“Mit 32 Prozent stehen auch Weiterbildungen und Lehrgänge ganz oben auf der Liste der Maßnahmen, die Arbeitnehmer im Falle einer Entlassung ergreifen würden“, erläutert Petra Timm, Sprecherin von Randstad Deutschland. „An Urlaub denken im Ernstfall mit 13 Prozent nur wenige. 19 Prozent würden die freie Zeit nutzen, um Zeit mit der Familie oder dem Partner zu verbringen.“
Die Angst vor einer Kündigung in den nächsten sechs Monaten hat seit der letzten Befragung im Dezember 2008 allerdings abgenommen. Damals rechnete jeder vierte mit dem Jobverlust, heute nur noch jeder fünfte. „Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsstelle bisher nicht verloren haben, gehen wohl davon aus, dass sie auch im nächsten halben Jahr nicht entlassen werden“, interpretiert Petra Timm das Ergebnis. „Auch die Motivation , sich aus einer Festanstellung heraus aktiv um eine neue Position zu bewerben, ist relativ gering.“ Zwar haben 46 Prozent der Befragten im vergangenen halben Jahr den eigenen Lebenslauf geprüft bzw. überarbeitet, dennoch sind 60 Prozent nicht auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Weitere 30 Prozent schauen sich ein bisschen um, doch nur etwa 10 Prozent setzen sich zielorientiert mit dem Thema auseinander bzw. bewerben sich aktiv.
Die dargestellten Studienergebnisse stammen aus einer aktuellen Umfrage im Rahmen des regelmäßig durchgeführten Randstad Arbeitsbarometers. Befragt wurden 827 in Deutschland beschäftigte Personen aus unterschiedlichen Branchen, die über 18 Jahre alt sind, mindestens 24 Stunden pro Woche bezahlter Arbeit nachgehen und nicht selbständig sind.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
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