News·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
1. Juni 2011

Springer kann hohe Fahrtkosten absetzen

Die erfreuliche Konsequenz für den Steuerzahler: Er kann die Fahrten zu den einzelnen Filialen als Dienstreisen mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer absetzen und Verpflegungsaufwand steuerlich geltend machen. Das Finanzamt hatte die Kosten nur als normale Fahrtkosten im Rahmen der Pendlerpauschale anerkennen wollen.

dapd

Teilen:
Weitere Artikel
Zur Startseite