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Das Elterngeld – Selbständige im Fokus: Anspruch, Berechnung, Freibeträge und Fallstricke 2025

Elterngeld Selbständige

Das Elterngeld ist eine der zentralen Familienleistungen in Deutschland. Es soll Eltern dabei unterstützen, nach der Geburt des Kindes ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren, ohne in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Für Selbständige spielt diese Leistung eine besonders große Rolle, da sie anders als Angestellte nicht auf ein festes Gehalt oder den Schutz eines Arbeitsvertrags zurückgreifen können.

Was ist Elterngeld – und warum ist es auch für Selbständige wichtig?

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn ein Elternteil nach der Geburt die Arbeit ganz oder teilweise ruhen lässt. Ziel ist es, wirtschaftliche Sicherheit zu schaffen und die Betreuung des Kindes in den ersten Lebensmonaten zu ermöglichen.

Für Selbständige, Freiberufler oder Solo-Unternehmer ist das Programm deshalb eine wichtige Säule der sozialen Absicherung. Es schafft einen finanziellen Ausgleich für Verdienstausfälle, die entstehen, wenn die selbstständige Tätigkeit nach der Geburt des Kindes reduziert wird.

Das Elterngeld gibt es in zwei Hauptvarianten: das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus. Beide Formen können miteinander kombiniert werden, abhängig von der beruflichen Situation und der geplanten Dauer der Betreuung. Besonders das Elterngeld Plus eröffnet Selbständigen die Möglichkeit, ihre Tätigkeit in Teilzeit fortzuführen und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Das Ziel ist klar: Eltern sollen Beruf und Familie vereinbaren können – unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbstständig arbeiten.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld als Selbständiger?

Grundsätzlich gilt: Auch Selbständige haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie nach der Geburt des Kindes ihre Tätigkeit einschränken oder vorübergehend ruhen lassen. Entscheidend ist nicht die Form der Beschäftigung, sondern die tatsächliche Betreuung des Kindes und der Einkommensverlust, der dadurch entsteht.

Die Anspruchsvoraussetzungen sind klar definiert:

  1. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  2. Betreuung und Erziehung des Kindes im eigenen Haushalt
  3. Einschränkung oder Unterbrechung der Erwerbstätigkeit
  4. Kein Überschreiten der Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen ab 2025 maximal 175.000 Euro bei Paaren, 150.000 Euro bei Alleinerziehenden)
  5. Antragstellung innerhalb der gesetzlichen Frist

Für Selbständige bedeutet das konkret: Wer nach der Geburt weniger arbeitet oder keine Gewinne erzielt, kann Elterngeld erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, ein Gewerbe oder eine Ein-Personen-GmbH handelt.

Ein Unterschied zu Angestellten besteht darin, dass Selbständige keinen Anspruch auf Elternzeit im rechtlichen Sinn haben, da diese nur für Arbeitnehmer gilt. Dennoch können sie durch den Elterngeldbezug ihre Arbeitszeit freiwillig reduzieren, ohne den wirtschaftlichen Druck zu groß werden zu lassen.

Für Solo-Selbständige oder Gründerinnen und Gründer ist der Nachweis der tatsächlichen Erwerbseinschränkung besonders wichtig. Wer weiterhin Projekte bearbeitet oder Einnahmen erzielt, muss diese im Antrag angeben, da sie auf das Elterngeld angerechnet werden.

Ein Beispiel: Eine selbstständige Grafikerin verdient vor der Geburt durchschnittlich 3.000 Euro monatlich. Nach der Geburt arbeitet sie nur noch sporadisch und erzielt 1.000 Euro monatlich. Das Elterngeld wird aus dem Differenzbetrag berechnet und ersetzt etwa 65 Prozent des weggefallenen Einkommens.

Wie wird das Elterngeld für Selbständige berechnet?

Die Berechnung ist bei Selbständigen komplexer als bei Angestellten, weil das Einkommen schwankt und sich erst im Nachhinein feststellen lässt. Grundlage ist das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt. Dieses wird auf Basis des letzten Steuerbescheids oder einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ermittelt.

Das Kalenderjahr vor der Geburt gilt als Bemessungszeitraum. Liegt ein abweichendes Wirtschaftsjahr vor, kann dieses herangezogen werden. Bei gemischten Einkünften – also wenn jemand sowohl selbstständig als auch angestellt tätig war – werden beide Einkommensarten gemeinsam berücksichtigt.

Wichtige Berechnungsgrundlagen:

  • Einkommen vor der Geburt laut Steuerbescheid
  • Abzug von Betriebsausgaben und Sozialabgaben
  • Umrechnung in monatliches Durchschnittseinkommen
  • Anwendung des Ersatzsatzes (meist 65 %)

Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommens vor der Geburt, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Bei niedrigem Einkommen steigt der Prozentsatz, um Haushalte mit geringeren Gewinnen stärker zu entlasten.

Beispiel:
Ein selbstständiger Webentwickler erzielt im Jahr vor der Geburt einen Gewinn von 36.000 Euro, also 3.000 Euro pro Monat. Sein Elterngeld beträgt 65 Prozent davon – also 1.950 Euro. Da der Höchstbetrag bei 1.800 Euro liegt, erhält er den maximalen Satz.

Selbständige müssen beachten, dass nachträgliche Steuerbescheide zu Rückforderungen führen können, wenn das tatsächliche Einkommen höher ausfällt als bei der Antragstellung angegeben. Deshalb sollte bei der Berechnung sorgfältig vorgegangen werden – am besten mit Unterstützung eines Steuerberaters.

Ein Elterngeldrechner des Familienministeriums kann vorab einen guten Überblick bieten, ersetzt aber keine verbindliche Berechnung durch die Elterngeldstelle.

Welche Nachweise müssen Selbständige bei der Antragstellung erbringen?

Selbständige müssen umfangreichere Nachweise vorlegen als Angestellte, da ihr Einkommen nicht durch Lohnabrechnungen belegt werden kann. Die Elterngeldstellen verlangen detaillierte Unterlagen, um das Einkommen vor der Geburt und die Erwerbstätigkeit während des Bezugs nachvollziehen zu können.

Wichtige Dokumente für die Antragstellung:

  1. Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt
  2. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder Bilanz
  3. Nachweise über laufende Einkünfte während des Bezugs
  4. Erklärung zur selbstständigen Tätigkeit
  5. Geburtsurkunde des Kindes
  6. Personalausweis oder Reisepass
  7. Nachweis über die Betreuungszeit (bei getrennt lebenden Eltern)

Fehlen Unterlagen, kann das Elterngeld zunächst vorläufig bewilligt und später angepasst werden. In diesem Fall erhalten Eltern zunächst einen Abschlag, bis die endgültigen Zahlen vorliegen.

Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes gestellt wird, da rückwirkend nur bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt wird. Wer zu spät einreicht, verliert unter Umständen mehrere Monatsbeträge.

Die Bearbeitung erfolgt durch die jeweilige Elterngeldstelle des Bundeslandes. In einigen Ländern ist die digitale Antragstellung bereits möglich. Eine rechtzeitige Vorbereitung spart Zeit und vermeidet Verzögerungen – besonders bei Selbständigen mit komplexen Einkommensstrukturen.

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Welche Varianten des Elterngelds gibt es – und wann lohnt sich Elterngeld Plus?

Das Elterngeld kennt zwei Hauptvarianten: das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus. Beide verfolgen das gleiche Ziel – die finanzielle Entlastung von Eltern nach der Geburt des Kindes –, unterscheiden sich jedoch in Dauer und Kombination mit Erwerbstätigkeit.

Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen und sich die Betreuung teilen. Alleinstehende können die vollen 14 Monate ausschöpfen. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen vor der Geburt des Kindes.

Das Elterngeld Plus richtet sich vor allem an Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten oder ihre selbstständige Tätigkeit fortsetzen möchten. Der monatliche Betrag ist niedriger, dafür kann die Leistung doppelt so lange bezogen werden – also bis zu 28 Monate. Diese Variante ist für Selbständige häufig attraktiver, da sie Flexibilität ermöglicht und den Wiedereinstieg in die Arbeit erleichtert.

Ein weiterer Baustein ist der Partnerschaftsbonus, der vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate pro Elternteil gewährt, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten. Damit sollen partnerschaftliche Betreuungsmodelle gefördert werden.

Vergleich Basiselterngeld und Elterngeld Plus

Merkmal Basiselterngeld Elterngeld Plus
Bezugsdauer bis zu 14 Monate bis zu 28 Monate
Höhe 65 – 100 % des Netto-Einkommens ca. 50 % des Basisbetrags
Teilzeit möglich eingeschränkt ja, bis 30 Stunden pro Woche
Kombination möglich ja ja
Partnerschaftsbonus nein ja, 4 Monate zusätzlich

Für Selbständige, die ihre Aufträge weiterführen oder ihr Geschäft aufrechterhalten müssen, ist Elterngeld Plus daher oft die bessere Option. Es erlaubt, weiterhin Einnahmen zu erzielen, ohne den Anspruch vollständig zu verlieren.

Die Entscheidung sollte frühzeitig getroffen und mit einem Steuerberater abgestimmt werden, um Einkommensprognosen und Steuerfolgen richtig einzuschätzen.

Wie beeinflusst das Einkommen während des Bezugs das Elterngeld?

Einkünfte während des Bezugszeitraums haben einen direkten Einfluss auf die Höhe des Elterngelds. Das Gesetz sieht vor, dass Gewinne oder Einnahmen aus laufender Tätigkeit angerechnet werden, da das Elterngeld als Einkommensersatz und nicht als Zusatzleistung gedacht ist.

Für Selbständige bedeutet das:
Wenn die selbstständige Tätigkeit nach der Geburt weitergeführt wird, mindern die erzielten Einkünfte das Elterngeld anteilig. Dabei ist entscheidend, wie groß die Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen während des Bezugs ist.

Beispiel:
Eine Fotografin verdient im Jahr vor der Geburt durchschnittlich 2.500 Euro im Monat. Während der Bezugszeit erzielt sie noch 800 Euro monatlich. Das Elterngeld wird aus dem Einkommensunterschied von 1.700 Euro berechnet. Bei 65 Prozent Ersatzrate ergibt sich ein Anspruch von 1.105 Euro monatlich.

Einkünfte müssen regelmäßig nachgewiesen werden – etwa durch aktuelle BWA oder Kontoauszüge. Besonders wichtig ist, dass private Entnahmen nicht automatisch als Einkommen gelten, sondern nur tatsächlich erwirtschaftete Gewinne.

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen kann. In der Einkommensteuererklärung führt das oft zu Nachzahlungen, wenn nicht rechtzeitig Rücklagen gebildet werden.

Ein Tipp: Bereits während des Bezugs Zeit für Buchhaltung und Einkommensnachweise einplanen. Wer die Zahlen sauber dokumentiert, erspart sich spätere Korrekturen durch die Elterngeldstelle oder das Finanzamt.

Welche steuerlichen Aspekte müssen Selbständige beim Elterngeld beachten?

Das Thema Steuern ist für Selbständige besonders relevant, da das Elterngeld die persönliche Steuerlast indirekt beeinflusst. Zwar ist das Elterngeld selbst steuerfrei, doch der Betrag wird über den Progressionsvorbehalt in den Steuersatz einbezogen.

Das bedeutet: Das Elterngeld erhöht das zu versteuernde Einkommen, ohne selbst besteuert zu werden. Dadurch steigt der durchschnittliche Steuersatz für das übrige Einkommen – insbesondere bei höheren Gewinnen kann dies zu spürbaren Nachzahlungen führen.

Steuerliche Hinweise zum Progressionsvorbehalt

  • Elterngeld selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 67 EStG)
  • Wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt (§ 32b EStG)
  • Mögliche Folge: höherer Durchschnittssteuersatz
  • Tipp: Rücklagen für Nachzahlungen bilden

Ein weiterer Punkt betrifft die Nachweisführung: Nachträgliche Steuerbescheide können zu Korrekturen führen, wenn das tatsächliche Einkommen höher lag als im Antrag angegeben. Dann droht eine Rückforderung durch die Elterngeldstelle.

Wer also im Jahr vor der Geburt schwankende Einkünfte hatte, sollte die Berechnung gemeinsam mit einem Steuerberater prüfen. So lassen sich unliebsame Überraschungen vermeiden und der Anspruch realistisch einschätzen.

Auch die Wahl des Wirtschaftsjahres kann eine Rolle spielen. Liegt der Geburtstermin etwa im Frühjahr, kann ein abweichendes Wirtschaftsjahr (z. B. Juli – Juni) steuerlich günstiger sein, weil so höhere oder niedrigere Gewinne gezielt in den Bemessungszeitraum fallen.

Welche Fristen, Anträge und Zuständigkeiten gelten?

Für die Antragstellung beim Elterngeld gelten klare Fristen. Grundsätzlich wird Elterngeld ab dem Monat der Geburt gezahlt, wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht wird. Rückwirkend kann es nur für maximal drei Monate vor Antragseingang bewilligt werden.

Wer also den Antrag erst im vierten Lebensmonat des Kindes einreicht, verliert die Ansprüche für die ersten Lebensmonate.

Wichtige Fristen und Schritte zur Antragstellung

  1. Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Geburt stellen
  2. Unterlagen vollständig einreichen (Steuerbescheid, EÜR, Geburtsurkunde usw.)
  3. Optional: Vorläufige Bewilligung beantragen, wenn Einkommen noch nicht feststeht
  4. Nachreichung der Steuerunterlagen, sobald verfügbar
  5. Kontrolle der Zahlungszeiträume und Anpassungen bei Änderungen

Die Elterngeldstellen der Bundesländer sind für die Bearbeitung zuständig. Viele bieten mittlerweile Online-Portale an, über die Formulare hochgeladen und digital signiert werden können.

Zur Antragstellung gehört auch die Angabe, welche Monate beansprucht werden und ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus gewählt wird. Änderungen sind möglich, müssen aber rechtzeitig angezeigt werden.

Ein frühzeitiger Antrag vermeidet Verzögerungen – insbesondere, wenn sich die Geburt verschiebt oder Einkommensnachweise erst nachträglich erstellt werden können. Für Selbständige empfiehlt es sich, bereits während der Schwangerschaft Kontakt mit der zuständigen Elterngeldstelle aufzunehmen, um individuelle Fragen zu klären.

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Was gilt für gemischte Erwerbstätigkeiten (selbstständig + angestellt)?

Viele Selbständige haben neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch eine Anstellung. Diese Kombination ist beim Elterngeld zulässig, erfordert jedoch eine präzise Aufteilung der Einkünfte. Maßgeblich ist das gesamte Einkommen aus beiden Tätigkeiten im Kalenderjahr vor der Geburt.

Das Elterngeld wird aus dem addierten durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommen vor der Geburt berechnet. Dabei werden Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (Bruttolohn abzüglich Steuern und Sozialabgaben) mit dem Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit zusammengeführt.

Beispiel:
Ein Vater arbeitet halbtags als Angestellter mit 1.500 Euro Monatslohn und betreibt zusätzlich ein kleines Online-Business mit 800 Euro Gewinn monatlich. Das relevante Einkommen beträgt somit 2.300 Euro. Nach der Geburt pausiert er beide Tätigkeiten. Das Elterngeld ersetzt 65 Prozent davon – also 1.495 Euro monatlich.

Kompliziert wird es, wenn nach der Geburt eine der beiden Tätigkeiten fortgeführt wird. Dann muss genau angegeben werden, welche Einkünfte weiterhin erzielt werden. Die Elterngeldstelle prüft anhand von Lohnabrechnungen und BWA-Unterlagen, welche Beträge als Einkommen gelten.

Wichtig: Einnahmen aus der Zeit nach der Geburt werden angerechnet, auch wenn sie aus früherer Arbeit stammen. Zum Beispiel gilt ein Honorar, das erst nach der Geburt ausgezahlt wird, aber für eine Leistung aus der Zeit davor steht, nicht als Einkommen während des Bezugs. Entscheidend ist das Leistungsdatum, nicht der Zahlungseingang.

Gerade bei gemischten Erwerbsformen empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater, um die Bemessung des Elterngelds korrekt zu gestalten und Nachforderungen zu vermeiden.

Welche typischen Fehler sollten Selbständige beim Elterngeld vermeiden?

Die Regelungen rund um das Elterngeld sind komplex – insbesondere für Selbständige, deren Einkommen schwankt oder die mehrere Tätigkeiten parallel ausüben. Fehler können zu Rückforderungen oder dem Verlust von Ansprüchen führen.

Häufige Fehler beim Elterngeld für Selbständige:

  1. Antrag zu spät eingereicht – Rückwirkung nur drei Monate möglich
  2. Unvollständige Unterlagen (z. B. fehlender Steuerbescheid)
  3. Falsche Angaben zu Einkünften oder Betriebsausgaben
  4. Keine rechtzeitige Mitteilung über Änderungen der Tätigkeit
  5. Missverständnisse über das Leistungsdatum von Honoraren
  6. Nicht berücksichtigte Anrechnung von Nebeneinkünften
  7. Fehlende Rücklagen für mögliche Nachzahlungen

Ein häufiger Irrtum besteht darin, das Elterngeld als „fixen Zuschuss“ zu betrachten. Tatsächlich handelt es sich um eine Ersatzleistung, die an klare Bedingungen geknüpft ist. Wer während des Bezugszeitraums weiterhin arbeitet oder Einnahmen erzielt, muss diese angeben.

Auch die Beantragung des Elterngelds erfordert Aufmerksamkeit: In manchen Bundesländern sind unterschiedliche Formulare nötig, und die Bearbeitungszeiten können mehrere Wochen betragen. Wer sich frühzeitig informiert, vermeidet finanzielle Engpässe in der Zeit nach der Geburt.

Ein praktischer Tipp: Schon während der Schwangerschaft alle relevanten Dokumente sammeln – etwa die betriebswirtschaftliche Auswertung, Nachweise über Betriebsausgaben und Steuerbescheide. Das erleichtert die Antragstellung erheblich.

Welche Fördermöglichkeiten und Kombinationsoptionen bestehen?

Das Elterngeld lässt sich mit weiteren staatlichen Familienleistungen kombinieren. Neben dem Kindergeld und den steuerlichen Freibeträgen gibt es zusätzliche Programme, die vor allem Selbständigen zugutekommen können.

Wichtige Kombinationsmöglichkeiten:

  • Kindergeld: Unabhängig vom Elterngeldanspruch, derzeit 250 Euro monatlich pro Kind.
  • Mutterschaftsleistungen: Selbständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, können Mutterschaftsgeld erhalten.
  • Steuerliche Vorteile: Elterngeld zählt nicht als Betriebseinnahme, mindert also nicht den steuerlichen Gewinn.
  • Partnerschaftsbonus: Vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate je Elternteil bei paralleler Teilzeitarbeit.
  • Familienleistungen für Gründer: In einigen Bundesländern existieren Zuschüsse für selbständige Eltern in der Gründungsphase.

Darüber hinaus kann das Elterngeld mit Teilzeitarbeit kombiniert werden. Selbständige dürfen bis zu 30 Stunden pro Woche tätig bleiben, ohne den Anspruch vollständig zu verlieren. Das ist besonders bei laufenden Aufträgen oder Projekten relevant, die eine minimale Arbeitspräsenz erfordern.

Auch ein Wechsel zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus ist während des Bezugs möglich, sofern die Gesamtdauer der Auszahlung beachtet wird. Ein solcher Wechsel kann sich lohnen, wenn sich die Einkommenssituation nach einigen Monaten verändert oder der Wiedereinstieg in den Beruf früher erfolgt.

Wer langfristig plant, kann durch eine kluge Kombination der Leistungen nicht nur die finanzielle Stabilität sichern, sondern auch die Betreuung des Kindes flexibler gestalten.

Elterngeld für Selbstständige: Welche Perspektiven und Reformen gibt es für das Elterngeld ab 2025?

Das Jahr 2025 bringt spürbare Änderungen beim Elterngeld. Nach einer Reform im Jahr 2024 wurde die Einkommensgrenze ab April 2025 erneut gesenkt: Anspruch auf Elterngeld haben nun nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen bis 175.000 Euro (vorher 200.000 Euro). Für Alleinerziehende gilt dieselbe Grenze.

Diese Maßnahme soll laut Bundesfamilienministerium die Leistung gezielter auf Familien mit mittlerem Einkommen ausrichten. Kritiker bemängeln, dass dadurch vor allem Selbständige mit schwankenden Einnahmen benachteiligt werden könnten, da das zu versteuernde Einkommen nicht das tatsächliche verfügbare Nettoeinkommen widerspiegelt.

Positiv ist hingegen die fortschreitende Digitalisierung der Elterngeldstellen. In vielen Bundesländern ist die elektronische Antragstellung inzwischen Standard. Online-Portale ermöglichen den Upload von Nachweisen, die Nachverfolgung des Bearbeitungsstands und eine einfachere Kommunikation mit der Behörde.

Auch die Diskussion über eine Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen für Selbständige und Angestellte läuft weiter. Ziel ist es, künftig einheitliche Berechnungsmethoden einzuführen, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.

Parallel wird über eine Ausweitung des Partnerschaftsbonus und eine höhere Flexibilität bei Teilzeitregelungen beraten. Damit soll das Elterngeld besser an moderne Arbeitsformen angepasst werden, in denen Projektarbeit und selbstständige Tätigkeiten dominieren.

Für Eltern in der Selbstständigkeit bedeutet das: Die Regelungen bleiben dynamisch, aber die Bedeutung des Elterngelds als zentrale Familienleistung wächst. Eine vorausschauende Planung und genaue Kenntnis der Fristen bleibt entscheidend, um das volle Potenzial auszuschöpfen.

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Fazit – Wie Selbständige optimal vom Elterngeld profitieren

Das Elterngeld bietet Selbständigen eine wertvolle finanzielle Stütze in einer Lebensphase, in der berufliche Verpflichtungen und Familienleben in ein neues Gleichgewicht gebracht werden müssen. Es gleicht Einkommensverluste aus, schafft Sicherheit in der Planungsphase und trägt dazu bei, dass auch Unternehmerinnen und Unternehmer Zeit mit ihrem Kind verbringen können, ohne wirtschaftliche Existenzängste zu entwickeln.

Der Anspruch auf Elterngeld ist klar geregelt, aber die praktische Umsetzung verlangt eine gute Vorbereitung. Wer rechtzeitig alle relevanten Unterlagen sammelt, die Einkünfte im Kalenderjahr vor der Geburt analysiert und frühzeitig mit der Elterngeldstelle Kontakt aufnimmt, vermeidet Komplikationen und Verzögerungen.

Für Selbständige ist die Berechnung des Elterngelds besonders anspruchsvoll. Da schwankende Einkünfte üblich sind, lohnt es sich, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten. So lassen sich Einnahmen realistisch erfassen, Betriebsausgaben korrekt abziehen und die tatsächliche Höhe des Elterngeldes verlässlich bestimmen.

Zudem ist entscheidend, ob weiterhin gearbeitet werden soll. Wer während des Bezugszeitraums Einnahmen erzielt, muss diese angeben, da sie den Anspruch mindern können. Hier bietet das Elterngeld Plus attraktive Möglichkeiten, Teilzeit und Kinderbetreuung flexibel zu kombinieren. Gerade für Solo-Selbständige, deren Betriebe ohne sie stillstehen würden, ist diese Variante meist die praktikablere Lösung.

Wichtige Tipps für Selbständige noch einmal im Überblick

  1. Frühzeitig planen – spätestens sechs Monate vor der Geburt mit Unterlagen beginnen
  2. Einkommen im Jahr vor der Geburt prüfen und ggf. optimieren
  3. Steuerberater oder Fachberatung einbeziehen
  4. Antrag vollständig und fristgerecht stellen (innerhalb von drei Monaten)
  5. Einnahmen während des Bezugs genau dokumentieren
  6. Kombination von Basiselterngeld und Elterngeld Plus gezielt nutzen
  7. Rücklagen für mögliche Steuernachzahlungen bilden

Auch nach den jüngsten Reformen 2025 bleibt das Elterngeld ein zentrales Element der Familienförderung in Deutschland. Die Absenkung der Einkommensgrenze auf 175.000 Euro betrifft vor allem Spitzenverdiener, die Mehrheit der Selbständigen bleibt anspruchsberechtigt. Positiv hervorzuheben ist die zunehmende Digitalisierung der Elterngeldstellen, die Anträge schneller und transparenter macht.

Die Bedeutung des Elterngelds geht über den reinen finanziellen Ausgleich hinaus. Es ist ein Symbol dafür, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Selbständige kein Widerspruch mehr sein muss. Richtig genutzt, ermöglicht es eine Phase der Entschleunigung, ohne dass die wirtschaftliche Basis darunter leidet.

Wer die Möglichkeiten kennt, Fristen beachtet und sein Einkommen strategisch plant, kann als Selbständiger ebenso profitieren wie Angestellte. Entscheidend ist, die eigene Situation genau zu analysieren und den Antrag individuell anzupassen. Mit sorgfältiger Vorbereitung, korrekten Angaben und fachlicher Beratung wird das Elterngeld zu einer echten Unterstützung für die Familie und nicht zu einer bürokratischen Belastung.

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