Connect with us

Hi, what are you looking for?

ABC der Kündigungsgründe

Abkehrwille des Arbeitnehmers

Beabsichtigt ein Arbeitnehmer, ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, und trifft er entsprechende Vorkehrungen, rechtfertigt dies für sich genommen grundsätzlich keine Kündigung. Das gilt selbst dann, wenn er seinen Abkehrwillen gegenüber dem Arbeitgeber und seinen Arbeitskollegen zu erkennen gibt. Denn dieses Verhalten stellt für sich genommen keine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar.

Beabsichtigt ein Arbeitnehmer, ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, und trifft er entsprechende Vorkehrungen, rechtfertigt dies für sich genommen grundsätzlich keine Kündigung. Das gilt selbst dann, wenn er seinen Abkehrwillen gegenüber dem Arbeitgeber und seinen Arbeitskollegen zu erkennen gibt. Denn dieses Verhalten stellt für sich genommen keine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar.

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann u.U. gerechtfertigt sein, wenn besondere Umstände hinzutreten. Solche Umstände können gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang bereits Kunden seines Arbeitgebers abwirbt (Abwerbung) oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verrät (Verrat von Betriebsgeheimnissen). Zweifelhaft ist, ob es ausreicht, wenn  lediglich der Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer derartige Handlungen begeht.

Ferner kann ausnahmsweise auch der bloße Abkehrwille eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen. Dann nämlich, wenn

  • der Abkehrwille des Arbeitnehmers ernsthaft ist,
  • der Arbeitnehmer einen objektiv nur schwer wieder zu besetzenden
    Arbeitsplatz innehat und
  • der Arbeitgeber die außergewöhnliche Möglichkeit hat, diesen
    Arbeitsplatz mit einem entsprechend qualifizierten Arbeitnehmer
    neu zu besetzen (BAG, Urteil vom 22.10.1964, AP Nr. 16 zu § 1
    KSchG Betriebsbedingte Kündigung = DB 1965, 38 = BB 1965,
    85; LAG Frankfurt, Urteil vom 11.4.1985, NZA 1986, 31 = BB
    1986, 65).

Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist in der Regel nicht gerechtfertigt. Anderes kann z.B. gelten, wenn der Abkehrwille des Arbeitsnehmers mit der Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit verbunden ist.

Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 20 ff; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 255 ff; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 305 ff; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 438; Schaub, § 130 II 12; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 284; Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 698

Bewerbung bei anderen Unternehmen

 

VSRW-Verlag

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Personal

Rauchen während der Arbeitszeit? Mitarbeiter, die regelmäßig eine Raucherpause einlegen, erzeugen häufig Missmut beim Arbeitgeber – und auch bei Nichtrauchern im Team. Tatsächlich gilt:...

Lifestyle

Die Gestaltung der Büroräume birgt ein großes Potenzial in Hinblick auf die Steigerung der Produktivität und Zufriedenheit von Mitarbeitern. Dabei geht es nicht nur...

Personal

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind ein zunehmendes Problem, das nicht nur den Einzelnen betrifft, sondern auch Unternehmen und die Gesellschaft als Ganzes. Die Stressfaktoren...

Lifestyle

Ein Gartenbüro ist die ideale Lösung für alle Naturfreunde, die (teilweise) zu Hause arbeiten und dabei den Blick ins Grüne genießen möchten. Besonders wenn...

Lifestyle

Das Motorrad steht ähnlich wie das Auto für Freiheit und einen selbstbestimmten Lebenswandel. Je nach Modell und Fahrertyp treten sportliche oder Outdoor-Aspekte hinzu und...

Aktuell

Laut einer aktuellen Studie des Digitalverbands Bitkom und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) nutzen mittlerweile 68 Prozent der Handwerksbetriebe in Deutschland digitale Technologien....

Werbung

Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk – Alles, was Sie 2023 wissen müssen

Weitere Beiträge

Recht & Steuern

Im Falle einer Krankheit führt der erste Weg zum Arzt. Dieser versorgt den Betroffenen mit Medikamenten und stellt ihm eine Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit aus....

News

Der stetige Kreislauf von Bürostress und körperlichen Beschwerden ist eine vertraute Melodie für viele Berufstätige. Nach einem ermüdenden Arbeitstag ersehnt sich der Körper nach...

Personal

Begrüße Deine neuen Mitarbeiter mit Stil und lege den Grundstein für ein erfolgreiches Employer Branding!

Personal

Die meisten von uns kommen in ihrem Berufsleben früher oder später mit dem Begriff der betrieblichen Altersvorsorge in Berührung und müssen sich damit auseinandersetzen....

Wirtschaft

Das Arbeitgebersiegel soll darauf hinweisen, dass ein Unternehmen besondere Merkmale hat, die es für den Arbeitnehmer interessant machen. Dazu können eine besondere Wertschätzung des...

Personal

Die Suche nach einem passenden Job gestaltet sich in den wenigsten Fällen besonders leicht. Zwar gibt es viele Unternehmen und Branchen, die händeringend nach...

Recht & Steuern

Ein grippaler Infekt oder ein gebrochener Finger? – schon stellt der Arzt eine Krankschreibung aus. Viele sind sich jedoch unsicher, was sie im Krankheitsfall...

Recht & Steuern

Häufig kassieren Mitarbeiter eine Abmahnung in Verbindung mit ihrer Krankmeldung. Entweder kommt die Meldung zu spät, der Nachweis fehlt oder es wurde unangebrachtes Verhalten...

Werbung