Abmahngefahr bei dem Wort „Webinar“? Besteht die Gefahr immer noch?

24 Stunden nach Veröffentlichung unseres Artikels hier auf business-on.de und der damit einhergehenden schnellen Verbreitung, kontaktierte die Rechts- und Patentanwaltskanzlei Lewinsky & Kollegen www.markenrechte.deunsere Redaktion. Sie wies unsere Redaktion darauf hin, dass Sie bereits am 30.06.2020 in dieser Sache aktiv geworden ist.
Zur Sachlage:
Die Bezeichnung „Webinar“ wurde 2003 in den Klassen 35, 38 und 41 unter der Registernummer 303 16 043 eingetragen. Eine solche Eintragung hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Somit wurde dies Eintragung 2013 um weitere 10 Jahre, bis einschließlich 2023, verlängert und somit besteht die Eintragung zum aktuellen Zeitpunkt.
Herr Rechtsanwalt Klaus Lewinsky von der Rechts- und Patentanwaltskanzlei Lewinsky & Kollegen ist jedoch der Auffassung, dass keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können, da zum einen erhebliche Zweifel an einer sogenannten rechtserhaltenden Benutzung der Marke gemäß §26 MarkenG bestehen, und vor allem zum anderen eine rein beschreibende Benutzung keine Markenverletzung darstellt.
Aus diesem Grund hat die Rechts- und Patentanwaltskanzlei Lewinsky & Kollegen sich mit der eingetragenen vertretenden Kanzlei bereits am 30.06.2020 in Verbindung gesetzt.
Es gilt nachzuweisen, ob eine rechtserhaltende Benutzung der Marke „Webinar“ innerhalb der letzten 5 Jahre vorliegt.
Die Rechts- und Patentanwaltskanzlei Lewinsky & Kollegen hat vorsorglich beim deutschen Patent- und Markenamt eine entsprechenden Löschungsantrag gegen diese Marke wegen Verfalls eingereicht.
Hier finden Sie den offiziellen Wortlaut auf www.markenrechte.de
Sollten Sie bereits davon betroffen sein, können Sie sich direkt an die Kanzlei über folgenden Link wenden.
Sascha Zöller (WebinarHaker) meint: „Ich danke der Kanzlei Lewinsky & Kollegen, dass Sie sich der Sache proaktiv angenommen haben. Darüber hinaus können sich nun Betroffene, die bereits Abmahnungen erhalten haben, an eine der führenden Kanzleien in diesem Fall wenden.“
Kontakt zu Rechts- und Patentanwaltskanzlei Lewinsky & Kollegen: www.markenrechte.de
Kontakt zu Sascha Zöller (Webinarhacker und Business Coach): https://www.saschazoeller.de/
- Titelbild: Pixabay / Pixabay
ArbeitslebenModerne Unternehmer haben selten vorhersehbare Tage. Der Morgen beginnt vielleicht mit E-Mails in einem Café, gefolgt von Meetings in der ganzen Stadt, einer Trainingseinheit zwischendurch und späten Strategiegesprächen am Abend. In einem Lebensstil, der Anpassungsfähigkeit verlangt, muss auch die Sehkorrektur Schritt halten. Genau deshalb sind Monatskontaktlinsen für viele aktive Berufstätige zur bevorzugten Wahl geworden. Sie bieten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Komfort, Leistung und Kosteneffizienz – ohne ständigen Austausch. Eine praktische Balance zwischen Komfort und Leistung Unternehmer schätzen Lösungen, die effizient und zugleich zuverlässig sind. Monatskontaktlinsen erfüllen genau diesen Anspruch. Im Gegensatz zu Tageslinsen, die jeden Abend ersetzt werden, sind Monatslinsen bei richtiger Pflege für eine Tragedauer von bis zu 30 Tagen ausgelegt. Dadurch entfällt das Mitführen zahlreicher Ersatzpackungen, während die Sehqualität konstant bleibt.
Recht & SteuernWirtschaftliche Turbulenzen fordern den Mittelstand heraus Die deutsche Wirtschaft durchlebt turbulente Zeiten. Gestiegene Energiekosten, Lieferkettenprobleme und veränderte Marktbedingungen setzen mittelständische Unternehmen unter enormen Druck. Für eine rechtliche Einordnung haben wir mit Michael Seitz gesprochen, einem erfahrenen Rechtsanwalt in Dachau der Kanzlei Seitz. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Immer mehr Mittelständler kämpfen mit Liquiditätsengpässen. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen. Diese Gemengelage führt zu einer angespannten Situation, die ohne frühzeitige Gegenmaßnahmen existenzbedrohend werden kann. Unternehmen sehen sich gezwungen, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und Anpassungen vorzunehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
ArbeitslebenDer moderne Arbeitsplatz hat sich in den letzten zehn Jahren grundlegend verändert. Arbeitsplätze sind digitaler geworden, Meetings mobiler, Kommunikation permanenter. Zwischen E-Mails, Nachrichten, Anrufen und Kollaborationstools wird von Fachkräften erwartet, jederzeit erreichbar zu sein – ohne dabei den Fokus auf ihre eigentliche Aufgabe zu verlieren. Hier kommt Wearable-Technologie ins Spiel. Smart Glasses sind längst keine futuristischen Gadgets mehr, sondern entwickeln sich zu praktischen Werkzeugen für den Arbeitsalltag. Besonders viel Aufmerksamkeit erhalten derzeit die Ray-Ban Meta Smart Glasses, die klassisches Brillendesign mit integrierter digitaler Funktionalität verbinden. Doch können sie tatsächlich als Produktivitätstool im beruflichen Umfeld dienen? Ein genauerer Blick lohnt sich.
