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26. Februar 2013

Konkurs Definition

Wann gilt ein Unternehmen als insolvent?

Insolvent ist ein Schuldner immer dann, wenn er die laufenden Verpflichtungen nicht mehr mit seinem Kapital oder Einkommen begleichen kann. Der Geschäftsbetrieb eines Unternehmens ist dann zumindest aus finanzieller Sicht nicht mehr möglich. Die Betriebserlöse werden dann von den laufenden Kosten und den Verpflichtungen überstiegen. Bei Schuldnern als Privatperson wird häufig auch von einer Privatinsolvenz gesprochen. Der Antrag auf das sogenannte Konkurs– oder Insolvenzverfahren kann entweder vom Schuldner selbst oder vom Gläubiger gestellt werden. Hierfür ist ein entsprechender Antrag beim zuständigen Amtsgericht nötig. Nach der Eröffnung des Konkurses geht das Recht zur Verfügung des Vermögens auf einen Konkursverwalter oder Insolvenzverwalter über.

Ablauf eines Konkurses

Der Insolvenzverwalter erstellt einen entsprechenden Insolvenzplan und stellt die zu diesem Zeitpunkt vorliegende Vermögens- und Schuldenmasse fest. Dinge, die nicht mit in die Insolvenzmasse zählen, müssen sofort ausgesondert werden. Nach der Veräußerung der Güter werden die dadurch entstandenen finanziellen Mittel auf die Gläubiger aufgeteilt. Es erfolgt die Befreiung der restlichen Schulden, da das betroffene Unternehmen das Maximum an finanziellen Mitteln zur Verfügung gestellt hat. Abwenden lässt sich ein Konkurs beispielsweise durch ein Vergleichsverfahren.

Florian Weis

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