„Dass der Lockdown verlängert wird, war angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen schon zu befürchten“, sagt Frank Hemig, stv. Hauptgeschäftsführer der IHK Köln. „Angesichts der Lage in den von den Einschränkungen betroffenen Betrieben müssen die Entscheidungsträger aber unbedingt den fehlenden Erfolg der bisherigen Strategie analysieren und Alternativen prüfen.“ Freizeiteinrichtungen und die Gastronomie seien mittlerweile seit mehr als zwei Monaten geschlossen, viele Einzelhändler hätten die heiße Phase des Weihnachtsgeschäfts wegen der kurzfristigen Verschärfung des Lockdowns verpasst. Hemig: „Wenn weite Teile der Wirtschaft noch wochen- oder monatelang zum Nichtstun verurteilt sind, zieht das Schäden in historischem Ausmaß nach sich.“
„Gerade im Hinblick auf die Verlängerung des Lockdowns ist es sehr problematisch, dass die zugesagten Hilfen bei zahlreichen betroffenen Betrieben bisher nicht angekommen sind“, sagt IHK Präsidentin Nicole Grünewald: „Unsere Mitgliedsunternehmen können selbst nicht wirtschaften. Die Hilfen müssen nicht nur unbürokratisch beantragt werden können, sondern vor allem bei den Unternehmen jetzt auch schnell ankommen.“ Spätestens mit der Verlängerung des Lockdowns sei es auch nicht mehr nachvollziehbar, dass der Einzelhandel im Gegensatz zur Gastronomie keine Teilerstattung des Umsatzausfalls im Sinne der „Dezemberhilfe“ erhalten solle, sagt Grünewald: „Hier muss schnell zugunsten des Einzelhandels nachgebessert werden.“
Neben der Bereitstellung von Hilfen müsse die Politik den betroffenen Betrieben auch Perspektiven aufzeigen und baldmöglichst die Wiedereröffnung von Geschäften, Gastronomiebetrieben und Kultureinrichtungen unter angemessenen Hygienevoraussetzungen ermöglichen.
Mit Blick auf die Schließung von Kindergärten und Schulen appellierte die IHK-Präsidentin daran, die Belange der Unternehmen zu berücksichtigen. Es gebe auch in der Pandemie viele Unternehmen, bei denen Homeoffice für viele Beschäftigte nicht möglich sei, zum Beispiel im produzierenden Gewerbe. „Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Betrieben muss zumindest eine Notbetreuung sichergestellt werden“, sagt Grünewald.
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