Für beide Seiten dieser Geldanlage sind die Konditionen eindeutig kalkulierbar. Die Bank erhält einen Betrag über einen gewissen Zeitraum fest zugesprochen und der Anleger bekommt sein Geld (zur Geld Definition) zur Fälligkeit inklusive Rendite ausgezahlt. Die Länge des Zeitraums (zur Definition Zeitraum) kann verschieden ausfallen. Während einige Banken die Festgeldkonten für wenige Tage anbieten, schließen anderen Banken derartige Verträge nur auf mehrere Monate oder Jahre ab.
Anleger sollten dabei beachten, dass sie während der kompletten Vertragslaufzeit nicht über ihr Geld verfügen können. Allerdings geht mit einem Festgeldkonto eine hohe Sicherheit einher und die damit verbundene Rendite kann bereits vorher fest kalkuliert werden. Da das Festgeldzu den Sichteinlagen gehört, ist es in vollem Umfang von der Einlagensicherung abgedeckt und geht bei einer Pleite der Bank nicht verloren.
Was gibt es zu beachten?
In der Praxis akzeptieren die Banken ein Festgeldkonto nur in einer bestimmten Höhe. Diese beginnt oft ab mehreren Tausend Euro. Da bereits mit dem Vertragsabschluss ein Rückzahlungstermin vereinbart wird, muss keine Kündigung des Kontos vor Ende der Laufzeit ausgesprochen werden. Die Zinsen sind automatisch mit dem Ablaufen des Vertrages gutgeschrieben.
Die Höhe der Zinsen orientiert sich an den Vorgaben der Bank. In den meisten Fällen sind sie umso höher, je länger die Laufzeit ausgewählt und je höher der zu verzinsende Betrag ist. Manche Banken gewähren kurzfristig eine Verlängerung des Kontos. Dabei werden Laufzeit und Zinsen erneut festgelegt, wobei der vorherige Zinssatz nicht immer garantiert bleibt.
Christian Weis
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
