Rückwirkende Erstattung aus mehreren Gründen

Wird ein Immobiliengeschäft später wieder rückgängig gemacht, setzt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer auf formlosen Antrag erst gar nicht fest oder hebt den Steuerbescheid wieder auf. Diese gesetzliche Option ist vielen Hauserwerbern unbekannt, obwohl die Steuer aus drei Gründen rückwirkend wieder entfallen kann:
- Ein Erwerbsvorgang wird durch Vereinbarung rückgängig gemacht, bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, und die Rückgängigmachung erfolgt innerhalb von zwei Jahren. Dies erfasst in erster Linie die auf einem freien Willensentschluss der Vertragsparteien beruhende und in deren gegenseitigem Einvernehmen erfolgende Aufhebung eines Erwerbsvorgangs durch einen Aufhebungsvertrag.
- Vertragsbedingungen werden nicht erfüllt und der Erwerbsvorgang wird vor Eigentumsübergang aufgrund eines Rechtsanspruchs rückgängig gemacht. Hierfür sind keine Fristen vorgesehen. Klassischer Fall ist hier der Vorbehalt im ehemaligen Kaufvertrag, dass der Erwerber bei Eintritt einer bestimmten Bedingung ein Rücktrittsrecht hat. Dann wird die Steuer unabhängig vom Zeitraum (zur Definition Zeitraum) erstattet, also auch noch nach mehr als zwei Jahren.
- Der Veräußerer erwirbt das Eigentum an dem veräußerten Grundstück wieder zurück. Dann wird sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt, wenn er innerhalb von zwei Jahren stattfindet. Um diese Frist einzuhalten, muss die Auflassung erklärt und die Rückübertragung im Grundbuch zumindest beantragt werden.
Der BFH hat nun mit Urteil vom 18.11.2009 (Az. II R 11/08) entschieden, dass die Alternative 2 ohne zeitliche Komponente nicht greift, wenn in einem Grundstückskaufvertrag ein befristetes Rücktrittsrecht vereinbart wird, das vom Eintritt bestimmter Ereignisse abhängig ist, und anschließend eine Fristverlängerung gewährt wird, weil die Bedingung noch nicht eingetreten ist. Damit kann die Grunderwerbsteuer nur dann aufgehoben werden, wenn der Rücktritt innerhalb der Zweijahresfrist ausgeübt wird. Im Urteilsfall wurde ein unbebautes Grundstück unter der Bedingung gekauft, dass die Stadt das Bauvorhaben anschließend wie geplant genehmigt. Allerdings wurde das Rücktrittsrecht zunächst nur auf ein halbes Jahr terminiert, weil bis dahin eine Entscheidung erwartet wurde. Die Arbeit in der Behörde zog sich aber hin, sodass das ursprüngliche Rücktrittsrecht anschließend zweimal auf insgesamt fünf Jahre verlängert wurde. Erst dann lehnte die Gemeinde den Bau endgültig ab und der Käufer machte vereinbarungsgemäß von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch.
Abzustellen ist für die Ausübung des Rücktritts auf den vereinbarten ersten Termin. Die anschließende Fristverlängerung gilt als eine neue Vereinbarung, losgelöst vom damaligen Kaufvertrag. Damit die Grunderwerbsteuer aufgehoben werden kann, muss der Rücktritt innerhalb der Zweijahresfrist ausgeübt werden. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, dass die Vertragsparteien das Rücktrittsrecht von vornherein auf einen längeren Zeitraum ausdehnen oder überhaupt keine Frist vereinbaren. Dann kommt es unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung zu einer Steuererstattung.
Das Finanzamt verlangt nicht immer Grunderwerbsteuer, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt. Steuerfrei bleiben beispielsweise Grundstückserwerbe:
- durch den anderen Ehepartner
- den Ex-Gatten nach der Scheidung zur Vermögensauseinandersetzung
- von Verwandten in gerader Linie, deren Ehegatten sowie durch Stiefkinder
- im Rahmen einer Erbauseinandersetzung durch Miterben zur Teilung des Nachlasses
- im Wege von Schenkungen und Erbschaften.
- mit einem Kaufpreis von maximal 2.500 Euro
- einer zum Gesamtgut gehörigen Immobilie durch Teilnehmer an
- einer Gütergemeinschaft zur Teilung des Gesamtguts
- durch den Treugeber bei Auflösung des Treuhandverhältnisses
VSRW-Verlag
Aktualisiert im August 2022
- Titelbild: Bild von Steve Buissinne auf Pixabay
RatgeberEin Bauvorhaben ist für die meisten Bauherren eines der größten Projekte ihres Lebens ob privates Einfamilienhaus, gewerbliche Immobilie oder landwirtschaftlicher Neubau. Umso größer ist der Frust, wenn auf der Baustelle etwas schiefläuft: Absprachen lösen sich auf, Termine verschieben sich, die Kosten geraten aus dem Ruder. Dabei lässt sich vieles davon vermeiden wenn Bauherren bei der Wahl ihres Baupartners auf die richtigen Kriterien achten. Entscheidend sind vor allem vier Punkte: nachgewiesene Qualifikation, ein abgestimmtes Leistungsspektrum aus einer Hand, regionale Verwurzelung sowie verbindliche Kommunikation und Termintreue. Warum die Wahl des Bauunternehmens über Erfolg oder Frust entscheidet Die Entscheidung für ein Bauunternehmen ist keine Formalität sie legt den Grundstein für den gesamten Projektverlauf. Bauen ist komplex: Viele Gewerke greifen ineinander, Material muss rechtzeitig auf der Baustelle sein, und auch das Wetter spielt nicht immer mit. Wer auf den falschen Partner setzt, merkt das oft erst, wenn es teuer wird.
WirtschaftslexikonEin Scheibenaustausch ist oft die wirtschaftlichere Lösung als der komplette Fenstertausch vorausgesetzt, Ihr Rahmen ist noch intakt, verzugsfrei und dicht. Steigende Energiepreise und ein angespannter Handwerkermarkt zwingen Eigentümer und Unternehmer dazu, ihre Sanierungsbudgets genauer zu planen. Bei alten Fenstern denken viele sofort an einen kompletten Austausch aller Elemente, dabei liegt eine günstigere Alternative oft näher: der gezielte Austausch der Glasscheibe. Wenn Sie den Zustand Ihrer Verglasung richtig einschätzen, können Sie Kosten sparen und die Energieeffizienz trotzdem spürbar verbessern. Der folgende Beitrag ordnet ein, wann sich dieser Mittelweg lohnt, worauf es bei der Entscheidung ankommt und wie ein professioneller Scheibenaustausch abläuft. Warum die Verglasung oft die unterschätzte Stellschraube ist
WirtschaftIm täglichen Trubel eines Unternehmens gerät ein Bereich oft in den Hintergrund: die Sanitäranlagen. Solange das Wasser fließt und alles funktioniert, schenkt kaum jemand der Gebäudetechnik große Beachtung. Doch für einen reibungslosen Betriebsablauf und die Einhaltung aktueller Hygienevorschriften ist eine zuverlässige Infrastruktur unerlässlich. Fallen Anlagen aus oder arbeiten sie ineffizient, führt das schnell zu ungeplanten Störungen im Arbeitsalltag. Umso wichtiger ist es für Betriebe, vorausschauend zu planen. Im folgenden Interview erklärt ein Branchenexperte, warum moderne Technik und die Wahl der richtigen Fachbetriebe für Unternehmen heute ein handfester Wirtschaftsfaktor sind.
