Ist die Abmahnung wegen privatem Surfen im Homeoffice rechtens?

Ob die Nutzung im Büro oder am Arbeitsplatz im Homeoffice stattfindet, ist dabei unerheblich. Auch wenn sich der Schreibtisch in der Privatwohnung befindet, schulden Arbeitnehmer Ihrem Chef, die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Wer die Arbeitszeit daher für privates Surfen nutzt, sollte sich einiger Dinge bewusst sein. Denn was Sie vielleicht von Ihrem letzten Arbeitsplatz gewohnt sind oder was Sie selbst für angemessen halten, kann stark davon abweichen, was Ihr Chef sich vorstellt. Im schlimmsten Fall drohen Sanktionen oder gar die Entlassung.
Dabei ist aber noch lange nicht jede Maßnahme wegen privatem Surfen rechtmäßig. Wenn Sie selbst abgemahnt wurden und die Wirksamkeit der Abmahnung gerne überprüfen lassen möchten, unterhalten Sie sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Unternehmensrichtlinien und vertragliche Vereinbarungen
Arbeitgeber verwenden viel Zeit darauf, Regeln für ihre Mitarbeiter zu erstellen. Daher sollte man diese Regeln auch mit dem nötigen Respekt behandeln und nicht auf die leichte Schulter nehmen. In den meisten Arbeitsverträgen finden sich eindeutige Bestimmungen über Pausen und private Kommunikation während der Arbeitszeit. Wer dagegen verstößt, muss sich darauf einstellen mit dem Chef aneinander zu geraten. Je nachdem wie gut das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, was generell im Unternehmen geduldet wird und natürlich was vertraglich vereinbart ist, drohen möglicherweise negative Folgen. Diese können vom Mitarbeitergespräch über die Abmahnung bis zur Kündigung reichen.
Hier einige Dinge, die Sie als Arbeitnehmer besonders beachten sollten:
- Privates Surfen am Arbeitsplatz kann zu Abmahnung und Kündigung führen
- Die Daten des Unternehmens fallen unter den Datenschutz. Auch die Vermischung von privaten- und Firmendaten kann die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verletzen.
- Nach dem Telekommunikationsgesetz gelten auch Arbeitgeber als „Dienstanbieter“, wenn sie die private Nutzung erlauben. Um sich rechtlich abzusichern, haben Unternehmen daher oft wenig Spielraum und müssen handeln, wenn Mitarbeiter gegen die Richtlinien verstoßen.
Gelten im Homeoffice andere Regeln?
Rechtlich betrachtet unterliegt der Arbeitsplatz im Homeoffice den gleichen Regeln wie der Arbeitsplatz im Gebäude des Arbeitgebers. Das gilt nicht nur für den Arbeitsschutz, die Pausenregelungen oder die internen Kommunikationsrichtlinien, sondern natürlich auch für privates Surfen oder Telefonieren. Fehlt es an solchen Regeln, kann eine “betriebliche Übung” angeführt werden. Dieses Argument zieht aber vor Gericht nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass die private Nutzung durch Mitarbeiter in der gesamten Firma oder Abteilung zumindest stillschweigend geduldet wird.
Ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich?
Je nachdem wie schwerwiegend der Fehltritt ist, kann ein Arbeitgeber auch sofort und ohne vorherige Abmahnung kündigen. Dafür muss es allerdings für den Arbeitnehmer erkennbar sein, dass er gravierend gegen seine geschuldeten Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt. Das kann sowohl durch die Art des Verstoßes gerechtfertigt sein, aber auch durch die Dauer. So urteilte das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 2005, dass stundenlanges Anschauen von Pornofilmen eine fristlose Kündigung hinreichend begründet.
Unter diesen Voraussetzungen sollten Sie sich immer genau überlegen, was Sie mit einem Firmenrechner suchen, kommunizieren oder abspeichern. Grundsätzlich sollte es komplett vermieden werden, firmeneigenes Equipment für private Zwecke zu nutzen. Es gibt Fälle, in denen eine Betriebsvereinbarung dazu führt, dass auch die private Nutzung des Internets im Rahmen vorgegebener Regeln möglich ist. Im Zweifelsfalls sollte man es aber besser vermeiden oder sich vorab genau informieren.
- Titelbild: Bild von janeb13 auf Pixabay
BusinessWer in Bau, Planung oder Handwerk arbeitet, kennt das Bild: Zollstock, Lasermessgerät und eine handschriftliche Skizze gelten seit Jahrzehnten als Standardwerkzeuge bei der Bestandserfassung. Doch gerade bei komplexen Räumen, verwinkelten Gebäuden oder großen Außenanlagen stößt das klassische Aufmaß immer häufiger an Grenzen. Maße fehlen, Nachmessungen werden nötig, und Unsicherheiten tauchen oft erst auf, wenn die Planung schon fortgeschritten oder die Ausführung angelaufen ist. Immer mehr Betriebe setzen deshalb auf 3D-Scanner, um Bestandsdaten vollständig und digital zu erfassen und genau auf diesen Wandel hat sich Scanflow Solutions spezialisiert. Warum klassisches Aufmaß an seine Grenzen stößt Das manuelle Aufmaß ist in der Theorie einfach: Vor Ort messen, Werte notieren, im Büro übertragen. In der Praxis zeigen sich jedoch wiederkehrende Schwachstellen. Bei unregelmäßigen Grundrissen, schrägen Wänden oder technisch dicht belegten Räumen lassen sich relevante Maße leicht übersehen. Fehlt später ein Wert für die Planung, bedeutet das häufig einen zweiten Vor-Ort-Termin mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand.
Guide'sIn Büros, Praxen, Verkaufsflächen und Eingangsbereichen prägt die Raumgestaltung maßgeblich, wie ein Standort genutzt wird und wie er auf Kunden, Patienten und Mitarbeitende wirkt. Glas kann dabei eine besondere Rolle spielen: Es trennt Bereiche, ohne Räume optisch zu verkleinern, lässt Tageslicht tief ins Gebäude und wirkt wertig, ohne aufdringlich zu sein. Die kurze Antwort auf die Frage, worauf Unternehmen bei Planung und Umsetzung achten sollten, lautet deshalb: Funktion schlägt Optik. Eine Glaslösung erfüllt ihre Aufgabe im Alltag nur dann zuverlässig, wenn Konstruktion, Ausführung und Einbausituation zur konkreten Nutzung passen und wenn Maße, Anschlüsse und Sicherheitsanforderungen früh mit einem Fachbetrieb geklärt werden. Dieser Beitrag ordnet die wesentlichen Überlegungen ein, bevor Unternehmen ein Glasbauteil neu planen, modernisieren oder reparieren lassen. Warum Glas im Gewerberaum mehr als Gestaltung ist Glas wird in gewerblichen Räumen häufig zuerst als gestalterisches Element wahrgenommen. Tatsächlich ist der Werkstoff vor allem eine funktionale Entscheidung. Eine Glastrennwand grenzt Arbeitsbereiche ab, ohne die Sichtachsen im Raum zu unterbrechen. Große Fensterflächen und verglaste Eingangsbereiche bringen Tageslicht in Zonen, die sonst künstlich beleuchtet werden müssten. Mattierte oder strukturierte Ausführungen schaffen Sichtschutz, wo Vertraulichkeit nötig ist, etwa in Besprechungs- oder Behandlungszimmern. Je nach Aufbau kann eine Verglasung auch die Geräuschübertragung dämpfen oder kaum, wenn die Konstruktion nicht dafür ausgelegt ist. Zudem lassen sich Glasflächen in der Regel unkompliziert reinigen, was in Praxen und stark frequentierten Empfangsbereichen ein praktischer Vorteil ist.
RatgeberWer eine Wohnung, ein Haus oder Geschäftsräume renovieren lässt, denkt meist zuerst an das sichtbare Ergebnis: glatte Wände, neue Oberflächen, eine durchdachte Raumaufteilung. Ob ein Vorhaben tatsächlich gelingt, entscheidet sich jedoch lange vor dem letzten Anstrich. Die Abstimmung der beteiligten Gewerke, ein nachvollziehbarer Ablauf und feste Ansprechpartner bestimmen maßgeblich, ob ein Projekt für Eigentümer planbar bleibt insbesondere dann, wenn Innenausbau, Trockenbau und Verputzarbeiten zusammenkommen. Dieses Porträt zeigt, wie ein regionaler Handwerksbetrieb diesen gebündelten Ansatz umsetzt, und benennt die Punkte, die Auftraggeber vor dem Projektstart klären sollten. Renovieren als Organisationsaufgabe Eine Renovierung ist selten eine einzelne Maßnahme. Wer etwa die Aufteilung einer Altbauwohnung verändern möchte, benötigt zunächst neue Wände im Trockenbau, anschließend Putz und Oberflächen, häufig ergänzt um weitere Arbeiten im Innenausbau. Jedes Gewerk baut auf dem vorherigen auf und jede Unklarheit an einer Schnittstelle wirkt sich auf das Gesamtergebnis aus.
