Akkreditiv – Bankverpflichtung als Zahlungssicherheit

Der Kunde ist in diesem Fall weisungsbefugt und wird auch als Akkreditivauftraggeber bezeichnet. Diese sogenannten Dokumentakkreditive sind nicht mit Kaufverträgen zu verwechseln. Sie spielen im Import und Export eine wichtige Rolle und stellen eine Zahlungssicherung dar. Denn der vom Akkreditivbegünstigte Exporteur erhält nicht nur verbindliche Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers, also des Importeurs, sondern auch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen der Akkreditivbank.

Vorgehen beim Akkreditiv

Um das Akkreditivnutzen zu können, muss vorerst ein Kauf vertrag aufgesetzt werden, der als Zahlungsbedingung die Akkreditivform beinhaltet. Der Importeur muss seine Hausbank mit der Rückhaftung über den Export beauftragen. Das ist allerdings nur möglich, wenn er dort einen Kredit in der Höhe der Handelswerte erhält. Die Hausbank ist die eröffnende Bank und zur Abwicklung über den Exporteur bedient sie sich der avisierenden Bank im Exportland, die vom Importeur vorgeschlagen wurde oder eine Korrespondenzbank ist. Im Akkreditivvertrag werden dann alle notwendigen Informationen zur Ware und zum festgelegten Zeitraum festgehalten.

Unterschiedliche Arten der Akkreditive und Ursprung

Erst nach dem Nachweis des gelungenen Warenexports über die erforderlichen Dokumente erhält der Exporteur die Akkreditivzahlungen. Dann spricht man von einem Dokumentenakkreditiv. Das sind Handelsrechnungen, Packlisten oder andere Transportdokumente. Bei dem Barakkreditiv, einer anderen Art der Zahlungssicherheit, erfolgt die Zahlung des Geldes (zur Geld Definition) nach Vorlage eines Legitimationsnachweises. Diese Akkreditivform kommt heute allerdings im Außenhandel nur noch selten vor. Seinen Ursprung hat das Akkreditivim Kreditbrief des Mittelalters, welcher Reisende mit Bargeld versorgen sollte.

Schematischer Ablauf eines Akkreditivs

Schritt 1: Exporteur und Importeur schließen einen Liefervertrag. Die Zahlungen sind per Akkreditiv geregelt.

Schritt 2: Der Importeur lässt bei seiner Bank des Akkreditiv eröffnen. Begünstigter ist der Exporteur.

Schritt 3: Die Bank des Importeurs eröffnet es Akkreditiv und übermittelt es an die Bank des Exporteurs (Avisbank).

Schritt 4: Die Avisbank informiert den Exporteur über den Eingang des Akkreditivs.

Schritt 5: Der Exporteur liefert die Ware.

Schritt 6: Der Exporteur reicht die im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokumente bei seiner Bank (Avisbank) ein.

Schritt 7: Die Avisbank überprüft die Dokumente. Sind sie in Ordnung bekommt er sein Geld ausgezahlt.

Schritt 8: Die Dokumente gehen von der Avisbank an die Akkreditivbank. Dort werden sie geprüft. Wenn Sie Ordnung sind, überweist die Akkreditivbank den offenen Betrag an die Avisbank.

Schritt 9: Der Importeur erhält die Dokumente von seiner Bank. Danach belastet sie sein Konto.

Welche Dokumente sind für die Auslösung eines Akkreditivs erforderlich?

Es gibt eine Reihe von Dokumenten, die für die Auslösung eines Akkreditivs erforderlich sein können. Hierzu gehören:

  • Handelsrechnungen
  • Frachtrechnungen
  • Ursprungszeugnisse
  • Packlisten
  • Ladepapiere
  • Wechsel
  • Qualitätszeugnisse
  • Zertifikate von Warenprüfgesellschaften
  • Versicherungszertifikate

Der Betrag wird erst dann ausgezahlt, wenn der Exporteur alle Dokumente vorgelegt hat, die in den Vorbedingungen des Akkreditivs festgelegt sind.

Vorteile und Nachteile des Akkreditivs für den Exporteur

VorteileNachteile
• Zahlungsversprechen der Bank• bei Zahlungsunfähigkeit der Bank ist Schutz des Exporteurs nicht mehr gegeben
• Zahlung kann unabhängig von Interessen des Importeurs durchgesetzt werden• Zahlungsanspruch hinfällig, sobald Dokumente nicht vollständig sind (für die Unwirksamkeit genügen bereits Schreibfehler)

Vorteile und Nachteile des Akkreditivs für den Importeur

VorteileNachteile
• Zahlung erfolgt nur, wenn erforderliche Dokumente fristgerecht eingereicht werden• entsprechen die Waren nicht der Vereinbarung, sind die Dokumente aber in Ordnung, muss der Exporteur dennoch bezahlt werden
• bis zur Bezahlung durch das Akkreditiv muss Importeur keine eigene Liquidität aufwenden

Besondere Formen des Akkreditivs

Widerrufliche Akkreditive

Seit 2007 sind Akkreditive grundsätzlich unwiderruflich. Eine Ausnahme besteht ausschließlich dann, wenn im Akkreditivtext angegeben ist, dass er widerruflich ist. In diesem Fall ist ein Widerruf bis zu dem Zeitpunkt möglich, an dem der Exporteur die Dokumente eingereicht hat. Da der Exporteur hier kaum Sicherheiten hat, ist diese Akkreditivform in der Praxis eher nicht gebräuchlich.

Bei einem unwiderruflichen Akkreditiv müssen alle vier Beteiligten einer Änderung zustimmen, damit sie wirksam wird.

Bestätigtes Akkreditiv

Mit dieser Form des Akkreditivs bekommt der Exporteur eine zusätzliche Sicherheit. Seine Bank spricht hierbei einfach ein zusätzliches Zahlungsversprechen aus. Auf diese Weise schützt er sich vor Risiken wie:

  • Zahlungsmoratorien
  • Devisenmängeln
  • Konvertierungsrisikos
  • Transferrisikos

Voraussetzung für ein bestätigendes Akkreditiv ist, dass die Bank des Importeurs vorab einen Bestätigungsauftrag im Akkreditiv erstellt. In der Regel werden nur solche Akkreditive bestätigt, bei dem die Bank des Exporteurs die Zahlung direkt nach der Dokumentprüfung auslösen kann.

Übertragbares Akkreditiv

Bei dieser Form wird das Akkreditiv von einem Zwischenhändler an den nächsten übertragen. Auf diese Weise lassen sich Liquiditätsengpässe überbrücken, die entlang von Handelsketten entstehen. Handelsketten werden üblicherweise dort gebildet, wo Importeure nicht über ausreichend Marktkenntnisse verfügen. Sie nehmen deshalb die Dienste von Zwischenhändlern in Anspruch.

Revolvierendes Akkreditiv

Bei einem revolvierenden Akkreditiv handelt es sich um eine Form des Akkreditivs, das nach der ersten Nutzung wieder zur Verfügung steht und genutzt werden kann. Man unterscheidet zwei Formen:

  • das einfache revolvierende Akkreditiv
  • das kumulativ revolvierende Akkreditiv

Die Bank des Exporteurs verpflichtet sich, akkreditivkonforme Dokumente bis zu einem bestimmten Wert aufzunehmen. Im Folgemonat wird der Wert dann wieder zurückgesetzt und es können bis zum Fristablauf neue Dokumente eingereicht werden.

Nachsichtakkreditiv

Anders als beim Sichtakkreditiv räumt die Bank dem Importeur ein Zahlungsziel ein. Diese Form ist im westlichen Kulturraum heute allerdings weitgehend ungebräuchlich.

Die geschichtliche Entwicklung des Akkreditivs

Ursprünglich handelte es sich beim Akkreditiv um eine Form des Kreditbriefs. Florentinische Banken entwickelten ihn im Mittelalter, um Reisende mit Bargeld zu versorgen. Auf diese Weise war es möglich, Goldtransporte und die damit verbundenen Risiken zu vermeiden.

Die Abwicklung von Akkreditiven ist zwar nicht gesetzlich geregelt, dennoch gibt es einheitliche Richtlinien. Dabei handelt es sich um die Richtlinien ERA 600 der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris. Darin ist vor allem die Geschäftsbesorgung der Banken untereinander geregelt. Weiterhin gibt es darin Richtlinien zur Prüfung der Dokumente, die unter dem Akkreditiv eingereicht wurden. Daneben gibt es noch eine Interpretationshilfe der ICC, die International Standard Banking Practice (ISBP). Hier werden alle Fälle bearbeitet, die in den Richtlinien nicht abschließend geklärt sind. Die Regelungen sind allerdings nicht rechtsverbindlich.

Abstraktheit und Hinfälligkeit von Akkreditiven

Akkreditive sind immer abstrakt. Das bedeutet, dass sie vom Grundvertrag losgelöst sind. Die beteiligten Banken beschäftigen sich ausschließlich mit den Dokumenten, die für die Ware stehen, nicht aber für die Ware selbst. Das bedeutet, dass die Ware bei Vorlage der korrekten Dokumente auch dann bezahlt wird, wenn sie sich in einem schlechten Zustand befinden. Wenn also Ansprüche geltend gemacht werden, müssen muss das außerhalb des Bankwegs geschehen.

Entsprechen die Dokumente nicht vollständig den Anforderungen, ist das Zahlungsversprechen hinfällig. Die Bank des Exporteurs stellt so etwas in der Regel bei der Dokumentenprüfung fest. Heute geht man meistens so vor, dass fehlerhafte Dokumente auf Inkassobasis an die Importbank weitergeleitet werden. Sie klärt dann mit dem Importeur, ob er die Zahlung trotzdem ausführen will. Mit einer Zahlungsverweigerung seitens der Bank ist hingegen vor allem dann zu rechnen, wenn der Importeur insolvent geworden ist.

Betrug beim Akkreditiv

In der kriminellen Szene bezeichnet man gefälschte Akkreditive als Letters of Credit. Sie werden Kapitalanlegern zu besonders günstigen Konditionen angeboten. Aussteller des Akkreditiv ist dabei eine Stelle, die sich als Prime-Bank ausgibt. Problematisch ist das vor allem dahingehend, dass die Kriminellen sehr professionell vorgehen. Das fängt bei professionell gefälschtem Briefpapier an und endet bei exakt kopierten Unterschriften von tatsächlich Unterschriftsberechtigten.

Meistens werden diese gefälschten Akkreditive per Telefax versandt. Gefährlich ist das insofern, als eine gefälschte Unterschrift nur schwer als Fälschung zu erkennen ist. Meistens handelt es sich dabei um Kreditbriefe. Hier werden üblicherweise keine Warendokumente verlangt, was es den Kriminellen noch einfacher macht.

Aktualisiert im August 2022

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