Keine Selbstständigkeit ohne finanzielle Rücklagen!
In Spanien wird mit dem Wort autónomo (spanisch für unabhängig, selbstständig ) der Freiberufler bezeichnet. Vor rund zehn Jahren war die Berufssparte der Freiberufler noch fast unbekannt und wer selbstständig war, war zumeist der Chef einer größeren Firma. Aus diesen Zeiten stammt auch der alte Spruch „Arbeitest du oder bist du Freiberufler? (¿Trabajas o eres autónomo?). Doch die Zeiten haben sich geändert und auch in Spanien steigt die Zahl der „autónomos“, die sich ihren Lebensunterhalt als Steuerberater, Handwerker oder Therapeuten verdienen.
Auf Mallorca ist es jedoch nicht anders als in Deutschland: Wer nicht genügend Eigenkapital mit sich bringt, kann kaum eine Kneipe am Ballermann eröffnen. Daher sollten Auswanderer stets ehrlich zu sich selber sein. Denn selbst wenn die erste Hürde geschafft ist, kann man trotzdem schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Und am Ende fehlt selbst das Geld für das Rückflugticket nach Deutschland.
Wer sich auf Mallorca selbstständig machen will, muss also über ein bestimmtes Budget verfügen – und dies sollte sogar höher sein, als in Deutschland. Denn was von vielen Auswanderern oftmals vergessen wird: Im Ausland fehlt das soziale Netz, welches in Deutschland jeden auffängt!
Als Faustregel gilt, dass genügend Geld vorhanden sein sollte, um noch mindestens ein Jahr ohne Einnahmen leben zu können. Denn so lange braucht beispielsweise ein Gastwirt, bis das Geschäft läuft. Wer mit weniger als 10.000 Euro nach Mallorca auswandern will, um dort eine Selbstständigkeit zu beginnen, sollte den Schritt in die Selbstständigkeit gründlich überdenken.
Nicht kalkulierbare Kosten beachten!
Aber selbst Auswanderer mit einem guten finanziellen Polster können sich schnell in der Schuldenfalle wiederfinden. In erster Linie ist dafür eine Unterschätzung oder falsche Berechnung der Kosten verantwortlich. Mieten und die Immobilienpreise auf Mallorca sind hoch. Dies gilt besonders für Touristenhochburgen wie Palma oder Calla Millor.
Die Kaution ist in der Regel höher als in Deutschland und zumeist ist auch eine hohe Summe für die Inventarübernahme fällig. Außerdem ist es in Spanien und auch auf Mallorca üblich, dass die Miete für mindestens ein Jahr im Voraus bezahlt wird. Damit das Geschäft beginnen kann, sind oftmals noch Investitionen für Renovierungen und andere Anschaffungen notwendig. So kommen schnell vierstellige Summen zusammen! Um sich einen Überblick über die Preise der Gewerbeimmobilien auf Mallorca machen zu können, ist diese Immobilienseite sehr hilfreich.
Wie in Deutschland auch, benötigen Gewerbetreibende auf Mallorca bestimmte Genehmigungen und Bescheinigungen. Auch hierfür fallen Kosten an. Oftmals müssen die aus Deutschland mitgebrachten Papiere übersetzt und beglaubigt werden, damit sie von den Ämtern anerkannt werden.
Als Freiberufler auf Mallorca – diese Unterlagen benötigt man
Um sich als Freiberufler selbstständig machen zu können, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und sein Gewerbe anmelden (Alta en Impuestos sobre Actividades Económicas). Nach Erhalt der Gewerbeanmeldung muss sich der Trabajador autónomo mit der sogenannten NIE beim Finanzamt , der Agencia Tributaria (oft auch als hacienda bezeichnet), selbstständig melden und erhält dort die spanische Steueridentifikationsnummer NIF (número de identificación fiscal).
Die anfallenden Steuern werden entweder vierteljährlich (estimación directa) oder per Schätzung berechnet. Zu zahlen ist, ähnlich wie in Deutschland, die Einkommenssteuer (IRPF – Impuesto sobre al Renta de Personas Fisicas) und die Mehrwert- und Umsatzsteuer (IVA – Impuesto de Valor añadido). In der Regel wird vierteljährlich eine festgesetzte Summe bezahlt und am Jahresende wird vom Finanzamt die Gesamtsteuer errechnet. Dieses System nennt sich régimen a módulos und führt am Jahresende nicht selten zu angenehmen Überraschungen.
Auch bei der Sozialversicherung muss man sich als Freiberufler anmelden und monatliche Beiträge zahlen. Das zu versichernde Einkommen kann frei gewählt werden. Wird ein größeres Einkommen angeben, ist monatlich eine größere Monatsrate (cuota de autónomo) fällig. Dafür ist aber auch der Krankengeldanspruch und die Rente am Ende des Berufslebens entsprechend höher.
Die meisten Freiberufler versichern sich zu einem fiktiven Mindestgehalt, welches bei 850 Euro monatlich liegt. Dies führt zu einer monatlichen Belastung von derzeit 254 Euro für die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Wird man arbeitsunfähig krank , wird ab dem vierten Krankentag 60 Prozent des Gehaltes ausgezahlt. Bei 850 Euro Monatsgeld sind dies 510 Euro im Monat. Wer länger als drei Wochen arbeitsunfähig erkrankt, erhält 75 Prozent des Grundgehalts.
Es ist ratsam, ein höheres Grundgehalt zu versichern, um im Krankheitsfalle nicht auf die schiefe Bahn zu geraten. So sind beispielsweise bei einem Monatsgehalt von 1.500 Euro zwar 450 Euro für die Sozialversicherung zu zahlen, dafür erhält der Freiberufler aber bei längerer Krankheit 1.125 Euro von der Berufsgenossenschaft (mutua laboral).
In der Praxis gibt es auf Mallorca eine Menge selbstständiger Kleinverdiener, die sich nur für zwei Monate im Jahr als Freiberufler anmelden, um dann Rechnungen stellen zu können. Dadurch wird zwar der Beitrag zur Sozialversicherung gespart, aber es drohen Strafen von 6.000 Euro und mehr!
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VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.

