Jetzt informieren: Kindheits- und Sozialwissenschaften M.A.

Koblenz. Am Mittwoch, den 08. Mai 2024 lädt die Hochschule Koblenz alle Interessierten zu einer Online-Informationsveranstaltung zum Masterfernstudium Kindheits- und Sozialwissenschaften ein. Das Studiengangsteam am Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule stellt das berufsbegleitende, weiterbildende Studienangebot mit dem international anerkannten Abschluss Master of Arts (M.A.) ausführlich vor. Die Studieninteressierten erfahren alles über die fünf wählbaren Schwerpunkte des Studienangebots, über die Studienorganisation und -abläufe sowie über das Bewerbungsverfahren. Die Informationsveranstaltung beginnt um 19.00 Uhr. Wer dabei sein möchte, kann sich direkt unter https://hs-koblenz-de.zoom.us/j/63275239826#success einloggen. Weitere Informationen und der Zugang zum Meeting sind auch hier abrufbar: http://www.hs-koblenz.de/maks.
Kompetenzen in der Kindheitspädagogik weiterentwickeln
Die Studierenden vertiefen mit dem weiterbildenden Fernstudium ihre bisher erworbenen Kenntnisse auf Masterebene. Damit qualifizieren sie sich für anspruchsvolle berufliche Tätigkeiten in leitenden, planenden und forschenden Positionen. Das viersemestrige Fernstudium bietet fünf Vertiefungsschwerpunkte zur Wahl: Management und Beratung, Kinderschutz und Diagnostik, Bewegung und Gesundheit sowie zwei neue Vertiefungen: Fachkraft für Kita-Sozialraumarbeit und Traumapädagogik.
Wer kann studieren
Angesprochen sind Absolventinnen und Absolventen eines ersten Hochschulstudiums, die über eine mindestens einjährige aktuelle Berufspraxis in der Arbeit mit Kindern verfügen und ihre bisherigen Erfahrungen auf akademischem Niveau vertiefen möchten. Aber auch beruflich qualifizierte Studieninteressierte ohne Hochschulabschluss können über die Teilnahme an einer Eignungsprüfung zu diesem Studiengang zugelassen werden.
Die Hochschule Koblenz kooperiert bei diesem Studiengang mit dem zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund in Koblenz. Der nächste Studienbeginn ist zum Wintersemester 2024/25. Eine Bewerbung ist ab Anfang April 2024 bis zum 01.Juni 2024 beim zfh unter http://www.zfh.de/anmeldung möglich. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne Erststudienabschluss endet die Frist am 15. Mai 2024.
Weitere Informationen zum Studiengang unter: http://www.zfh.de/master/kindheit und http://www.hs-koblenz.de/maks
InfluencerInfluencer*innen verdienen ihr Geld vor allem über bezahlte Markenkooperationen. Dazu kommen Affiliate-Marketing, direkte Plattformvergütung, Abo- und Fan-Modelle sowie eigene Produkte. Die wichtigste Säule sind die Sponsored Posts auf Social Media. Wer verstehen will, wie Influencer ihr Geld verdienen, sollte nicht bei der Aufzählung der Einnahmequellen stehen bleiben. Entscheidend ist, wie viel vom Bruttoumsatz nach Provisionen, Kosten und Abgaben netto übrig bleibt und wie stark das Einkommen schwankt. Das Wichtigste im Überblick Bezahlte Kooperationen mit Unternehmen sind die wichtigste Einnahmequelle von Influencer*innen, gefolgt von Affiliate-Marketing und eigenen Produkten.
RatgeberWer eine App programmieren lassen möchte, steht zuerst vor einer breiten Preisspanne. Je nach Weg, ob Freelancer, App Agentur, Offshore-Team oder Eigenentwicklung, und je nach Komplexität liegen die Ausgaben grob zwischen wenigen tausend und über 80.000 Euro. Doch der Preis ist nur die halbe Entscheidung. Wirklich sicher wird eine Beauftragung erst durch drei Faktoren, die kaum ein Anbieter offen anspricht. Das sind der passende Vertrag, klar geregelte Nutzungsrechte am Quellcode und eine seriöse Bewertung des Entwicklungspartners. Das Wichtigste im Überblick Je nach Weg und Komplexität kostet es zwischen mehreren tausend und über 80.000 Euro, eine App entwickeln zu lassen.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
