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Wer eine wirtschaftliche Unternehmung oder ein entsprechendes Projekt verwirklichen will, sollte sich im Hinblick auf die Zukunft unbedingt mit gesellschaftsrechtlichen Fragen beschäftigen. Dies gilt...
Einwände gegen die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 AO müssen bei Bekanntgabe unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt im Klageverfahren vorgebracht werden.
Der besondere Kündigungsschutz für Wehrdienstleistende ist im Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG, § 2) geregelt. Für Zivildienstleistende (anerkannte Kriegsdienstverweigerer) bestimmt das Zivildienstgesetz (ZDG), dass die Kündigungsschutzbestimmungen des...
Aus dem Kreis unserer Leser erreichte uns folgende interessante Anfrage: Da immer mehr Banken auch (zumindest geringe) Zinsen für Geschäftskonten gewähren, stellt sich die...