Wie werden Zinsen für Geschäftskonten behandelt?
In der Tat sind zahlreiche Steuerpflichtige noch der Auffassung, dass Zinsen aus Geschäftskonten nicht der Kapitalertrag steuer (Definition Kapitalertrag) unterliegen. Und tatsächlich enthält das Gesetz eine gesonderte Kapitalertragsteuerbefreiung für bestimmte Einnahmen auf Geschäftskonten (vgl. § 43 Abs. 2 Sätze 3 bis 8 EStG). Danach ist ein Steuerabzug u.a. dann nicht vorzunehmen, wenn die Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und der Gläubiger der Kapitalerträge (Unternehmer) dies gegenüber der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt.
Dass Zinsen für Geschäftskonten dennoch dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, ergibt sich erst bei ganz genauem Hinsehen. Freigestellt vom Kapitalertragsteuerabzug werden nämlich nach § 43 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG. Weil es sich bei Zinsen um Kapitalerträge nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG handelt, gilt die Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug gerade nicht für Zinsen aus Geschäftskonten – auch wenn die versandten Vordrucke der Banken dem schnellen Leser auf den ersten Blick durchaus suggerieren, dass für das Geschäftskonto kein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen ist.
Aber auch die Vordrucke halten sich streng an den Gesetzeswortlaut und zählen den Tatbestand für Zinsen (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG) ausdrücklich nicht auf (vgl. Mustervordruck, BMF-Schreiben vom 22.12.2009, siehe Steuerzahler-Tip Nr. 2/2010, S. 5).
(!) Wie eingangs bereits erwähnt, unterliegen Zinsen auf Geschäftskonten natürlicher Personen, wie gewöhnliche Betriebseinnahmen auch, grundsätzlich in voller Höhe der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer . Der Kapitalertragsteuerabzug durch die Banken hat keine abgeltende Wirkung, sondern gilt als Steuervorauszahlung.
VSRW-Verlag
BusinessPasswörter als unterschätztes Sicherheitsrisiko Digitale Konten und Anwendungen sind aus dem Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken. E-Mail-Postfächer, Cloud-Dienste, Onlineshops, Banking-Systeme und interne Plattformen erfordern meist eigene Zugangsdaten. Mit der wachsenden Zahl an Accounts steigt jedoch auch die Gefahr, dass Passwörter mehrfach verwendet, zu einfach gewählt oder unsicher abgelegt werden. Gerade für Unternehmen kann daraus ein erhebliches Sicherheitsrisiko entstehen. Wird ein Zugang kompromittiert, können nicht nur einzelne Konten betroffen sein. Unter Umständen erhalten Angreifer Zugriff auf sensible Unternehmensdaten, Kundendaten oder interne Systeme. Ein durchdachtes Passwort-Management sollte deshalb ein fester Bestandteil der IT-Sicherheitsstrategie sein.
BusinessVerträge gehören zum Fundament jedes Unternehmens. Sie regeln Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten, definieren Zahlungsbedingungen, Laufzeiten und Verantwortlichkeiten und können im Streitfall entscheidend sein. Trotzdem werden Verträge in vielen Unternehmen noch immer über verschiedene Ordner, E-Mail-Postfächer, Netzlaufwerke oder Tabellen verwaltet. Mit zunehmender Vertragsmenge wird dieses Vorgehen unübersichtlich und kann unnötige Risiken verursachen. Vom Dokumentenarchiv zum aktiven Vertragsmanagement Nach der Unterzeichnung beginnt für Unternehmen die laufende Vertragsverwaltung. Dazu gehören die Überwachung von Fristen, die Kontrolle vereinbarter Leistungen und die rechtzeitige Prüfung von Verlängerungen. Gerade automatische Vertragsverlängerungen können zum Problem werden, wenn Kündigungsfristen nicht rechtzeitig beachtet werden.
ExpertentalkOb Terrasse, Eingangsbereich oder Parkett im Büro: Oberflächen prägen den ersten Eindruck eines Hauses oder Unternehmens und werden im Alltag stärker beansprucht, als viele Eigentümer annehmen. Verschmutzungen, Bewuchs oder Kratzer lassen sich dabei nicht mit ein und derselben Methode behandeln was im schlechtesten Fall mehr schadet als nützt. Im Interview ordnet REFINUM, ein Betrieb für Oberflächenaufbereitung aus der Region München, ein, welche Fragen vor einer professionellen Aufbereitung geklärt werden sollten, worin sich Innen- und Außenflächen unterscheiden und wo die Grenzen pauschaler Reinigungsversprechen liegen. Material und Verschmutzung zusammen denken business-on.de: Warum lassen sich Naturstein, Terrazzo, fugenlose Flächen und Holz nicht mit derselben Methode reinigen?
