Gliederung der Aktiva
Die Aktivseite der Bilanz (zur Definition Bilanz) setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Bereichen zusammen:
- Anlagevermögen
- Umlaufvermögen
- Rechnungsabgrenzungsposten
Das Anlagevermögen
Gem. § 247 Abs. 2 gehören dem Anlagevermögen all diejenigen Gegenstände an, die zur Verrichtung des alltäglichen Geschäftsbetriebs notwendig sind. Zu diesen mittel- und langfristig gebundenen Geldmitteln gehören die Infrastruktur (Infrastruktur Definition), Produktions- und Verwaltungsgebäude, Maschinen und Fahrzeuge. Neben der Sachebene umfasst das Anlagevermögen auch alle anderweitig gebundenen Finanzmittel des Unternehmens. Hierzu zählen Beteiligungen, Anteile an anderen Unternehmen, Anleihen und Ähnliches. Den dritten Teil des Anlagevermögens machen immaterielle Vermögenswerte wie Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Geschmacksmuster und Lizenzen aus. Die unterschiedlichen Anlagearten lassen sich noch einmal in abnutzbare und nicht abnutzbare unterteilen. Abnutzbare Güter sind z.B. Maschinen. Um Wertverluste auszugleichen, werden sie regelmäßig abgeschrieben.
Die erstmalige Abbildung eines Vermögenswerts in der Bilanz bezeichnet man als Aktivierung. Dabei bestehen strikte Regelungen, welche Stellen aktiviert werden müssen (Aktivierungspflicht) und welche Stellen nicht aktiviert werden dürfen (Aktivierungsverbot).
Alle nicht abnutzbaren Stellen auf der Aktivaseite werden gemäß ihrer Anschaffungskosten bewertet. Bei Gegenständen mit zeitlich begrenzter Nutzung wird der Anschaffungspreis zzgl. aller Instandhaltungskosten in der Bilanz geführt. Die Gesamtheit aller dabei ermittelten Werte bezeichnet man als Bruttosachanlagevermögen. Da die Gegenstände mit der Zeit abgeschrieben werden, verringert sich ihr Wert. Dabei spricht man vom Nettosachanlagevermögen.
Das Umlaufvermögen
Zum Umlaufvermögen gehören die Werte eines Unternehmens, die zur kurzfristigen Begleichung von Forderungen genutzt werden. Das sind Barbeträge, unmittelbar verfügbare Konten und Produktionsgüter. Anders als beim Anlagevermögen ändert sich der Bestand durch Neuzugänge und Abgänge häufig. Das Umlaufvermögen muss nicht zu 100 Prozent aus dem langfristigen Kapital stammen. Zum Teil kann es auch mit kurzfristigem Fremdkapital und mit Lieferantenkrediten bereitgestellt werden.
Gem. § 247 HGB gehören alle nicht langfristig im Unternehmen verbleibenden Werte zum Umlaufvermögen. Das umfasst Produktionsmittel, Werkstoffe, aber auch das Geld (zur Geld Definition) in der Kasse und ausstehende Forderungen. Die Gliederung des Umlaufvermögens ist in § 266 Abs. 2 B HGB festgelegt. Sie umfasst:
I. Vorräte (Rohstoffe, unvollendete Leistungen, Fertige Produkte, Anzahlungen)
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere (Anteile an anderen Unternehmen, Anteile am eigenen Unternehmen, andere Wertpapiere)
IV. Liquide Mittel (Geld in der Kasse, Bankguthaben, Kredite, Schecks)
Die Rechnungsabgrenzungsposten
Mit Rechnungsabgrenzungsposten werden Aufwendungen und Erträge festen Zeitpunkten zugeordnet. Das ist z.B. dann erforderlich, wenn eine Rechnung erst nach dem Bilanzstichtag fällig ist oder ein erwarteter Ertrag erst kurze Zeit später eintrifft. Diese Abgrenzungsposten stellen sicher, dass die Bilanz aussagekräftig bleibt und nicht verzerrt wird.
Per definitionem handelt es sich also um die Abgrenzung von Erträgen und Leistungen einer Zahlungsperiode gegenüber den ausstehenden Gegenleistungen der folgenden Periode. Man unterscheidet dabei zwei Arten, die aktive und die passive Rechnungsabgrenzung. Bei ersterer (ARA) geht die Ausgabe dem Aufwand voraus. Das ist z.B. bei der Vorausbuchung von Mieten für das kommende Geschäftsjahr der Fall. Bei der passiven Rechnungsabgrenzung werden Einnahmen geführt, die aus Erträgen des kommenden Jahres entspringen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Kunden von Unternehmen ihre festen monatlichen oder jährlichen Kosten im Voraus zahlen.
Auf beiden Bilanzseiten abgegrenzte Stellen bezeichnet man als transitorische Posten. Ausgaben des alten Jahres für noch nicht erfolgte Leistungen werden dabei in das neue Jahr übertragen. Umgekehrt verläuft dies bei antizipativen Posten. Dabei handelt es sich um Leistungen, die im alten Jahr erfolgt sind, aber erst im neuen Jahr zu Zahlungen führen. Beispiele hierfür sind Zinserträge.
Die Bedeutung der Aktivaseite für die Bilanzierung
Um die Aktiva bei der Erstellung der Bilanz richtig zu deuten, setzt man sie in Beziehung zur Passivaseite. Auf diese Weise erkennt man, in welchem Verhältnis die aufgewendeten Mittel zu den Erträgen stehen.
Nur anhand der Aktiva kann man wenig über Liquidität und Ertragskraft eines Unternehmens folgern. Hierfür ist der Zusammenhang zwischen der Kapitalherkunft und der Kapitalverwendung essenziell. Das kann man sich gut an einem Beispiel veranschaulichen. Nehmen wir an, es gibt zwei Unternehmen. Das erste hat ein Gesamtkapital von 5.000.000 Euro und das zweite eins von 10.000.000. Nimmt man weiter an, dass beide im vergangenen Jahr 500.000 Euro erwirtschaftet haben, erkennt man schnell, dass das erste rentabler gearbeitet hat. Es hat mit weniger Kapitalaufwand mehr Gewinn erzielt.
Christian Weis
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Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
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