Grabpflegekosten müssen angemessen sein

Es genügt vielmehr, dass der Aufwand tatsächlich entstanden ist bzw. künftig noch entstehen wird und durch den Sterbefall veranlasst ist. Abzugsfähig sind aber nur die Kosten der üblichen Grabpflege , die mit einem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer nach dem Bewertungsgesetz mit dem 9,3-Fachen des jährlichen Aufwands abgezogen werden. Dass die tatsächliche Nutzungsdauer eines Grabs in der Praxis deutlich länger sein kann, rechtfertigt keinen Abzug eines über diesen Kapitalwert hinausgehenden Betrags. Nach dem rechtskräftigen Urteil des Thüringer FG vom 17.3.2010 (Az. 4 K 856/08) werden nur die durch den konkreten Sterbefall veranlassten Aufwendungen berücksichtigt, bei einer Familiengrabstätte also nur die Kosten, soweit sie auf den Erblasser entfallen.
Das FG konkretisiert zudem, was als übliche Grabpflege anzusehen und was unangemessen ist. Angebote von Gärtnereien werden entsprechend den individuellen Wünschen des Bestellers ausgearbeitet und können daher nicht als übliches Richtmaß herangezogen werden. Dabei ist nicht auf die besondere gesellschaftliche Stellung, die Vermögenssituation und auch nicht auf die persönlichen Verhältnisse von Erblasser und Nachkommen abzustellen, sondern auf die allgemein üblichen Bedingungen am Ort des Grabmals und auf die Wunschvorstellungen eines durchschnittlichen Erben. Deshalb ist keine feste, in Euro bemessene Summe als Schwellenwert für die Bestimmung des „Üblichen” anzuwenden, weil der Betrag auch durch das Preisgefüge am Ort der Leistung und möglicherweise auch durch die Bedingungen auf dem jeweiligen Friedhof bestimmt wird. 300 Euro pro Jahr sind durchaus angemessen, im Einzelfall können aber auch höhere Summen noch üblich sein.
Im Gegenzug waren im Urteilsfall 462 Euro pro Jahr unangemessen. Denn eine monatliche Belastung von 38,50 Euro übersteigt in einer Stadt mit einem nicht sehr hohen Lohngefüge die Grenzen der „Üblichkeit”, gemessen an den Bedürfnissen des durchschnittlichen Erben, deutlich. Dabei ist auch zu bedenken, dass der maßgebliche Grabpflegebetrag über einen langen Zeitraum (zur Definition Zeitraum) mit dem Faktor 9,3 kapitalisiert wird. Deshalb muss man zumindest auch bei der Bewertung der Grabpflegekosten mitberücksichtigen, dass die Trauer und damit üblicherweise auch der Grabpflegeaufwand im Laufe der Zeit erheblich abnehmen.
Außerdem ist bei der Bemessung der Grabpflegekosten die Tatsache zu berücksichtigen, dass es sich um ein Familiengrab handelt, in dem bereits andere Familienangehörige – etwa die Großeltern – begraben sind. Abzugsfähig sind nur die durch den konkreten Sterbefall veranlassten Aufwendungen.
Anders sieht es hingegen aus, wenn der Erblasser einem Nachkommen eine bestimmte Pflege durch eine letztwillige Verfügung auferlegt hat: Dann ist der Abzug von Grabpflegekosten nicht auf die üblichen Aufwendungen beschränkt, weil eine solche Auflage eine Erbfallschuld begründet. Auch wenn das Testament keine ausdrückliche Anordnung enthält, kann sich dennoch ein entsprechender Wille des Erblassers aus einem inneren Zusammenhang zwischen der letztwilligen Verfügung sowie der Motive und der Interessenlage ergeben. Anhaltspunkte hierfür müssen die Nachkommen aber konkret belegen.
Im Gegenzug waren im Urteilsfall 462 Euro pro Jahr unangemessen. Denn eine monatliche Belastung von 38,50 Euro übersteigt in einer Stadt mit einem nicht sehr hohen Lohngefüge die Grenzen der „Üblichkeit”, gemessen an den Bedürfnissen des durchschnittlichen Erben, deutlich. Dabei ist auch zu bedenken, dass der maßgebliche Grabpflegebetrag über einen langen Zeitraum mit dem Faktor 9,3 kapitalisiert wird. Deshalb muss man zumindest auch bei der Bewertung der Grabpflegekosten mitberücksichtigen, dass die Trauer und damit üblicherweise auch der Grabpflegeaufwand im Laufe der Zeit erheblich abnehmen.
Außerdem ist bei der Bemessung der Grabpflegekosten die Tatsache zu berücksichtigen, dass es sich um ein Familiengrab handelt, in dem bereits andere Familienangehörige – etwa die Großeltern – begraben sind. Abzugsfähig sind nur die durch den konkreten Sterbefall veranlassten Aufwendungen.
Anders sieht es hingegen aus, wenn der Erblasser einem Nachkommen eine bestimmte Pflege durch eine letztwillige Verfügung auferlegt hat: Dann ist der Abzug von Grabpflegekosten nicht auf die üblichen Aufwendungen beschränkt, weil eine solche Auflage eine Erbfallschuld begründet. Auch wenn das Testament keine ausdrückliche Anordnung enthält, kann sich dennoch ein entsprechender Wille des Erblassers aus einem inneren Zusammenhang zwischen der letztwilligen Verfügung sowie der Motive und der Interessenlage ergeben. Anhaltspunkte hierfür müssen die Nachkommen aber konkret belegen.
(TIPP) Im Zusammenhang mit einem Erbfall gewährt das Finanzamt für die sonstigen Verbindlichkeiten ohne Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten einen Pauschbetrag von 10.300 Euro. Sofern der Aufwand für Nachlassgericht, Beerdigung und Grabpflege geringer ausfällt, müssen daher keine Belege vorgelegt werden.
Lesetipp: Wie hoch sind die Grabpflegekosten in den deutschen Städten?
VSRW-Verlag
ArbeitslebenGegen den Fachkräftemangel setzt die Versicherungsbranche auf ein Bündel von Maßnahmen von der Ausbildungsoffensive über Employer Branding und Weiterbildung bis zur gezielten Direktansprache durch spezialisierte Personalberater. Denn erfahrene Fachkräfte gehen in Rente, während Digitalisierung und Regulatorik neue Spezialkompetenzen verlangen. Wie gravierend die Lage insgesamt ist, zeigt ein Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): 40,2 Prozent aller Betriebe in Deutschland meldeten im ersten Halbjahr 2022 einen Fachkräftebedarf ein Höchststand. 61,3 Prozent erwarteten Personalprobleme in den folgenden zwei Jahren, und rund 45 Prozent aller angebotenen Fachkräftestellen konnten 2022 deutschlandweit nicht besetzt werden. Für die Assekuranz ist das mehr als eine Randnotiz. Wer heute einen Aktuar, einen erfahrenen Underwriter oder einen IT-Architekten sucht, konkurriert in einem Markt, in dem qualifizierte Kandidaten kaum aktiv auf Jobsuche sind. Genau hier setzt spezialisiertes Recruiting an: Eine Headhunter Versicherung erreicht Schlüsselkräfte, die über klassische Stellenanzeigen praktisch nicht mehr ansprechbar sind.
LifestyleDie Leoba Liftsysteme GmbH aus Mössingen ist ein regionaler Spezialist für Treppenlifte, Plattformlifte und Hebebühnen und damit für Lösungen, die Menschen ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause ermöglichen können. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels in der Pflege und steigender Immobilienpreise gewinnt das Thema „Wohnen im Alter" zunehmend an Bedeutung auch wirtschaftlich. Wer im vertrauten Umfeld bleiben möchte, braucht praktikable Lösungen, die Sicherheit und Selbstständigkeit erhalten. Ein Portrait über Leoba Liftsysteme, einen Fachbetrieb, der nah am Lebensalltag seiner Kundinnen und Kunden agiert. Leoba Liftsysteme: Ein Fachbetrieb mit Wurzeln auf der Schwäbischen Alb Der Sitz der Leoba Liftsysteme GmbH liegt in Mössingen, eingebettet in die Landschaft der Schwäbischen Alb. Von dort aus betreut das Unternehmen Privatkundinnen und Privatkunden in Tübingen, Reutlingen, Stuttgart und der weiteren Region ebenso werden auch hochwertige Treppenlifte in Balingen geplant und installiert. Wer das Portfolio betrachtet, erkennt schnell: Leoba Liftsysteme versteht sich nicht als reiner Produktverkäufer, sondern als Anbieter individueller Mobilitätslösungen für das Zuhause. Sitzlifte, Plattformlifte, Rollstuhllifte, Senkrechtlifte und Hebebühnen bilden ein breites Sortiment, das auf unterschiedliche Wohnsituationen, Treppenformen und körperliche Voraussetzungen zugeschnitten wird.
VerbraucherEin erfahrener Experte für Bestattungen in Göppingen entlastet Angehörige in den ersten Stunden nach einem Todesfall, koordiniert Behördengänge und gestaltet eine würdevolle Trauerfeier. In kurzer Zeit müssen wichtige Entscheidungen getroffen und ein Abschied organisiert werden, oft in einer Phase, in der die emotionale Belastung kaum Raum für sachliche Anforderungen lässt. Wenn Sie in einer solchen Situation auf einen verlässlichen Ansprechpartner zurückgreifen können, gewinnen Sie nicht nur organisatorische Entlastung, sondern auch Raum für Ihre Trauer. Im Landkreis Göppingen übernimmt das Bestattungsinstitut Zimmermann diese Aufgabe und ist für viele Angehörige der vertraute Experte für Bestattungen in Göppingen und Umgebung. Die ersten Stunden: Was im Todesfall wirklich zu tun ist
