Ist die Abmahnung wegen privatem Surfen im Homeoffice rechtens?

Ob die Nutzung im Büro oder am Arbeitsplatz im Homeoffice stattfindet, ist dabei unerheblich. Auch wenn sich der Schreibtisch in der Privatwohnung befindet, schulden Arbeitnehmer Ihrem Chef, die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Wer die Arbeitszeit daher für privates Surfen nutzt, sollte sich einiger Dinge bewusst sein. Denn was Sie vielleicht von Ihrem letzten Arbeitsplatz gewohnt sind oder was Sie selbst für angemessen halten, kann stark davon abweichen, was Ihr Chef sich vorstellt. Im schlimmsten Fall drohen Sanktionen oder gar die Entlassung.
Dabei ist aber noch lange nicht jede Maßnahme wegen privatem Surfen rechtmäßig. Wenn Sie selbst abgemahnt wurden und die Wirksamkeit der Abmahnung gerne überprüfen lassen möchten, unterhalten Sie sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Unternehmensrichtlinien und vertragliche Vereinbarungen
Arbeitgeber verwenden viel Zeit darauf, Regeln für ihre Mitarbeiter zu erstellen. Daher sollte man diese Regeln auch mit dem nötigen Respekt behandeln und nicht auf die leichte Schulter nehmen. In den meisten Arbeitsverträgen finden sich eindeutige Bestimmungen über Pausen und private Kommunikation während der Arbeitszeit. Wer dagegen verstößt, muss sich darauf einstellen mit dem Chef aneinander zu geraten. Je nachdem wie gut das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, was generell im Unternehmen geduldet wird und natürlich was vertraglich vereinbart ist, drohen möglicherweise negative Folgen. Diese können vom Mitarbeitergespräch über die Abmahnung bis zur Kündigung reichen.
Hier einige Dinge, die Sie als Arbeitnehmer besonders beachten sollten:
- Privates Surfen am Arbeitsplatz kann zu Abmahnung und Kündigung führen
- Die Daten des Unternehmens fallen unter den Datenschutz. Auch die Vermischung von privaten- und Firmendaten kann die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verletzen.
- Nach dem Telekommunikationsgesetz gelten auch Arbeitgeber als „Dienstanbieter“, wenn sie die private Nutzung erlauben. Um sich rechtlich abzusichern, haben Unternehmen daher oft wenig Spielraum und müssen handeln, wenn Mitarbeiter gegen die Richtlinien verstoßen.
Gelten im Homeoffice andere Regeln?
Rechtlich betrachtet unterliegt der Arbeitsplatz im Homeoffice den gleichen Regeln wie der Arbeitsplatz im Gebäude des Arbeitgebers. Das gilt nicht nur für den Arbeitsschutz, die Pausenregelungen oder die internen Kommunikationsrichtlinien, sondern natürlich auch für privates Surfen oder Telefonieren. Fehlt es an solchen Regeln, kann eine “betriebliche Übung” angeführt werden. Dieses Argument zieht aber vor Gericht nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass die private Nutzung durch Mitarbeiter in der gesamten Firma oder Abteilung zumindest stillschweigend geduldet wird.
Ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich?
Je nachdem wie schwerwiegend der Fehltritt ist, kann ein Arbeitgeber auch sofort und ohne vorherige Abmahnung kündigen. Dafür muss es allerdings für den Arbeitnehmer erkennbar sein, dass er gravierend gegen seine geschuldeten Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt. Das kann sowohl durch die Art des Verstoßes gerechtfertigt sein, aber auch durch die Dauer. So urteilte das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 2005, dass stundenlanges Anschauen von Pornofilmen eine fristlose Kündigung hinreichend begründet.
Unter diesen Voraussetzungen sollten Sie sich immer genau überlegen, was Sie mit einem Firmenrechner suchen, kommunizieren oder abspeichern. Grundsätzlich sollte es komplett vermieden werden, firmeneigenes Equipment für private Zwecke zu nutzen. Es gibt Fälle, in denen eine Betriebsvereinbarung dazu führt, dass auch die private Nutzung des Internets im Rahmen vorgegebener Regeln möglich ist. Im Zweifelsfalls sollte man es aber besser vermeiden oder sich vorab genau informieren.
- Titelbild: Bild von janeb13 auf Pixabay
Guide'sWenn Räume im Sommer zu warm werden, Waren definierte Lagerbedingungen brauchen oder Technik zuverlässig laufen muss, rückt eine neue Kühl- oder Klimaanlage auf die Investitionsliste. Vor der Geräteauswahl steht jedoch eine andere Aufgabe: Unternehmen müssen beschreiben, welche Bereiche unter welchen Bedingungen gekühlt werden sollen. Erst daraus lassen sich Anforderungen an Leistung, Regelung und späteren Betrieb ableiten. Erst den betrieblichen Bedarf beschreiben Ein Anforderungsprofil hält fest, welches Ergebnis die Anlage im jeweiligen Bereich erreichen soll. Dazu gehören gewünschte Temperatur- und Feuchtebereiche ebenso wie die Frage, wie stark die Bedingungen schwanken dürfen. In einem Büro kann es vor allem um angenehme Arbeitsbedingungen während der Nutzungszeit gehen. Bei empfindlichem Lagergut oder einem technischen Prozess können engere Vorgaben entscheidend sein. Solche Unterschiede sollten vor der Dimensionierung sichtbar werden, statt später durch nachträgliche Einstellungen ausgeglichen werden zu müssen.
BusinessEin Handelsregisterauszug für eine Auslandsniederlassung, ein Zeugnis für eine neue Fachkraft oder eine Vollmacht für einen Geschäftspartner: Sobald Dokumente Grenzen überschreiten, reicht die sprachliche Verständlichkeit allein nicht immer aus. Die empfangende Stelle kann eine beglaubigte Übersetzung verlangen; bei öffentlichen Urkunden kommen mitunter weitere Formalitäten hinzu. Unternehmen sparen Nacharbeit, wenn sie vor der Übersetzung klären, welche Unterlagen in welcher Form tatsächlich einzureichen sind. Wann eine beglaubigte Übersetzung im Geschäftsalltag relevant wird Für die interne Prüfung eines Vertrags oder die Abstimmung mit einem ausländischen Partner genügt häufig eine fachlich sorgfältige, aber nicht beglaubigte Übersetzung. Anders kann es aussehen, wenn ein Dokument bei einer Behörde, einem Gericht oder einer anderen Institution vorgelegt werden soll. Bei Gründungen und Niederlassungen betrifft das beispielsweise Registerauszüge oder Gesellschaftsunterlagen. Im Personalbereich können Abschlusszeugnisse und Qualifikationsnachweise relevant werden. Auch Vollmachten und Zertifikate können je nach Verfahren besondere Formanforderungen auslösen.
BusinessEin Firmenfahrzeug wird schnell über den Kaufpreis, die Leasingrate oder die Fahrzeugklasse diskutiert. Im Arbeitsalltag zählen jedoch andere Fragen: Welche Wege fährt es regelmäßig? Was muss hineinpassen? Wie gut lässt sich ein Werkstatttermin mit den betrieblichen Abläufen vereinbaren? Wer solche Anforderungen vor der Suche festhält, kann Fahrzeuge und Angebote gezielter vergleichen. Das gilt für den einzelnen Wagen eines Selbstständigen ebenso wie für mehrere Fahrzeuge eines kleinen Betriebs. Vom Arbeitsalltag zum Anforderungsprofil Am Anfang steht keine Modellliste, sondern ein Blick auf die tatsächlichen Fahrten. Ein Fahrzeug für Kundentermine muss andere Aufgaben erfüllen als eines, das morgens Werkzeug zur Baustelle bringt oder tagsüber zwischen mehreren Standorten pendelt. Hilfreich ist es, typische Arbeitstage zu beschreiben: Wie viele Personen fahren mit? Welche Gegenstände werden transportiert? Gibt es feste Routen oder wechseln Ziele und Einsatzorte häufig? Auch die Frage, ob das Fahrzeug überwiegend kurz unterwegs ist oder regelmäßig längere Strecken zurücklegt, gehört in dieses Profil.
