06.05.2011  15:21 Uhr

Definition Akkreditiv
Akkreditiv – Bankverpflichtung als Zahlungssicherheit

Deutschland. Bei einem Akkreditiv handelt es sich um die Verpflichtung einer Bank zu Geldleistungen gegenüber ihrer Kunden, welche unter bestimmten Bedingungen und gegen Vorlage von Dokumenten gezahlt werden.

Der Kunde ist in diesem Fall weisungsbefugt und wird auch als Akkreditivauftraggeber bezeichnet. Diese sogenannten Dokumentakkreditive sind nicht mit Kaufverträgen zu verwechseln. Sie spielen im Import und Export eine wichtige Rolle und stellen eine Zahlungssicherung dar. Denn der vom Akkreditiv begünstigte Exporteur erhält nicht nur verbindliche Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers, also des Importeurs, sondern auch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen der Akkreditivbank.

Vorgehen beim Akkreditiv

Um das Akkreditiv nutzen zu können, muss vorerst ein Kaufvertrag aufgesetzt werden, der als Zahlungsbedingung die Akkreditivform beinhaltet. Der Importeur muss seine Hausbank mit der Rückhaftung über den Export beauftragen. Das ist allerdings nur möglich, wenn er dort einen Kredit in der Höhe der Handelswerte erhält. Die Hausbank ist die eröffnende Bank und zur Abwicklung über den Exporteur bedient sie sich der avisierenden Bank im Exportland, die vom Importeur vorgeschlagen wurde oder eine Korrespondenzbank ist. Im Akkreditivvertrag werden dann alle notwendigen Informationen zur Ware und zum festgelegten Zeitraum festgehalten.

Unterschiedliche Arten der Akkreditive und Ursprung

Erst nach dem Nachweis des gelungenen Warenexports über die erforderlichen Dokumente erhält der Exporteur die Akkreditivzahlungen. Dann spricht man von einem Dokumentenakkreditiv. Das sind Handelsrechnungen, Packlisten oder andere Transportdokumente. Bei dem Barakkreditiv, einer anderen Art der Zahlungssicherheit, erfolgt die Zahlung des Geldes nach Vorlage eines Legitimationsnachweises. Diese Akkreditivform kommt heute allerdings im Außenhandel nur noch selten vor. Seinen Ursprung hat das Akkreditiv im Kreditbrief des Mittelalters, welcher Reisende mit Bargeld versorgen sollte.


 

(Christian Weis)

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