Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Dabei haben sie dem Arbeitgeber auch die voraussichtliche Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Die Mitteilung muss dem Arbeitgeber grundsätzlich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und zwar nach Möglichkeit in den ersten Arbeitsstunden zugehen. Das bloße Absenden einer entsprechenden Erklärung genügt nicht. Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis darf der Arbeitnehmer mit der Anzeige keineswegs solange warten, bis eine ärztliche Diagnose vorliegt (BAG, Urteil vom 31.8.1989, NZA 1990, 433 = DB 1990, 790).
Die Anzeige kann mündlich, telefonisch, schriftlich, aber auch durch Angehörige oder Arbeitskollegen erfolgen. Die Anzeige ist gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben. Dabei reicht es aus, wenn sie gegenüber solchen Personen erfolgt, die zur Entgegennahme derartiger Äußerungen berechtigt sind (Leiter oder Sachbearbeiter der Personalabteilung, ggf. der Dienstvorgesetzte).
Ein schuldhafter Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist – nach einer entsprechenden erfolglosen Abmahnung– geeignet, eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 31.8.1989, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 1990, 433 = DB 1990, 790). Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist im Regelfall nicht gerechtfertigt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.2.1964, BB 1964, 720).
Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer nicht nur verpflichtet ist, die Ersterkrankung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht betrifft auch den Fall, dass eine Erkrankung über die voraussichtliche Dauer hinaus anhält. Die schuldhafte Verletzung dieser Meldepflicht stellt ebenfalls einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund dar.
Angestellte in verantwortlicher Stellung können sich nicht auf die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und ggf. Übersendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschränken, sondern müssen sich auch darum kümmern, was ohne ihre Anwesenheit geschehen soll. Eine Verletzung dieser Pflicht kann – regelmäßig nach einer erfolglosen Abmahnung – eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.
Literatur: Berenz, Anzeige- und Nachweispflichten bei Erkrankung im Ausland, DB 1995, 1462 f; Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 80 ff; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 498 ff; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 336; Lepke, Kündigung bei Krankheit , Kapitel D I, S. 193 ff; Lepke, Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers bei Krankheit als Kündigungsgrund, NZA 1995, 1084, 1085; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 313, 317 ff; Preis/Stahlhacke/ Vossen, Rdnr. 704
Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit
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ExpertentalkWohnanlagen und Gewerbeobjekte sind anspruchsvolle Immobilien: Treppenhäuser sollen sauber bleiben, Grünflächen gepflegt aussehen und technische Anlagen zuverlässig laufen. Für Hausverwaltungen und Eigentümer heißt das im Alltag oft, mehrere Dienstleister gleichzeitig zu koordinieren. Wie sich diese Aufgaben sinnvoll bündeln lassen und worauf es bei der Auswahl eines Dienstleisters ankommt, erklärt Nenad Tomic, Inhaber von N.D Service aus Neufahrn bei Freising, im Gespräch. Seine Kernthese: Wer Reinigung, Grünpflege und die Betreuung der Haustechnik aus einer Hand vergibt, reduziert den Abstimmungsaufwand und weiß im Zweifel immer, wer für das Gesamtbild der Immobilie verantwortlich ist. Im Gespräch mit Nenad Tomic von N.D Service N.D Service ist ein Hausmeister- und Reinigungsdienstleister mit Sitz in der Thomastraße 19 in Neufahrn bei Freising, unweit der Kreisstadt Freising und des Flughafens München. Das Unternehmen betreut nach eigenen Angaben Wohnanlagen und gewerbliche Objekte in der Region und bündelt dabei Leistungen, die sonst häufig auf mehrere Firmen verteilt sind: von der Gebäudereinigung über die Treppenhaus- und Fensterreinigung bis hin zur Pflege von Grün- und Außenanlagen und der Betreuung haustechnischer Anlagen. Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen, die einen Hausmeisterservice in Freising und Umgebung suchen, finden in dem Betrieb einen Ansprechpartner für die laufende Pflege ihrer Objekte. Im Interview beschreibt Inhaber Nenad Tomic, wie die einzelnen Leistungsbausteine zusammenhängen und was Auftraggeber bei der Vergabe beachten sollten.
ExpertentalkWer heute über eine neue Heizung nachdenkt, kommt an der Wärmepumpe kaum vorbei. Steigende Energiekosten, staatliche Förderprogramme und der Wunsch nach klimafreundlichem Wohnen machen die Technik für Eigentümer von Bestandsgebäuden und Neubauten gleichermaßen interessant. Doch wie läuft der Umstieg von der alten Öl- oder Gasheizung in der Praxis tatsächlich ab und worauf sollten Hausbesitzer achten? Die kurze Antwort: in klar geordneten Schritten von der Gebäudeanalyse über Planung und Förderantrag bis zur Montage, die erfahrungsgemäß nur wenige Tage dauert. Antworten aus dem Handwerksalltag liefert Okan Bal, Inhaber eines Heizungs- und Sanitärbetriebs in Bad Salzuflen, der seit über 15 Jahren Wärmepumpen plant und installiert und bei der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld eingetragen ist. Im Gespräch erklärt er, wie eine Modernisierung Schritt für Schritt gelingt, welche Förderung möglich ist und warum Sanitär und Heizung oft zusammengehören. Wer steht hinter Bal Heizung & Sanitär? business-on.de: Herr Bal, stellen Sie sich und Ihren Betrieb kurz vor. Wer steht hinter Bal Heizung & Sanitär, und welche Leistungen bieten Sie an?
ArbeitslebenDas Malerhandwerk hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. War früher vor allem der klassische Anstrich gefragt, reicht das Spektrum heute von der energetischen Fassadensanierung über die Restaurierung historischer Gebäude bis hin zur Werbetechnik. Gleichzeitig steigen die Anforderungen: Eigentümer erwarten langlebige Ergebnisse und öffentliche Auftraggeber strukturierte Abläufe; bei vielen Sanierungen spielen zudem energetische Fragen eine zentrale Rolle. Parallel dazu sucht die Branche händeringend qualifizierte Fachkräfte. Wie sich diese doppelte Herausforderung meistern lässt, zeigt ein Beispiel aus Sachsen: Die SPEKTRUM Malerwerkstätten GmbH, ein Malerbetrieb aus Chemnitz mit Niederlassung in Dresden, verbindet ein breites Leistungsangebot mit konsequenter Nachwuchsarbeit und steht damit beispielhaft für ein Handwerk im Wandel. Ein Malerbetrieb mit breitem Leistungsspektrum Der Betrieb ist für Kunden in Dresden und Umgebung tätig und beschäftigt nach Unternehmensangaben rund 60 qualifizierte Mitarbeitende. Betreut werden Privatkunden ebenso wie Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Sechs Leistungsfelder bilden das Angebot: Maler- und Tapezierarbeiten, Fassadenarbeiten, Bodenbeläge, Fallschutzbeschichtungen, Objektrestaurierung und Werbebeschriftung. Damit deckt das Unternehmen ein Spektrum ab, das deutlich über das Angebot eines klassischen Malerbetriebs hinausgeht. Wer für ein Bauvorhaben einen Maler mit Erfahrung in Dresden sucht, findet hier einen Ansprechpartner für all diese Gewerke von der einzelnen Renovierung bis zur umfassenden Sanierung.
