Jetzt informieren: Kindheits- und Sozialwissenschaften M.A.

Koblenz. Am Mittwoch, den 08. Mai 2024 lädt die Hochschule Koblenz alle Interessierten zu einer Online-Informationsveranstaltung zum Masterfernstudium Kindheits- und Sozialwissenschaften ein. Das Studiengangsteam am Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule stellt das berufsbegleitende, weiterbildende Studienangebot mit dem international anerkannten Abschluss Master of Arts (M.A.) ausführlich vor. Die Studieninteressierten erfahren alles über die fünf wählbaren Schwerpunkte des Studienangebots, über die Studienorganisation und -abläufe sowie über das Bewerbungsverfahren. Die Informationsveranstaltung beginnt um 19.00 Uhr. Wer dabei sein möchte, kann sich direkt unter https://hs-koblenz-de.zoom.us/j/63275239826#success einloggen. Weitere Informationen und der Zugang zum Meeting sind auch hier abrufbar: http://www.hs-koblenz.de/maks.
Kompetenzen in der Kindheitspädagogik weiterentwickeln
Die Studierenden vertiefen mit dem weiterbildenden Fernstudium ihre bisher erworbenen Kenntnisse auf Masterebene. Damit qualifizieren sie sich für anspruchsvolle berufliche Tätigkeiten in leitenden, planenden und forschenden Positionen. Das viersemestrige Fernstudium bietet fünf Vertiefungsschwerpunkte zur Wahl: Management und Beratung, Kinderschutz und Diagnostik, Bewegung und Gesundheit sowie zwei neue Vertiefungen: Fachkraft für Kita-Sozialraumarbeit und Traumapädagogik.
Wer kann studieren
Angesprochen sind Absolventinnen und Absolventen eines ersten Hochschulstudiums, die über eine mindestens einjährige aktuelle Berufspraxis in der Arbeit mit Kindern verfügen und ihre bisherigen Erfahrungen auf akademischem Niveau vertiefen möchten. Aber auch beruflich qualifizierte Studieninteressierte ohne Hochschulabschluss können über die Teilnahme an einer Eignungsprüfung zu diesem Studiengang zugelassen werden.
Die Hochschule Koblenz kooperiert bei diesem Studiengang mit dem zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund in Koblenz. Der nächste Studienbeginn ist zum Wintersemester 2024/25. Eine Bewerbung ist ab Anfang April 2024 bis zum 01.Juni 2024 beim zfh unter http://www.zfh.de/anmeldung möglich. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne Erststudienabschluss endet die Frist am 15. Mai 2024.
Weitere Informationen zum Studiengang unter: http://www.zfh.de/master/kindheit und http://www.hs-koblenz.de/maks
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
https://www.istockphoto.com/de/foto/gl%C3%BCckliche-gesch%C3%A4ftsfrau-mittleren-alters-managerin-beim-h%C3%A4ndesch%C3%BCtteln-bei-gm2004890520-560421858 USP Bedeutung – was ein Alleinstellungsmerkmal ausmacht USP steht für Unique Selling Proposition (auch Unique Selling Point) und bezeichnet im Deutschen das Alleinstellungsmerkmal eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens. Im Marketing ist der Begriff zentral: Gemeint ist das entscheidende Verkaufsversprechen, das ein Angebot in der Wahrnehmung der Zielgruppe unverwechselbar macht und die Kaufentscheidung beeinflusst. Der folgende Artikel erklärt die USP Bedeutung, zeigt Wege zur Entwicklung eines belastbaren Alleinstellungsmerkmals und ordnet ein, warum das Konzept auch 2026 relevant bleibt.
