Ist die Abmahnung wegen privatem Surfen im Homeoffice rechtens?

Ob die Nutzung im Büro oder am Arbeitsplatz im Homeoffice stattfindet, ist dabei unerheblich. Auch wenn sich der Schreibtisch in der Privatwohnung befindet, schulden Arbeitnehmer Ihrem Chef, die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Wer die Arbeitszeit daher für privates Surfen nutzt, sollte sich einiger Dinge bewusst sein. Denn was Sie vielleicht von Ihrem letzten Arbeitsplatz gewohnt sind oder was Sie selbst für angemessen halten, kann stark davon abweichen, was Ihr Chef sich vorstellt. Im schlimmsten Fall drohen Sanktionen oder gar die Entlassung.
Dabei ist aber noch lange nicht jede Maßnahme wegen privatem Surfen rechtmäßig. Wenn Sie selbst abgemahnt wurden und die Wirksamkeit der Abmahnung gerne überprüfen lassen möchten, unterhalten Sie sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Unternehmensrichtlinien und vertragliche Vereinbarungen
Arbeitgeber verwenden viel Zeit darauf, Regeln für ihre Mitarbeiter zu erstellen. Daher sollte man diese Regeln auch mit dem nötigen Respekt behandeln und nicht auf die leichte Schulter nehmen. In den meisten Arbeitsverträgen finden sich eindeutige Bestimmungen über Pausen und private Kommunikation während der Arbeitszeit. Wer dagegen verstößt, muss sich darauf einstellen mit dem Chef aneinander zu geraten. Je nachdem wie gut das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, was generell im Unternehmen geduldet wird und natürlich was vertraglich vereinbart ist, drohen möglicherweise negative Folgen. Diese können vom Mitarbeitergespräch über die Abmahnung bis zur Kündigung reichen.
Hier einige Dinge, die Sie als Arbeitnehmer besonders beachten sollten:
- Privates Surfen am Arbeitsplatz kann zu Abmahnung und Kündigung führen
- Die Daten des Unternehmens fallen unter den Datenschutz. Auch die Vermischung von privaten- und Firmendaten kann die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verletzen.
- Nach dem Telekommunikationsgesetz gelten auch Arbeitgeber als „Dienstanbieter“, wenn sie die private Nutzung erlauben. Um sich rechtlich abzusichern, haben Unternehmen daher oft wenig Spielraum und müssen handeln, wenn Mitarbeiter gegen die Richtlinien verstoßen.
Gelten im Homeoffice andere Regeln?
Rechtlich betrachtet unterliegt der Arbeitsplatz im Homeoffice den gleichen Regeln wie der Arbeitsplatz im Gebäude des Arbeitgebers. Das gilt nicht nur für den Arbeitsschutz, die Pausenregelungen oder die internen Kommunikationsrichtlinien, sondern natürlich auch für privates Surfen oder Telefonieren. Fehlt es an solchen Regeln, kann eine “betriebliche Übung” angeführt werden. Dieses Argument zieht aber vor Gericht nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass die private Nutzung durch Mitarbeiter in der gesamten Firma oder Abteilung zumindest stillschweigend geduldet wird.
Ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich?
Je nachdem wie schwerwiegend der Fehltritt ist, kann ein Arbeitgeber auch sofort und ohne vorherige Abmahnung kündigen. Dafür muss es allerdings für den Arbeitnehmer erkennbar sein, dass er gravierend gegen seine geschuldeten Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt. Das kann sowohl durch die Art des Verstoßes gerechtfertigt sein, aber auch durch die Dauer. So urteilte das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 2005, dass stundenlanges Anschauen von Pornofilmen eine fristlose Kündigung hinreichend begründet.
Unter diesen Voraussetzungen sollten Sie sich immer genau überlegen, was Sie mit einem Firmenrechner suchen, kommunizieren oder abspeichern. Grundsätzlich sollte es komplett vermieden werden, firmeneigenes Equipment für private Zwecke zu nutzen. Es gibt Fälle, in denen eine Betriebsvereinbarung dazu führt, dass auch die private Nutzung des Internets im Rahmen vorgegebener Regeln möglich ist. Im Zweifelsfalls sollte man es aber besser vermeiden oder sich vorab genau informieren.
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ExpertentalkOb Terrasse, Eingangsbereich oder Parkett im Büro: Oberflächen prägen den ersten Eindruck eines Hauses oder Unternehmens und werden im Alltag stärker beansprucht, als viele Eigentümer annehmen. Verschmutzungen, Bewuchs oder Kratzer lassen sich dabei nicht mit ein und derselben Methode behandeln was im schlechtesten Fall mehr schadet als nützt. Im Interview ordnet REFINUM, ein Betrieb für Oberflächenaufbereitung aus der Region München, ein, welche Fragen vor einer professionellen Aufbereitung geklärt werden sollten, worin sich Innen- und Außenflächen unterscheiden und wo die Grenzen pauschaler Reinigungsversprechen liegen. Material und Verschmutzung zusammen denken business-on.de: Warum lassen sich Naturstein, Terrazzo, fugenlose Flächen und Holz nicht mit derselben Methode reinigen?
ArbeitslebenDer klassische Bürojob bietet Sicherheit doch nicht jeder findet darin auf Dauer Erfüllung. Zwei Ingenieure aus Passau haben genau diese Erfahrung gemacht und Konsequenzen gezogen: Statt monotoner Abläufe am Schreibtisch wollten sie etwas mit eigenen Händen gestalten und ein eigenes Unternehmen aufbauen. Herausgekommen ist die PA Grundstein GmbH, ein Hausmeisterdienst aus Passau, der Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte betreut. Im Gespräch erzählen die Geschäftsführer Anton Ponigl und Julian Tuma, warum sie ihre ursprüngliche Immobilienidee verwarfen, wie sie innerhalb von nur zwei Monaten gründeten und welche Rolle das technische Studium heute im Betrieb spielt. Wer selbst über eine Gründung nachdenkt, findet darin viele vertraute Fragen wieder von der Finanzierung bis zur Frage, ab wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. business-on.de: Sie beide haben studiert und standen mitten im Berufsleben. Wie sah Ihre Ausgangslage aus – und was hat Sie schließlich in die Selbstständigkeit getrieben? Anton Ponigl und Julian Tuma: Uns verbindet eine langjährige Freundschaft und schon früh der gemeinsame Wunsch, ein eigenes Projekt zu realisieren. In unseren bisherigen Tätigkeiten waren wir allerdings zunehmend unzufrieden: Der Anteil kreativer, gestaltender Aufgaben war gering, die Arbeitsprozesse überwiegend monoton und wiederkehrend. Möglichkeiten, sich persönlich und fachlich wirklich zu verwirklichen, fehlten. Gleichzeitig hatten wir beide schon lange eine starke Affinität zu eigenen handwerklichen Projekten, etwa in der Schreinerei. Der Wunsch nach unternehmerischer Selbstständigkeit war also schon eine Weile da. Natürlich verlässt man eine feste Anstellung nicht nebenbei wir haben Chancen und Risiken lange abgewogen. Aber irgendwann war klar, dass wir den Schritt wagen wollen.
BusinessEine gebuchte Messefläche ist noch kein fertiges Konzept. Bevor Besucher einen Stand betreten, müssen Unternehmen entscheiden, wen sie erreichen wollen, welche Gespräche dort stattfinden sollen und was dafür räumlich und technisch nötig ist. Wer diese Fragen zuerst beantwortet, kann Gestaltung, Budget und Ablauf aufeinander abstimmen. Das erleichtert auch die Wahl zwischen einem Systemstand, einer individuellen Fertigung und einer Kombination aus beidem. Erst das Ziel klären, dann den Stand gestalten
