Jetzt informieren: Kindheits- und Sozialwissenschaften M.A.

Koblenz. Am Mittwoch, den 08. Mai 2024 lädt die Hochschule Koblenz alle Interessierten zu einer Online-Informationsveranstaltung zum Masterfernstudium Kindheits- und Sozialwissenschaften ein. Das Studiengangsteam am Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule stellt das berufsbegleitende, weiterbildende Studienangebot mit dem international anerkannten Abschluss Master of Arts (M.A.) ausführlich vor. Die Studieninteressierten erfahren alles über die fünf wählbaren Schwerpunkte des Studienangebots, über die Studienorganisation und -abläufe sowie über das Bewerbungsverfahren. Die Informationsveranstaltung beginnt um 19.00 Uhr. Wer dabei sein möchte, kann sich direkt unter https://hs-koblenz-de.zoom.us/j/63275239826#success einloggen. Weitere Informationen und der Zugang zum Meeting sind auch hier abrufbar: http://www.hs-koblenz.de/maks.
Kompetenzen in der Kindheitspädagogik weiterentwickeln
Die Studierenden vertiefen mit dem weiterbildenden Fernstudium ihre bisher erworbenen Kenntnisse auf Masterebene. Damit qualifizieren sie sich für anspruchsvolle berufliche Tätigkeiten in leitenden, planenden und forschenden Positionen. Das viersemestrige Fernstudium bietet fünf Vertiefungsschwerpunkte zur Wahl: Management und Beratung, Kinderschutz und Diagnostik, Bewegung und Gesundheit sowie zwei neue Vertiefungen: Fachkraft für Kita-Sozialraumarbeit und Traumapädagogik.
Wer kann studieren
Angesprochen sind Absolventinnen und Absolventen eines ersten Hochschulstudiums, die über eine mindestens einjährige aktuelle Berufspraxis in der Arbeit mit Kindern verfügen und ihre bisherigen Erfahrungen auf akademischem Niveau vertiefen möchten. Aber auch beruflich qualifizierte Studieninteressierte ohne Hochschulabschluss können über die Teilnahme an einer Eignungsprüfung zu diesem Studiengang zugelassen werden.
Die Hochschule Koblenz kooperiert bei diesem Studiengang mit dem zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund in Koblenz. Der nächste Studienbeginn ist zum Wintersemester 2024/25. Eine Bewerbung ist ab Anfang April 2024 bis zum 01.Juni 2024 beim zfh unter http://www.zfh.de/anmeldung möglich. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne Erststudienabschluss endet die Frist am 15. Mai 2024.
Weitere Informationen zum Studiengang unter: http://www.zfh.de/master/kindheit und http://www.hs-koblenz.de/maks
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
