„Verbraucherzentrale informiert über iIllegale Kontoabbuchungen von Lotto- und Gewinnspielfirmen“
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet über eine Flut von Beschwerden von unerlaubter Telefonwerbung, untergeschobene Verträge und unerlaubter Kontoabbuchungen. Dreist rufen Gewinnspielfirmen und Lottospielgemeinschaften Verbraucher zu allen Tageszeiten an, konfrontieren sie mit angeblichen Vertragsabschlüssen sowie ihren Kunden- und Kontodaten und buchen illegal Beträge von ihren Konten ab, so die Verbraucherzentrale.
Unerlaubte Telefonwerbung ist seit 2004 gesetzlich verboten. Aber dieses Verbot ignorieren Firmen zur Zeit wieder massiv, um Verträge abzuschließen. Sie gehen sogar teilweise soweit, bei den Anrufen Verbrauchern Verträge unterzuschieben und Geld vom Konto abzubuchen, obwohl die Betroffenen aussagen, dass sie keinem Vertragsabschluss zugestimmt und keine Kontodaten weitergegeben haben. Vielmehr wurden sie im Gespräch bereits mit ihren Konto- und Kundendaten konfrontiert. Bei den Beschwerden über Gewinnspielfirmen fielen Namen wie Spielfox und Gewinnspielclub DSC-24, bei dem eine Adresse in Berlin angegeben wird. Bei den Lottotippgemeinschaften gab es zum Beispiel Beschwerden zu den Firmen MaximWin und Deutsche Lotto Pool GmbH.
Verbraucher, die keinen Vertrag am Telefon abschließen wollten, aber dennoch eine Auftragsbestätigung erhielten, sollten schriftlich per Einschreiben und Rückschein reagieren, das Unternehmen entsprechend informieren und vorsorglich ihren Widerruf erklären. Gleichzeitig sollten die Betroffenen die Kontoauszüge besonders gründlich prüfen. Brigitte Sievering-Wichers: „Wer unerlaubte Abbuchungen feststellt, sollte sich umgehend an seine Bank wenden und das Geld zurückbuchen lassen. Das geht bei Lastschriften in der Regel problemlos innerhalb von sechs Wochen. Bei betrügerischen Abbuchungen beträgt die Verjährungsfrist sogar drei Jahre.“
Die vielen Beschwerden zeigen, dass Kunden- und Kontodaten wieder massiv illegal gehandelt und missbraucht werden. Der Gesetzgeber ist deshalb laut Verbraucherzentrale dringend gefordert, endlich Datenklau und Datenmissbrauch durch ein verbraucherfreundliches Datenschutzgesetz effektiv zu unterbinden.
Diese Darstellung beruht auf der Pressemeldung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Link) und spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Verbraucherzentrale B.-W.
HandelIn vielen Branchen ist die berührungslose Identifikation von Produkten und Gegenständen Pflicht oder zumindest sinnvoll. Wenn du selbst die Entscheidungsgewalt hast, wirst du irgendwann vor der Frage stehen, ob Barcodes oder RFID-Etiketten die sinnvollere Lösung für dich und dein Business sind. Beide Möglichkeiten haben einen Mehrwert, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Für welche Lösung du dich entscheidest, hängt von deinen Bedürfnissen und von der jeweiligen Industrie ab. Das sind die größten Unterschiede zwischen RFID und Barcode Um die richtige Wahl zu treffen, musst du zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kennen. Während der klassische Barcode auf optischer Erkennung basiert, nutzt RFID (Radio Frequency Identification) elektromagnetische Wellen. Das hat massive Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag.
ArbeitslebenArbeitssicherheit ist ein Erfolgsfaktor. Sie schützt die Gesundheit der Mitarbeiter, stabilisiert Abläufe und senkt Ausfallzeiten sowie Kosten. Wer Unfallrisiken im Betrieb früh erkennt und systematisch bewertet, verbessert den Schutz im Arbeitsalltag. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und wirtschaftlich sinnvoll. Gerade bei hoher Belastung, knapper Personaldecke und wachsendem Dokumentationsaufwand wird ein gut organisierter Mitarbeiterschutz für viele Unternehmen immer wichtiger. Arbeitsschutz entscheidet über Stabilität im Betrieb Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Mitarbeiter ihre Arbeit sicher und ohne vermeidbare Gesundheitsrisiken ausüben können. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, passende Maßnahmen festzulegen, deren Wirkung zu prüfen und die Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.
AktuellWer heute ein Bürogebäude, einen Handelsstandort oder eine gemischt genutzte Gewerbeimmobilie modernisiert, landet schnell bei derselben Frage: Reicht ein konventionelles Heizsystem noch aus, wenn Energiekosten, CO2-Emissionen und regulatorische Vorgaben gleichzeitig Druck machen? Genau an diesem Punkt wird die Wärmepumpe für viele Unternehmen interessant. Das zeigt auch der Blick auf den Markt. In Nichtwohngebäuden lag der Wärmeverbrauch 2023 bei 207 TWh. Davon entfielen noch 69 Prozent auf Öl, Gas und Kohle. Zugleich gewinnen Wärmepumpen im Neubau und bei neuen Projekten spürbar an Bedeutung. Die Debatte wird trotzdem noch zu grob geführt. In vielen Gesprächen geht es nur um die Frage, ob eine Wärmepumpe funktioniert. Die bessere Frage lautet: In welchem Gebäude, mit welcher Wärmequelle und unter welchen Lastprofilen rechnet sie sich? Für eine kleine Büroeinheit gelten andere Maßstäbe als für ein Produktionsgebäude mit hohem Wärmebedarf, langen Laufzeiten oder zusätzlicher Kälteversorgung. Genau deshalb braucht das Thema eine wirtschaftliche und technische Einordnung, die näher an der Praxis bleibt. Warum Wärmepumpen im Gewerbe gerade jetzt ein reales Entscheidungsthema sind
