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Abmahngefahr bei dem Wort „Webinar“? Besteht die Gefahr immer noch?

Business-on.de veröffentlichte am 01.07.2020 ein Artikel von Sascha Zöller und dem Rechtsanwalt Achim Zimmermann die eine erste Einschätzung zur Sachlage „Abmahngefahr beim Wort Webinar“ gaben. Jetzt will die Rechts- und Patentanwaltskanzlei Lewinski und Kollegen aus Gräfelfing von www.markenrechte.de Klarheit schaffen.

Pixabay / Pixabay

24 Stunden nach Veröffentlichung unseres Artikels hier auf business-on.de und der damit einhergehenden schnellen Verbreitung, kontaktierte die Rechts- und Patentanwaltskanzlei Lewinsky & Kollegen www.markenrechte.deunsere Redaktion. Sie wies unsere Redaktion darauf hin, dass Sie bereits am 30.06.2020 in dieser Sache aktiv geworden ist.

Zur Sachlage:

Die Bezeichnung „Webinar“ wurde 2003 in den Klassen 35, 38 und 41 unter der Registernummer 303 16 043 eingetragen. Eine solche Eintragung hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Somit wurde dies Eintragung 2013 um weitere 10 Jahre, bis einschließlich 2023, verlängert und somit besteht die Eintragung zum aktuellen Zeitpunkt.

Herr Rechtsanwalt Klaus Lewinsky von der Rechts- und Patentanwaltskanzlei Lewinsky & Kollegen ist jedoch der Auffassung, dass keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können, da zum einen erhebliche Zweifel an einer sogenannten rechtserhaltenden Benutzung der Marke gemäß §26 MarkenG bestehen, und vor allem zum anderen eine rein beschreibende Benutzung keine Markenverletzung darstellt.

Aus diesem Grund hat die Rechts- und Patentanwaltskanzlei Lewinsky & Kollegen sich mit der eingetragenen vertretenden Kanzlei bereits am 30.06.2020 in Verbindung gesetzt.

Es gilt nachzuweisen, ob eine rechtserhaltende Benutzung der Marke „Webinar“ innerhalb der letzten 5 Jahre vorliegt.

Die Rechts- und Patentanwaltskanzlei Lewinsky & Kollegen hat vorsorglich beim deutschen Patent- und Markenamt eine entsprechenden Löschungsantrag gegen diese Marke wegen Verfalls eingereicht.

Hier finden Sie den offiziellen Wortlaut auf www.markenrechte.de

Sollten Sie bereits davon betroffen sein, können Sie sich direkt an die Kanzlei über folgenden Link wenden.

https://bit.ly/Markenrechte

Sascha Zöller (WebinarHaker) meint: „Ich danke der Kanzlei Lewinsky & Kollegen, dass Sie sich der Sache proaktiv angenommen haben. Darüber hinaus können sich nun Betroffene, die bereits Abmahnungen erhalten haben, an eine der führenden Kanzleien in diesem Fall wenden.“

Kontakt zu Rechts- und Patentanwaltskanzlei Lewinsky & Kollegen: www.markenrechte.de
Kontakt zu Sascha Zöller (Webinarhacker und Business Coach): https://www.saschazoeller.de/

 

Bildquellen:

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