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30. Oktober 2023

Definition Eidesstattliche Erklärung

Wofür wird eine eidesstattliche Erklärung benötigt?

Eine eidesstattliche Erklärung wird verwendet, um eine Aussage oder Informationen offiziell zu bestätigen. Sie wird oft von Personen benötigt, die rechtliche oder formale Dokumente ausfüllen müssen. Die Notwendigkeit für eine eidesstattliche Erklärung benötigen könnte bestehen:

  1. Gerichtsverfahren: In rechtlichen Angelegenheiten wie Klagen, Zeugenaussagen oder Scheidungen kann eine eidesstattliche Erklärung erforderlich sein, um die Wahrheit oder Richtigkeit einer Aussage zu bezeugen.
  2. Behördliche Angelegenheiten: Bei der Beantragung von bestimmten Dokumenten oder Leistungen bei Behörden kann eine eidesstattliche Erklärung erforderlich sein, um bestimmte Informationen zu bestätigen, wie beispielsweise Einkommenserklärungen für Sozialhilfe oder Visaanträge.
  3. Notarielle Angelegenheiten: Manche Verträge oder Dokumente erfordern eine eidesstattliche Erklärung, um die Echtheit der Unterschrift oder die Korrektheit der darin enthaltenen Informationen zu bestätigen. Notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärungen haben oft eine höhere rechtliche Verbindlichkeit.
  4. Bewerbungen: Bei Bewerbungen für bestimmte Stellen oder Programme kann eine eidesstattliche Erklärung verwendet werden, um die Wahrheit von Angaben wie Qualifikationen oder Aussagen in einem Lebenslauf zu bezeugen.
  5. Wissenschaftliche Bewerbungen: In den vergangenen Jahren hat eine regelrechte Plagiatshetze stattgefunden. Darum ist eine eidesstattliche Erklärung im Rahmen der Studienarbeit (Dissertation, Master- und Bachelorarbeit) wichtig. Damit wird bestätigt, dass der Verfasser nach bestem Wissen und Gewissen alle für die Arbeit benutzten Quellen angegeben hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine eidesstattliche Erklärung eine rechtliche Verpflichtung ist und die eidesstattliche Aussage auf persönlichen Kenntnissen oder Überzeugungen basieren sollte. Falsche oder irreführende Erklärungen können rechtliche Konsequenzen haben.

Je nach Kontext nimmt diese Wahrheitsbekundung unterschiedliche Positionen und Stellenwerte ein:

  • Im Zivilprozess dient die Eidesstattliche Erklärung als Mittel zur Glaubhaftmachung eines Sachverhalts, als Beweismittel wird sie in den allermeisten Fällen nicht anerkannt.
  • Im Insolvenzrecht (zur Definition Insolvenz) muss der Schuldner auf Antrag des Insolvenzverwalters die Richtigkeit des Inventarverzeichnisses erklären, weiterhin wird die Eidesstattliche Versicherung zur Bestätigung der Insolvenz eingesetzt.
  • Im Steuerrecht kann das Finanzamt eine eidesstattliche Erklärung verlangen, zum Beispiel wenn es um die Richtigkeit von Vermögensverzeichnissen geht.

Eidesstattliche Erklärung und Zwangsvollstreckung

Im Bereich der Zwangsvollstreckung ist ein Schuldner zur Eidesstattlichen Erklärung hinsichtlich der Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gerichtsvollzieher verpflichtet, als maßgebliches Dokument gilt das angefertigte Protokoll über das gesamte pfändbare und unpfändbare Vermögen. Geht es um die Pfändung einer beweglichen Sache, die vom Schuldner herausgegeben werden muss, aber nicht auffindbar ist, muss zur Bestätigung vom Schuldner ebenfalls eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.

In der freien Gerichtsbarkeit (§ 31 FamGG) darf die Eidesstattliche Erklärung ebenfalls genutzt werden, Gleiches gilt für Verwaltungs- und Aufgebotsverfahren.

Strafrechtliche Konsequenzen einer falschen Eidesstattlichen Erklärung

Eine besondere Bedeutung erhält die Erklärung/Versicherung an Eides statt durch § 156 StGB. Darin ist festgeschrieben, dass es sich bei einer unwahren Erklärung um eine Straftat handelt. Das vorgesehene Strafmaß kann sich auf eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe erstrecken. Bezieht sich die Erklärung auf eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c Abs. 2 ZPO), sind nur die Tatsachen relevant, die tatsächlich verlangt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Aktivvermögen des Schuldners. Beziehen sich die falschen Angaben auf irrelevante Gegenstände, liegt keine Straftat vor (§ 156 StGB). Die Strafbarkeit entfällt weiterhin, wenn es sich um eine freiwillig abgegebene Erklärung handelt oder wenn sie vor einer unzuständigen Behörde abgegeben wird.

Handelt es sich um eine fahrlässige Falschaussage, ist gem. § 161 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorgesehen. Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel dann vor, wenn eine inhaltlich falsche Eidesstattliche Erklärung ohne vorheriges Durchlesen unterschrieben wird. Wenn die aussagende Person ihre Falschaussage rechtzeitig korrigiert, kann das Gericht von einer Strafe absehen bzw. die Strafe mildern. Die Richtigstellung muss dabei nicht zwingend Folge einer freien Willensäußerung sein. Es geht nur um die Richtigstellung an sich. Weiter muss sie wahrheitsgemäß und vollständig sein, um strafmildernd zu wirken.

Der Versuch einer falschen eidesstattlichen Aussage ist nicht strafbar. Das gilt allerdings nicht für die Anstiftung zu einer Falschaussage (§ 159 StGB).

Welche Behörden sind zur Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung befugt?

Eine Eidesstattliche Erklärung ist nur dann gültig, wenn sie von der richtigen Behörde abgenommen wird. Wird die Erklärung durch eine Verwaltungsbehörde abgenommen, gilt § 27 VwVfG, die jeweilige Ländernorm oder § 23 SGB X.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft und die Polizei im Rahmen eines Strafverfolgungsverfahrens als Zeugen ausscheiden. Strafgerichte sind nicht berechtigt, einem Beschuldigten eine Eidesstattliche Erklärung abzunehmen. Dies gilt allerdings nicht bei Zeugen.

Im Rahmen eines Zivilgerichtsverfahrens ist das Gericht berechtigt, Zeugen und anderen Beteiligten eine Erklärung an Eides statt abzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gesetz eine Glaubhaftmachung vorsieht, wie es zum Beispiel bei § 294 ZPO der Fall ist. Auch im Rahmen eines Freibeweisverfahrens ist das Gericht dazu berechtigt. Die Abnahme wird dann unzulässig, sobald es sich um ein förmliches Beweisverfahren handelt.

Zusammenhang zwischen eidesstattlicher Erklärung und Glaubhaftmachung

Bei einer Glaubhaftmachung handelt es sich um ein heruntergesetztes Beweismaß in Zivilprozessen. Der Beweisführer muss dem Richter hier nicht zwingend eine vollständige persönliche Überzeugung von einer Tatsachenbehauptung verschaffen. Es genügt, wenn die Aussage dem Richter wahrscheinlich erscheint.

Darüber hinaus befreit die Glaubhaftmachung den Beweisführern in manchen Zivilprozessen von der Beweisform des Strengbeweises. Hierzu zählen Sachverständige, Urkunden, Zeugen und der Augenschein. Der Beweisführer hat dadurch die Möglichkeit, sich auf eine eidesstattliche Erklärung zu stützen (das kann sogar seine eigene sein).

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Beweisaufnahme bei der Glaubhaftmachung auf vor Ort vorhandene Beweismittel beschränkt ist. Eine Bezeichnung abwesender Zeugen oder ein Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens ist demnach nicht möglich.

Fragen & Antworten zur eidesstattlichen Erklärung

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten bei der Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung?

Unter strafrechtlichem Gesichtspunkt ist §156 StGB besonders wichtig. Darin steht, dass es sich bei der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung um eine Straftat handelt. Je nach Schwere des Verstoßes kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren fällig werden. Das gilt jedoch nur, wenn sich die Aussage auf Fakten bezieht, die für den entsprechenden Fall relevant sind. Der Versuch einer eidesstattlichen Falschaussage ist ebenfalls noch nicht strafbar.

Wer kann eidesstattliche Erklärungen abnehmen?

Eidesstattliche Erklärungen können von der Verwaltungsbehörde des jeweiligen Landes und von Gerichten abgenommen werden.

Kann ich eine eidesstattliche Erklärung auch selbst schreiben?

Ja, das geht. Dabei ist darauf zu achten, dass neben der kurzen Selbstständigkeitserklärung Überschrift, Vor- und Nachname, Ort, Datum und Unterschrift enthalten sind und die Erklärung nicht im Inhaltsverzeichnis auftaucht.

In welchen Bereichen kommt die eidesstattliche Erklärung zur Anwendung?

Eidesstattliche Erklärungen kommen vor allem in drei Bereichen zum Einsatz, in Zivilprozessen, im Insolvenzrecht und im Steuerrecht. Im letzten Fall geht es dabei zum Beispiel um die Klärung von Vermögensverhältnissen. Hier sind korrekte Angaben unverzichtbar.

Muss eine eidesstattliche Erklärung korrekt sein?

Ja. Eine vorsätzliche Falschaussage kann zu einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren führen. Bei einer fahrlässigen Falschaussage ist eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr möglich.

Kann eine falsche eidesstattliche Erklärung korrigiert werden?

Ja. Wer eine falsche eidesstattliche Erklärung abgibt und sie rechtzeitig berichtigt, bleibt straffrei. Es ist dabei unerheblich, ob die Aussage aus freiem Willen revidiert wurde oder nicht.

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