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Jörg-Michael Günther und der Fall Max und Moritz

Straftaten in Märchen und Kinderbüchern aufzuspüren oder das Bürgerliche Gesetzbuch in Reimform zu bringen, zählt zu seinen Leidenschaften. Der Jurist Jörg-Michael Günther spricht mit seinen Büchern nicht nur (angehende) Juristen, sondern Kriminalbeamte, Pädagogen, Eltern, ja selbst Bäckereifachangestellte an. Am 26. November nimmt er an der Universität zu Köln „Den Fall Max und Moritz“ unter die juristische Lupe. Susan Tuchel traf den Autor, Justitiar im Umweltministerium, an seinem Arbeitsplatz in Düsseldorf.

Jörg-Michael Günther

business-on.de: „Ach, was muss man oft von bösen / Kindern hören oder lesen!!!“ Auch heute, fast 155 Jahre nach dem Erscheinen von Wilhelm Buschs „Max und Moritz“, kennen Erwachsene und Kinder die Streiche der beiden Lausbuben. Sie haben bereits 1988 über „Den Fall Max und Moritz“ ein juristisches Gutachten zur Warnung für Eltern und Pädagogen veröffentlicht. Die Erstauflage verkaufte sich 60.000 Mal, war also ein Juristen-Bestseller, der es bis in die Bibliotheken in Harvard, Oxford und an den Bundesgerichtshof schaffte. Aktuell ist eine überarbeitete Neuauflage bei Eichborn erschienen mit der Jubiläumsausgabe von Wilhelm Buschs „Max und Moritz“. Ihr Buch ist das weltweit einzige strafrechtliche Buch mit Comiczeichnungen. Was faszinierte Sie damals und 30 Jahre später an der Geschichte der bösen Buben?

Jörg-Michael Günther: 1988 steckte ich mitten in meinem Juraexamen und hatte zwei kleine Töchter, denen ich abends gerne vorlas. Und bei der Lektüre von Wilhelm Buschs Lausbubengeschichte fiel mir auf, dass durchgehend nicht Streiche, sondern Straftaten geschildert werden. Max und Moritz sind Intensivtäter. Und da Juristen anhand von Fallbeispielen lernen, analysierte ich die Straftaten der Beiden. Da sich in den letzten 30 Jahren auch vieles in der Rechtslandschaft getan hat, wollte ich das rechtliche Gutachten auf den neuesten Stand bringen.

business-on.de: Was kann man Max und Moritz denn aus juristischer Sicht vorwerfen und mit welchem Strafmaß müssten sie heute rechnen?

Jörg-Michael Günther: Die Grundvoraussetzung für eine Strafrechtsverfolgung ist, dass die beiden ihr 14. Lebensjahr erreicht haben, also strafmündig sind. Und dann kommt einiges zusammen. Nehmen wir z. B. die Brotfalle im ersten Streich, bei denen drei Hühnern und einem Hahn der Garaus gemacht wird. Hier liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, weil sie dem Federvieh vor dessen Ableben aus Rohheit erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt haben. Auch die drei Eier, die die Hühner kurz vor ihrem Tod legen, lassen sich juristisch unter der Fragestellung der Sachbeschädigung nach § 303 des Strafgesetzbuches untersuchen mit dem Ergebnis, dass Max und Moritz wegen der Eier nicht zu bestrafen sind.

business-on.de: Das klingt nach juristischer Erbsenzählerei …

Jörg-Michael Günther: Es wird eben alles in Justitias Waagschale geworfen. Im Falle der schweren Körperverletzung am Lehrer Lämpel, der zahlreiche schwere Brandverletzungen im Gesichtsbereich, auf dem Kopf und an den Händen von der Pfeifenexplosion davonträgt, müssten die Übeltäter mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren rechnen. In der Neuauflage habe ich das Attentat auch aus dienstunfallrechtlicher Sicht beleuchtet vor dem Hintergrund, dass die Gewalt an Schulen gegenüber Lehrern stark zunimmt. Was wir aber auch nicht vergessen dürfen: Das, was Bauer Mecke und Meister Müller am Ende mit Max und Moritz machen, ist als grausame Tötung ein Mord, der von den Dorfbewohnern mit „freudigem Gebrumm“ aufgenommen wird.

 

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