Definition: Infrastruktur

Formen von Infrastruktur

Es gibt insgesamt drei verschiedene Formen von Infrastruktur, nämlich die materielle Infrastruktur, die immaterielle oder auch personelle Infrastruktur sowie die institutionelle Infrastruktur. Zur immateriellen Infrastruktur zählt auch der Aufbau des sogenannten „Humankapitals“ durch Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitutionen, ebenso auch die Einrichtungen aus dem Gesundheits- und dem sozialen Bereich.

Merkmale von Infrastruktur

Vor allem in ökonomischer Hinsicht weisen so gut wie alle infrastrukturellen Elemente einer Volkswirtschaft ähnliche Merkmale auf:

  • Der Investitionscharakter, der zumindest per materieller und immaterieller Infrastruktur deutlich zu erkennen ist.
  • Lange Nutzungsdauer und Kapitalbindung
  • Große Investitionen mit hohem Kapitalbedarf
  • Begrenzte Teilbarkeit der Projekte, eine Mindestgröße oder –leistung ist erforderlich
  • Externe Effekte, wie die Verbesserung der Attraktivität einer Region durch ausgebaute Verkehrswege

Teilweise können infrastrukturelle Einrichtungen, wie zum Beispiel Straßen oder öffentliche Schulen, unentgeltlich genutzt werden, in der Regel geht der Staat oder die Kommune in Vorleistung und beschafft die Mittel für den Ausbau der Infrastruktur, im Sinne der Finanzwirtschaft zählen infrastrukturelle Einrichtungen zum Kollektivgut, in der Praxis sind privatwirtschaftliche Leistungserstellungen bislang noch die Ausnahme.

In unserem Wirtschaftslexikon finden Sie weitere Definitionen:

  • Definition: Amortisation – Investitionsdeckelung und Schuldtilgung
  • Definition Cashmanagement – Finanzverwaltung und Steuerung der Liquidität => Weiterlesen
  • Controlling – Unternehmensbereiche planen, steuern und kontrollieren => Zur Erklärung
  • Definition: Effizienz => Hier klicken
  • Definition Inflation – die Geldwertverschlechterung => Hier Weiterlesen

Begriffsentwicklung

Erstmals wurde der Begriff von der NATO verwendet. In der Anfangszeit fasste man darunter alle unterirdisch verlegten Pipelines, Kabel und Rohrleitungen zusammen. Ein Großteil der infrastrukturellen Entwicklung wird heute wie damals vom Staat und den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen getragen, die mit ihm in Verbindung stehen. Die Finanzierung erfolgt üblicherweise über Steuergelder.

In den letzten Jahrzehnten gingen jedoch viele öffentlich-rechtliche Einrichtungen in privaten Besitz über. Damit obliegt auch die Pflege und Instandhaltung den privaten Unternehmen. Die Hoheit über Regulierung und Planung verblieb aber beim Staat.

In jüngster Zeit hat sich das Bedeutungsspektrum des Infrastrukturbegriffs ausgeweitet. Man verwendet ihn nicht mehr nur zur Kennzeichnung von technischen Unternehmenseinrichtungen, sondern auch bei Verwaltungsaufgaben und in der Informatik (zur IT Infrastruktur Definition).

Beispiele für technische Infrastrukturen:

  • Kommunikation (Internet, Mobilfunk, Festnetz-Telefonie) [Kommunikation Definition]
  • Versorgung (Kraftwerke, Energie, Elektrizität, Fernwärme, Tankstellen)
  • Entsorgung (Müll, Abwasser)
  • Währung
  • Verkehr (Flugverkehr, Bahnverkehr, Straßen)

Beispiele für soziale und institutionelle Infrastrukturen:

  • Bildung (Schulen, Universitäten, Forschungsstellen, Bibliotheken)
  • Gesundheit (Krankenhäuser, Notdienste)
  • Kultur (Museen, Ausstellungen)
  • Sicherheit (Polizei, Armee)

Arten von Infrastrukturen

  • Materielle Infrastruktur: Verkehr, Versorgung
  • Immaterielle Infrastruktur: Bildung, Gesundheitswesen
  • Institutionelle Infrastruktur: Rechtsordnung, Sozialordnung, Wirtschaftsordnung

Private Investitionen in die Infrastrukturen

Infrastrukturen bieten vielfältige Möglichkeiten zur Kapitalanlage . Dabei kommen spezielle Infrastrukturfonds zum Einsatz. Man unterscheidet Investitionen in ökonomische und soziale Zweige der Infrastruktur. Bei den wirtschaftsnahen Bereichen sind die Nutzer bereit, für Dienstleistungen zu bezahlen. Dabei erwerben private Aktionäre Teile von Pipeline-Netzen, Mautstraßen, Versorgern und anderen infrastrukturellen Einrichtungen. Die Allgemeinheit erhält Zugang zu der Leistung, sie muss aber dafür bezahlen.

Daneben wird auch in soziale Infrastruktur investiert. Häufig handelt es sich dabei um Investitionen zwischen dem öffentlichen und dem privaten Bereich (Public Privat Partnership, Private Finance Initiative). Dabei ist der Staat weiter für die Bereitstellung der Dienstleistung verantwortlich, während sich die Werte selbst in privater Hand befinden. Verschiedene Modelle unterscheiden sich hier dahingehend, in welchem Maße der private Investor Einfluss auf die Bereitstellung nehmen kann.

Rechtliche Aspekte der Infrastrukturen

Unter das Infrastrukturrecht fallen alle gesetzlichen Grundlagen, die sich mit der staatlichen Infrastruktur und der Bereitstellung von Angeboten zur Daseinssicherung befassen (Wasser, Energie, Verkehr). Dem Wesen nach handelt es sich dabei um ein Querschnittsrecht. D.h. es gibt kein Gesetz, dass das gesamte Infrastrukturrecht zentral regelt. Aus diesem Grund finden sich relevante Bestimmungen in den unterschiedlichsten Gesetzestexten. Dazu gehören:

  • EU-Verordnungen
  • EG-Beihilferecht
  • Kartellrecht
  • Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
  • Vergaberecht
  • Wettbewerbsrecht

Das Infrastrukturrecht ist aufgrund der hohen Bedeutung staatlicher und kommunaler Infrastrukturen sehr breit gefächert. Themen, die innerhalb der Verordnungen von hoher Relevanz sind, betreffen:

  • die Ausschreibungspflicht
  • Mautgebühren
  • Erschließungsbeträge
  • die kollektive Nutzung von infrastrukturellen Einrichtungen
  • die Höhe von Gebühren
  • Monopolbildung
  • den freien Zugang zur infrastrukturellen Einrichtungen
  • die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturen durch Privatleute
  • doppelte Belastungen für Nutzer

Florian Weis

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