fristen. Der Elterngeldantrag muss spätestens drei Monate nach der Geburt gestellt werden. Die Zahlungen erfolgen rückwirkend nur für diese Zeit. Wer zu spät beantragt, verliert unter Umständen Ansprüche. Daher empfiehlt es sich, die Antragstellung rechtzeitig vorzubereiten – am besten schon während der Schwangerschaft.

https://unsplash.com/de/fotos/person-wearing-black-coat-close-up-photography-TFFn3BYLc5s

Die Bedeutung des Berufs und der Arbeitszeit für den Elterngeldbezug

Die Art der selbstständigen Tätigkeit hat Auswirkungen auf die Elterngeldhöhe. Wer ein stark saisonabhängiges Geschäft betreibt – etwa in der Gastronomie oder im Tourismus – sollte besonders darauf achten, welches Kalenderjahr als Bemessungszeitraum herangezogen wird. Bei einem schwachen Jahr als Referenz sinkt der Anspruch deutlich. Eine Anpassung des Bemessungszeitraums ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei Krankheit, Mutterschutz oder unternehmerischen Auszeiten.

Auch die Arbeitszeit spielt eine wichtige Rolle. Wer während des Elterngeldbezugs weiterarbeitet, darf maximal 32 Stunden pro Woche tätig sein. Diese Grenze gilt unabhängig davon, ob es sich um Angestellte oder Selbstständige handelt. Die Reduktion der Arbeitszeit muss glaubhaft gemacht werden – etwa durch eine Dokumentation der Aufträge oder Kundenkommunikation.

Zudem kann der Wechsel von einer Vollzeittätigkeit in eine nebenberufliche Beschäftigung oder ein temporärer Ruhestand der selbstständigen Tätigkeit den Elterngeldanspruch beeinflussen. Wichtig ist, dass Einkünfte während des Elterngeldbezugs korrekt angegeben werden, da sie sich auf die Höhe der Auszahlung auswirken. Eine verspätete oder falsche Angabe kann zu Rückforderungen führen.

Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit bei Selbstständigen

In der öffentlichen Wahrnehmung werden „Elterngeld“ und „Elternzeit“ häufig gleichgesetzt. Dabei handelt es sich um zwei rechtlich und funktional unterschiedliche Konzepte – besonders für Selbstständige ist es wichtig, diese Unterscheidung zu kennen. Während das Elterngeld eine finanzielle Leistung ist, die den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes teilweise ausgleicht, handelt es sich bei der Elternzeit um einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Freistellung, der hauptsächlich für Angestellte gilt.

Selbstständige können keine klassische Elternzeit im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) nehmen, da sie keinen Arbeitgeber haben, der einer befristeten Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses zustimmen müsste. Stattdessen organisieren sie ihre berufliche Tätigkeit eigenverantwortlich. Dennoch orientieren sich viele Selbstständige an den Zeiträumen der Elternzeit, etwa indem sie ihre Projekte ruhen lassen oder Kunden über eine temporäre Nichtverfügbarkeit informieren.

Diese Selbstorganisation ersetzt jedoch keine formale Elternzeitregelung. Für den Elterngeldbezug ist allein relevant, wie viele Stunden pro Woche tatsächlich gearbeitet wird und in welchem Umfang dadurch Einkommen erzielt wird. Eine selbstgewählte „Elternzeit“ hat daher vor allem organisatorische, nicht rechtliche Bedeutung.

Advertisement. Scroll to continue reading.

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass Selbstständige glauben, sie müssten offiziell Elternzeit beantragen, um Elterngeld zu erhalten. Tatsächlich reicht der Nachweis über die Betreuung des Kindes, die Einhaltung der maximalen Arbeitszeit und der Antrag bei der Elterngeldstelle aus. Wer etwa weiterhin punktuell Kunden betreut, muss die Arbeitszeit sauber dokumentieren, kann aber dennoch Elterngeld – gegebenenfalls in reduzierter Höhe – beziehen.

Elterngeld und unternehmerische Planung: Strategien vor der Geburt

Selbstständige stehen vor der Herausforderung, ihre berufliche Tätigkeit nicht nur im Alltag flexibel zu organisieren, sondern sie auch vorausschauend im Hinblick auf die Geburt eines Kindes auszurichten. Denn die Wahl des Bemessungszeitraums, die Gewinnsituation im Jahr vor der Geburt sowie der Nachweis der Einkünfte beeinflussen die spätere Höhe des Elterngeldes erheblich.

Eine kluge Strategie beginnt deshalb bereits mit der Betrachtung des aktuellen Geschäftsjahres. Wer weiß, dass ein Kinderwunsch besteht oder eine Schwangerschaft bereits bestätigt ist, sollte die Geschäftstätigkeit im Hinblick auf den Bemessungszeitraum bewusst steuern. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, Investitionen oder hohe Betriebsausgaben in ein späteres Jahr zu verschieben, um den Gewinn im relevanten Kalenderjahr zu optimieren. Auch der Zeitpunkt der Rechnungsstellung kann unter Umständen verschoben werden, solange dies steuerlich und rechtlich zulässig ist.

Darüber hinaus kann es ratsam sein, gemeinsam mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin die beste zeitliche Gestaltung des Bemessungszeitraums zu ermitteln – insbesondere bei Schwankungen im Einkommen. Gerade bei Freiberuflerinnen oder Gründern mit stark projektbasierten Einnahmen kann ein kleiner strategischer Eingriff zu einer spürbar höheren Höhe des Elterngeldes führen.

Ein weiteres Planungsinstrument ist das rechtzeitige Anlegen von Rücklagen. Da das Elterngeld – selbst im Höchstsatz – für viele Selbstständige nicht ausreicht, um laufende Kosten wie Mieten, Versicherungen oder Mitarbeitergehälter zu decken, ist eine Liquiditätsreserve entscheidend. Diese finanzielle Polsterung erlaubt es, den Elterngeldbezug entspannt zu gestalten und die selbstständige Tätigkeit während der Elternzeit auf ein Minimum zu reduzieren, ohne in wirtschaftliche Engpässe zu geraten.

Schließlich spielt auch die Art der Selbstständigkeit eine Rolle: Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler oder Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen verschiedenen steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich auf die Nachweisführung beim Elterngeldantrag auswirken können. Eine rechtzeitige Prüfung der eigenen Rechtsform und der damit verbundenen Pflichten erleichtert den Prozess erheblich.

Beratung, Unterstützung und digitale Hilfsmittel

Aufgrund der zahlreichen Sonderregelungen für Selbstständige ist eine professionelle Beratung empfehlenswert. Elterngeldstellen bieten individuelle Sprechstunden an, in denen konkrete Fragen zur Antragstellung und zu den Nachweisen geklärt werden können. Darüber hinaus gibt es spezialisierte Beratungsstellen für Gründerinnen und Gründer, die mit den Besonderheiten der Selbstständigkeit vertraut sind.

Hilfreich sind auch digitale Tools wie der Elterngeldrechner oder Checklisten zur Vorbereitung des Elterngeldantrags. Diese ermöglichen eine grobe Abschätzung der Höhe des Elterngeldes und helfen, mögliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen. Dennoch ersetzen sie keine persönliche Beratung.

Eine frühzeitige Planung – idealerweise bereits im Jahr vor der Geburt – kann helfen, das Einkommen entsprechend zu strukturieren und rechtzeitig alle relevanten Nachweise zusammenzustellen. Gerade im Hinblick auf das Geschäftsjahr oder auf steuerliche Sonderregelungen sollte der Austausch mit dem Steuerberater gesucht werden. Auch die Entscheidung zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus sollte nicht leichtfertig getroffen werden.

Fazit: Sorgfältige Vorbereitung schützt vor Überraschungen

Das Elterngeld für Selbstständige ist ein wichtiges Instrument zur finanziellen Absicherung nach der Geburt eines Kindes. Es berücksichtigt jedoch nicht pauschal alle Erwerbsmodelle, sondern verlangt eine genaue Dokumentation und vorausschauende Planung. Die Antragstellung ist komplex, die Berechnung der Höhe des Elterngeldes stark abhängig vom Einkommen vor der Geburt und von der Art der ausgeübten Tätigkeit. Wer sich frühzeitig informiert, Nachweise ordnungsgemäß vorbereitet und individuelle Beratung in Anspruch nimmt, kann die staatliche Unterstützung effektiv nutzen. Selbstständige sollten nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um ihren Anspruch auf Elterngeld vollständig und korrekt geltend zu machen.

Premium-Partner

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Arbeitsleben

In der modernen Arbeitswelt verschwimmen die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben zunehmend. Die permanente Erreichbarkeit, steigende Anforderungen und ein wachsender Leistungsdruck führen dazu, dass...

Business

IT läuft meistens im Hintergrund. Solange alles funktioniert, denkt kaum jemand darüber nach. Doch sobald der Server ausfällt, ein Update schiefläuft oder Daten verloren...

Bewerbungen

Die Gestaltung eines Lebenslaufs ist ein entscheidender Schritt im Bewerbungsprozess. Dabei wird jede Information, jede Formulierung und jede Station der beruflichen Laufbahn sorgfältig betrachtet...

Arbeitsleben

Der erste Arbeitstag markiert den Beginn eines neuen beruflichen Kapitels und ist oft mit Nervosität und hohen Erwartungen verbunden. Ob es sich um den...

Finanzen

  Artikelzusammenfassung 🔎: Frühzeitiges Sparen für Kinder ermöglicht finanziellen Spielraum für Ausbildung, Studium, Wohnung oder Auslandsjahr. ETF-Sparpläne über Junior-Depots bieten langfristig die besten Renditechancen...

Aktuell

Berufskraftfahrer tragen nicht nur die Verantwortung für Mensch und Material, sondern auch für die Sicherheit auf unseren Straßen. Doch was passiert, wenn gesundheitliche Einschränkungen...

Marketing-Partner

Weitere Beiträge

Werbung