Definition Wechsel
Wechsel als Wertpapier und Urkunde
Deutschland. Ein Wechsel ist eine bestimmte Art eines Wertpapiers. In ihm sind verbindliche Anweisungen enthalten, die der Aussteller des Wechsels an den Wechselbezieher stellt. Damit sind die Angabe einer bestimmten Geldsumme und der Zeitpunkt, an dem die Summe ausgezahlt werden soll, gemeint.
Bei diesem Wertpapier handelt es sich um eine Urkunde, die den Träger zu dem Erhalt des Wechsels ermächtigt. Früher wurde der Wechsel für die Mittelstandsfinanzierung eingesetzt. Da es sich dabei aber um eine Urkunde handelt, die nur mit einer Maschine gelesen werden kann, hat sie im elektronischen Zeitalter an Bedeutung verloren.
Welche Funktionen erfüllt der Wechsel?
Man unterscheidet drei verschiedene Funktionen, die ein Wechsel erfüllt. Zum einen wird der Wechsel als anerkanntes Zahlungsmittel eingesetzt. So bedient man sich der Weitergabe der Urkunde, anstatt eine Zahlung vorzunehmen. Erst wenn der Wechsel eingelöst wird, ist die Ursprungsschuld getilgt. Eine weitere Funktion des Wechsels ist die Kreditfunktion. Indem der Wechselbezieher die Urkunde akzeptiert, verschiebt sich die Wechsellaufzeit nach hinten. Schließlich erfüllt der Wechsel die Sicherungsfunktion. Forderungen können über diese Urkunde schneller durchgesetzt werden, als das bei Buchforderungen der Fall ist.
Zwei unterschiedliche Formen des Wechsels
Bei den Wechselformen spricht man von einem gezogenen Wechsel, der auch als Tratte bezeichnet wird und dem eigenen Wechsel, dem sogenannten Solawechsel. Die erste Wechselform ist mit einer Anweisung an den Schuldner ausgestattet. Der im Wertpapier festgelegte Betrag soll also zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt werden. Nachdem der Schuldner seine Unterschrift getätigt hat, spricht man von einem Akzept. Der Solawechsel dagegen beinhaltet das Versprechen des Ausstellers, den Betrag zu einem bestimmten Datum zu zahlen.
(Redaktion)
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