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Rund 7% Maklerprovision – ist das berechtigt?

Die Zinsen für Immobiliendarlehen sind nach wie vor auf einem Rekordtief. Für viele der ideale Zeitpunkt den langgehegten Traum vom Eigenheim endlich zu verwirklichen. Die Angebote auf dem Immobilienmarkt sind vielfältig. Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Eigentumswohnungen. Wer die Wahl hat, hat die Qual.

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Makler bieten Kaufwilligen ihre Unterstützung an, um sich auf dem Markt zurechtzufinden und das für sie passende Angebot herausfiltern zu können. Tatsächlich scheuen aber viele Deutsche den Gang zum Makler und versuchen zunächst auf eigenen Faust ihre Traumimmobilie zu finden. Schuld daran ist die Gebührenpraxis der Immobilienmakler.

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Keine Gebührenordnung für Makler

Ein Makler tritt immer dann in Aktion, wenn er von einem Vermieter oder Kaufinteressierten beauftragt wird entweder einen passenden Käufer oder die passende Immobilie zu finden. Die Maklerprovision beträgt im bundesweiten Schnitt rund 7% des Bruttokaufpreises. Ebenfalls vom Bundesland abhängig ist, wer die Provision letztendlich zu zahlen hat. Der Käufer oder der Verkäufer? In den meisten deutschen Bundesländern teilen sich beide Parteien die Kosten. Einzig in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen trägt der Immobilienkäufer die Gesamtprovision. Anders als bei der Vermittlung von Mietobjekten gibt es bei Immobilienveräußerungen keine gesetzlich geregelten Rahmenbedingungen. Für die Vermittlungstätigkeit bei Vermietungen dürfen Makler als Höchstsatz 2 Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer als Provision veranschlagen. Zusätzlich gilt bei Vermietungen das Bestellerprinzip. Dieses Prinzip regelt, wer für die Kosten des Maklers aufkommen muss, und zwar immer derjenige, der die Maklertätigkeit in Auftrag gegeben hat. Konkret bedeutet das, wenn ein Vermieter den Makler damit betraut, einen geeigneten Mieter für seine Immobilie zu finden, dann übernimmt er die Maklerprovision. Im umgekehrten Fall bedeutet das, wenn ein Mietinteressent eine Immobilie über einen Makler angeboten bekommt und diese schlussendlich anmietet, dann hat er die Maklerkosten zu tragen. Das Bestellerprinzip wurde 2015 zum Schutz der Mieter eingeführt.

Einführung des Bestellerprinzips für Immobilienkäufe

Bislang gilt das Bestellerprinzip nur für Mietvereinbarungen. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat im August 2018 einen Antrag zur Einführung des Bestellerprinzips auch bei Immobilienkäufen gestellt. Zusätzlich fordern die Grünen-Politiker eine Begrenzung der Maklerprovision auf zwei Prozent. Auch die SPD liegt in Sachen Bestellerprinzip ganz klar auf der gleichen Linie wie die Grünen. Die FDP möchte die Einführung eines Bestellerprinzips gerne noch um einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer erweitern. In die gleiche Richtung argumentiert der Eigentümerverband Haus & Grund. In einer Pressemitteilung vom 14.08.2018 spricht sich der Verband für eine generelle Abschaffung der Grunderwerbssteuer aus. Gleichzeitig fordern die Interessenvertreter eine Unterbindung von Preisabsprachen der Makler, die an vielen Orten zu festen Provisionssätzen führen.

Ist die Maklerprovision in dem Maße gerechtfertigt?

Die oftmals hohen Kosten für Immobilienmakler, gerade in den Zeiten der steigenden Immobilienpreise, schrecken viele Kaufinteressenten ab. Doch sind die Maklerprovisionen wirklich so ungerechtfertigt? Bei Kaufimmobilien ist die Provision im einzelnen frei verhandelbar und richtet sich nicht nach festgelegten Gebührenordnungen. So entsteht schnell der Eindruck von Willkür. Bei Immobilienverkäufen ist der Makler dafür zuständig, ein aussagekräftiges Exposé zu erstellen, unterstützt bei der Verkaufspreisfindung und den Vertragsvereinbarungen, führt Besichtigungen durch und selektiert die Kaufinteressenten. Die Provision bekommt der Makler nur bei einem erfolgreichen Geschäftsabschluss. Ist bei einem Immobilienverkauf lange nicht der richtige Käufer dabei, verdient der Makler in der Zeit keinen einzigen Cent an der Immobilie. Das Risiko liegt also ganz auf der Seite des Maklers. Gerechtfertigt oder nicht, kann die Maklerprovision vor allem bei einem Kauf von hochwertigen Immobilien ganz schön weh tun. Trotz der vielerorts ähnlichen Provisionssätze lohnt es sich, das Angebot der jeweiligen Makler miteinander zu vergleichen. Der Berufsbezeichnung des Maklers ist in Deutschland nicht geschützt, so dass hinsichtlich der Qualitätsstandards oftmals große Unterschiede herrschen. Bei Immobilienkäufen ist zudem die Bereitschaft der Makler zu Verhandlungen erfahrungsgemäß höher als bei Vermietungsgeschäften. Wann das Bestellerprinzip auch für Immobilienkäufe eingeführt wird, ist noch unklar. Mit diesen Immobilenscout24 Gutscheinen lässt sich schon jetzt ein wenig einsparen, bevor das neue Gesetz zugunsten der Käufer in Kraft tritt.

 

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