Fachbeiträge Recht & Steuern

Investitionsabzugsbetrag für Firmen-Pkw trotz Privatnutzung durch Geschäftsführer

Sind konkrete Anschaffungen von beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens geplant, können kleinere GmbHs (Betriebsvermögen nicht größer als 235.000 Euro) einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Anspruch nehmen. Diese Liquiditätshilfe bedeutet, dass bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd abgezogen werden dürfen.

Manfred Steinbach / Fotolia.com

Fragen und Antworten zum Investitionsabzugsbetrag:

Voraussetzung dafür ist u.a., dass das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung und im darauf folgenden Wirtschaftsjahr in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist dies nur gegeben, wenn die Privatnutzung nicht mehr als zehn Prozent beträgt. Bei Anschaffung eines Pkws ist bereits dann von einer schädlichen Nutzung auszugehen, wenn die Ein- Prozent-Regelung für die Lohnsteuer angewendet wird.

Beispiel:

Die X-GmbH möchte für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in 2011 einen neuen Firmen-Pkw (voraussichtliche Kosten ca. 60.000 Euro) anschaffen. Dieser soll wie bisher lt. Arbeitsvertrag für betriebliche und private Zwecke genutzt werden dürfen. Der private Nutzungsanteil soll nach der Ein-Prozent-Regelung (Ein Prozent des Brutto-Listenpreises) der Lohnsteuer unterworfen werden.

Obwohl der PKW von dem Geschäftsführer zu mehr als zehn Prozent privat mitbenutzt wird, kann die GmbH den Investitionsabzugsbetrag in 2010 geltend machen. Denn die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer durch die GmbH ist stets als betriebliche Nutzung anzusehen. Es ist dann unerheblich, in welchem Umfang der Pkw tatsächlich privat mitgenutzt wird. Der Investitionsabzugsbetrag ist auch nicht davon abhängig, ob der private Nutzungsanteil Fahrtenbuch -dokumentation-von-entfernungen-_id44264.html“>durch Fahrtenbuch nachgewiesen oder pauschal nach der Ein-Prozent-Methode ermittelt wird.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Privatnutzung des Fahrzeugs im Anstellungsvertrag geregelt und erlaubt ist. Wird der Pkw auf gesellschaftsrechtlicher Basis überlassen (zum Beispiel bei nicht geregelter oder nicht erlaubter Privatnutzung in einem Anstellungsvertrag), so ist nach der Rechtsprechung keine betriebliche Nutzung des Fahrzeugs gegeben. Die Fahrzeugüberlassung für betriebliche und private Zwecke sollte daher immer im Anstellungsvertrag geregelt werden. Siehe hierzu auch: Pkw-Überlassung: Arbeitslohn oder vGA?

Nachtrag der Redaktion:

Änderung der Rechtsgrundlage nach der Unternehmenssteuerreform 2008

Mit der Unternehmenssteuerreform aus dem Jahr 2008 ergaben sich einige grundlegende Änderungen bei § 7 EStG. Die meisten Neuregelungen waren bereits für Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2007 gültig. Dabei gab es folgende Neuerungen:

  • Der Investitionsabzugsbetrag kann bis zu 200.000 Euro betragen.
  • Der Investitionsabzugsbetrag beläuft sich auf maximal vierzig Prozent der wahrscheinlichen Anschaffungskosten.
  • Die Anschaffung des Wirtschaftsgutes muss für die nächsten drei Jahre nach Abzug des Betrags vorgesehen sein. Dabei ist das Wirtschaftsgut nach seiner Funktion zu bezeichnen.
  • Das Wirtschaftsgut muss innerhalb des Folgejahres zu 90 % in einer innerbetrieblichen Stätte genutzt werden.
  • Die Bildung von Sammelposten ist unzulässig.
  • Bei zu hoch angesetztem Investitionsabzugsbetrag ist der Rest nach Ablauf der Investitionsfrist rückwirkend aufzulösen.
  • Falls die Investition ausbleibt, muss der Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht werden.

Fragen und Antworten zum Investitionsabzugsbetrag:

Wann kann ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden?

Hierbei ist das Kriterium der Gewinn bzw. das Betriebsvermögen des Unternehmens. Bei Unternehmen, die eine Bilanz erstellen, darf es maximal bei 235.000 Euro liegen. Bei Unternehmen, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, darf der Gewinn vor dem Abzug des Investitionsabzugsbetrages die 100.000 Euro nicht überschreiten.

Wie viele Stimmen sind für eine Mehrheit notwendig?

Voraussetzung ist, dass der PKW im Jahr der Anschaffung und im folgenden Jahr zum größten Teil betrieblich genutzt wird. Der Anteil der privaten Nutzung darf bei maximal 10 Prozent liegen. Eine schädliche Nutzung liegt bereits dann vor, wenn die Ein-Prozent-Regel der Lohnsteuer angewendet wird.

Wie viele Jahre vor dem Kauf darf der Investitionsabzugsbetrug gebildet werden?

Maximal drei Jahre.

Bei welchen Investitionen ist der Investitionsabzugsbetrag möglich?

Der IAB kann bei allen neuen und gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens angesetzt werden.

Welche Informationen müssen an das Finanzamt weitergegeben werden?

Um den Betrag geltend zu machen, muss das Finanzamt über die vorgesehene Funktion und die Anschaffungskosten aufgeklärt werden.

 

VSRW-Verlag

Weitere Beiträge

Fachbeiträge Recht & Steuern

Die private Nutzung von Smartphones und insbesondere von SMS und WhatsApp am Arbeitsplatz ist immer wieder Gegenstand arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen.

Copyright © 2022 business-on.de

Exit mobile version