Recht & Steuern

GVU-Trojaner – Was tun?

Bereits seit Ende März 2012 ist der sogenannte Trojaner der „Gesellschaft zur Verfügung von Urheberrechtsverletzungen“ im Umlauf. Wir berichteten darüber.

maxkabakov / Fotolia.com

PC wird durch vermeintliche Anzeige der GVU gesperrt

Der Trojaner blockiert den PC und fordert den Besitzer auf zur Freischaltung einen Betrag in Höhe von 100 Euro über den Zahlungsdienst „PaysafeCard“ zu zahlen. Bis vor ein paar Monaten handelte es sich noch um einen Betrag in Höhe von 50 Euro. In den meisten Fällen geht es dabei um den Vorwurf der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten. Wird daraufhin gezahlt, bleibt der PC gesperrt und das Geld ist verschwunden. Der Zahlungsweg über die Guthabenkarte „PlaysafeCard“, die es an Tankstellen und Kiosken zu kaufen gibt, ist kaum nachvollziehbar.

Achtung: Der GVU Trojaner hat nichts mit der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu tun

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) erhält seitdem zahlreiche Anrufe von Betroffenen. Viele wenden sich aus Unwissen an die Gesellschaft, nachdem sie bereits die geforderte Summe überwiesen haben und der PC gesperrt blieb. Die GVU kann jedoch nichts tun. Sie ist nicht für das Absenden dieser Anzeigen verantwortlich. Wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, sorgt die Abkürzung GVU für Verwirrung und es entsteht schnell eine Verwechslungsgefahr. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat nichts mit dem Trojaner der „ Gesellschaft zur Verfügung von Urheberrechtsverletzungen“ gemein. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist eine hochangesehene, anerkannte Institution, die den Strafbehörden hilft Straftaten im Bereich des Urheberrechts aufzudecken. Sie verschickt selbst keine Abmahnungen. Die Kriminellen missbrauchen die Abkürzung und das LOGO der GVU. Wenn Sie mehr über diese Organisation erfahren wollen, können Sie dies auf unserer Webseite durch das Anklicken des unten stehenden Links tun.

Tipps zur Behebung des GVU-Trojaners

Sollten Sie von dem GVU-Trojaner betroffen sein, können Sie auf folgenden Seiten erfahren, wie Sie ihn wieder loswerden:

http://www.trojaner-board.de/thema/gvu%20trojaner.html
http://www.bundespolizei-virus.de/gvu-trojaner.php

In jedem Fall raten wir Ihnen auf gar keinen Fall zu zahlen und Strafanzeige zu erstatten. Sollten Sie die geforderte Summe schon überwiesen haben, wenden Sie sich direkt an „PaysafeCard“.

Als grundsätzliche Schutzmaßnahme sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Programme immer auf dem neuesten Stand sind. Damit werden Sicherheitslücken vermieden, die der Trojaner nutzen kann um ihren PC zu infizieren.

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Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU)
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Christian Solmecke

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