Hervorragende Leistungen sollten belohnt werden, dachten sich die Saarlouiser Unternehmer Stefan Rietmann, Andreas Bohschulte und Harald Feit und riefen vor drei Jahren den „Saarlouiser Schulpreis“ ins Leben.
In diesem Jahr wurden die 40 besten Schulabsolventen geehrt. Für herausragendes soziales Engagement gab es zudem vier Ehrenpreise.
Jeder Preisträger erhielt 100 Euro, gesponsert von Gewerbetreibenden aus Saarlouis und Umgebung. Die Preisverleihung fand in der Buchhandlung des Kaufhauses Pieper statt.
Mit dabei waren auch Ulrike Emmerich-Schryen vom Wirtschaftsministerium sowie Landrat Patrik Lauer und Oberbürgermeister Roland Henz.
Harald Feit, Mit-Initiator der Aktion, bedankte sich bei den 46 Unternehmern, die in diesem Jahr wieder den Schulpreis mit einer Geldspende unterstützt haben. Wirtschaft und Schule miteinander zu verknüpfen sei ihr Bestreben und das große Engagement der Firmen eine Bestätigung, dass man auf dem richtigen Weg sei.
„Der Schulpreis ist eine gute Idee und zur Nachahmung empfohlen“, betonte Wirtschaftsminister Heiko Maas in seinem Grußwort.
„Glückwunsch zu dieser lebens- und lohnenswerten Initiative“, sagte Ulrike Emmerich-Schryen. Die Schulpreisverleihung biete eine hervorragende Gelegenheit, Schüler und Unternehmer zusammen zu bringen. Diesen wünschenswerten Dialog gelte es weiter zu intensivieren. Sie bedankte sich bei den Unternehmern für das Engagement.
„Der Fachkräftemangel verlangt nach Gegenmaßnahmen“, betonte Patrik Lauer und der Schulpreis sei eine tolle Möglichkeit, zu zeigen, dass Leistung und Engagement in der Öffentlichkeit Widerhall finden.
Besonderes Lob gab es vom Landrat dafür, dass alle sechs Saarlouiser Schulen dabei seien. „Der Schulpreis sollte Schule machen“, unterstrich Lauer. Oberbürgermeister Roland Henz gratulierte zu dieser tollen Idee und wünschte den Schülerinnen und Schüler, für die Zukunft solche Freunde wie die drei umtriebigen Saarlouiser Unternehmer an ihrer Seite.
„Die reden nicht viel, sondern machen“, sagte Henz. Im Anschluss verliehen die Schulleiter bzw. deren Vertreter gemeinsam mit den drei Unternehmern die Preise und verlosten zudem noch ein I-Pad. Für den musikalischen Rahmen sorgte „Max Voices“, der Chor des Max-Planck-Gymnasiums.
Bester Abschluss
Anne-Frank-Schule: Kai Broßette, Stefanie Dengel, Ricardo De Giorgio, Pervin Karaca, Kevin Neagu
ERS I In den Fliesen: David Bonnano, Fabio Fiorentino, Masa Kacaram, Elif Kardas, Kevin Krettel, Tamara Pink, Alyssa Seyfert
ERS II Martin-Luther-King-Schule: Anita Alten, Daymon Bruch, Elisa Bund, Kevin Keller, Kyra Kessler, Steven Nalbach, Dalia Taleb
Gymnasium am Stadtgarten: Alexandra Feldges, Kim Hennrich, Felix Muth, Christoph Rupp, Franziska Sahner, Rebecca Sahner, Angela Schneider
Max-Planck-Gymnasium: Lisa Bettscheider, Alexander von Ehr, Federic Folz, Barbara Lauer, Simon Maiworm, Stefan Stürmer, Marius Thiry; Robert-Schuman-Gymnasium: Anne Cramaro, Victoria Ehl, Nadine Krämer, Lucia Rupp, Sarah Schött, Jana Schreiner, Sebastian Trennheuser
Ehrenpreis für herausragendes soziales Engagement
Lukas Hefner (Anne-Frank-Schule), Michelle Pitan (ERS II Martin-Luther-King-Schule), Marvin Kunz (Gymnasium am Stadtgarten), Tanja Voigt (Robert-Schuman-Gymnasium)
Quelle: saarlouis.de (sb)
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
MarketingUSP steht für Unique Selling Proposition (auch Unique Selling Point) und bezeichnet im Deutschen das Alleinstellungsmerkmal eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens. Im Marketing ist der Begriff zentral: Gemeint ist das entscheidende Verkaufsversprechen, das ein Angebot in der Wahrnehmung der Zielgruppe unverwechselbar macht und die Kaufentscheidung beeinflusst. Der folgende Artikel erklärt die USP Bedeutung, zeigt Wege zur Entwicklung eines belastbaren Alleinstellungsmerkmals und ordnet ein, warum das Konzept auch 2026 relevant bleibt. Wesentliche Fakten USP steht für Unique Selling Proposition und bezeichnet das Alleinstellungsmerkmal, das ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen klar von der Konkurrenz abhebt.

