Pyramidensystem
Schneeballsysteme – die Dauerbrenner in der Grauzone
Deutschland. Der Winter war hart, der Winter war lang, der Winter war schneereich. Wir lassen den gefühlt harten Winter 2009/2010 noch mal Revue passieren und wollen mit den ersten wärmeren Sonnen-Frühlingsstrahlen mal über Schneeballsysteme reden.

Das Schneeballsystem beruht auf dem Prinzip einer ständig wachsenden Teilnehmerzahl. Oben die Gewinner - unten die Verlierer.
Die haben mit dem Winter eigentlich gar nicht viel zu tun, außer dass die kalte Jahreszeit diesem anrüchigen Vertriebssystem seinen Namen gab. Denn ein Schneeball, den man hoch oben am Berg den Abhang runterkullern lässt, kann sich zur Lawine entwickeln, die schwere Schäden hinterlässt und im schlimmsten Fall gar Menschen unter sich begräbt. Derjenige hingegen hoch oben am Berg, der die Sache ins rollen gebracht hat, bleibt normalerweise verschont.
Beim Schneeballsystem verhält es sich ähnlich. Denn es beruht auf dem Prinzip einer ständig wachsenden Teilnehmerzahl. Auch der für Schneeballsysteme häufig synonym verwendete Name Pyramidensystem macht deutlich: Oben an der Spitze die Starter des Systems, und damit diejenigen, die Gewinn erzielen. Unten die breite Masse. Die leer ausgeht, weil es ihr nicht mehr gelingt, neue Teilnehmer zu rekrutieren – denn genau darauf beruht das Schneeballsystem, das aber nach einiger Zeit schmilzt wie der Schneemann in der Sonne.
Und genau die Schneeballsysteme, die zum Funktionieren eine ständig wachsende Zahl Teilnehmer benötigen, sind ganz klar illegal. Denn Gewinne für diejenigen, die in ein solches System investieren, sind nur dann gegeben, wenn immer wieder neue Teilnehmer investieren – und zwar ausschließlich Geld. Dies muss irgendwann zum Kollaps führen. Auch in vielen anderen Staaten sind Schneeballsysteme als illegal eingestuft.
Gewinne aus Schneeballsystemen sind steuerpflichtig
In der hiesigen Rechtsprechung kommt § 16 Abs. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zur Anwendung. Dort werden Schneeballsysteme als so genanntes Unternehmensdelikt und als abstraktes Gefährdungsdelikt bezeichnet. Will sagen, es muss nicht einmal ein Schaden entstehen. Allein schon der Versuch, ein Schneeballsystem ins Rollen zu bringen ist demnach strafbar. Am Rande bemerkt: Gewinne aus einem Schneeballsystem sind steuerpflichtig, es greift § 20 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes.
Anders verhält es sich, wenn statt Gelder Produkte ins System geschleust werden. Wenn also ein Unternehmen seine Produkte im Schneeballsystem vermarktet – und dadurch Geld in Form von anteiligen Provisionen an den Sponsor des Käufers fließen - ist dies als legal einzustufen und heutzutage sogar üblich.
In Pyramidensystemen wiederum werden Produkte von oben nach unten weitergereicht. Jede Stufe bedeutet dabei auch eine Preissteigerung des Produktes. Ab einem bestimmten Preis, der am Markt nicht mehr durchsetzbar ist, kollabiert auch diese Variante des Schneeballsystems und trifft diejenigen, die zuletzt eingestiegen sind.
1997 wurden durch Schneeballsysteme in Albanien schwere Unruhen ausgelöst. Anleger wurden mit traumhaften Renditeversprechen geködert, viele Menschen investierten ihr gesamtes Vermögen und scheuten auch nicht davor zurück, ihre Häuser zu beleihen. Insgesamt wurden 1,2 Milliarden US-Dollar in das Schneeballsystem investiert. Besonders perfide daran: Mit vereinzelten Scheininvestitionen wurde den Teilnehmern vorgegaukelt, dass bei diesem Schneeballsystem die versprochenen Erträge auch tatsächlich erzielt wurden.
Im Zeitraum von 1997 bis 2002 schaffte es das türkische Unternehmen Yimpaş, zwischen 5 und 50 Milliarden Euro mit dem so genannten „Konya-Modell“ zu akquirieren. Noch größer war der Schaden, den Ende 2008 ein gewisser Bernard L. Madoff anrichtete. Mit seinem vermeintlichen Hedgefond schädigte er seine Anleger um insgesamt ca. 65 Milliarden Dollar. Allerdings: Er wurde zu 150 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Lawine, die er lostrat, hat ihn letzten Endes überrollt.
(Redaktion)
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