Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Dabei haben sie dem Arbeitgeber auch die voraussichtliche Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Die Mitteilung muss dem Arbeitgeber grundsätzlich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und zwar nach Möglichkeit in den ersten Arbeitsstunden zugehen. Das bloße Absenden einer entsprechenden Erklärung genügt nicht. Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis darf der Arbeitnehmer mit der Anzeige keineswegs solange warten, bis eine ärztliche Diagnose vorliegt (BAG, Urteil vom 31.8.1989, NZA 1990, 433 = DB 1990, 790).
Die Anzeige kann mündlich, telefonisch, schriftlich, aber auch durch Angehörige oder Arbeitskollegen erfolgen. Die Anzeige ist gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben. Dabei reicht es aus, wenn sie gegenüber solchen Personen erfolgt, die zur Entgegennahme derartiger Äußerungen berechtigt sind (Leiter oder Sachbearbeiter der Personalabteilung, ggf. der Dienstvorgesetzte).
Ein schuldhafter Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist – nach einer entsprechenden erfolglosen Abmahnung– geeignet, eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 31.8.1989, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 1990, 433 = DB 1990, 790). Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist im Regelfall nicht gerechtfertigt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.2.1964, BB 1964, 720).
Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer nicht nur verpflichtet ist, die Ersterkrankung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht betrifft auch den Fall, dass eine Erkrankung über die voraussichtliche Dauer hinaus anhält. Die schuldhafte Verletzung dieser Meldepflicht stellt ebenfalls einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund dar.
Angestellte in verantwortlicher Stellung können sich nicht auf die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und ggf. Übersendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschränken, sondern müssen sich auch darum kümmern, was ohne ihre Anwesenheit geschehen soll. Eine Verletzung dieser Pflicht kann – regelmäßig nach einer erfolglosen Abmahnung – eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.
Literatur: Berenz, Anzeige- und Nachweispflichten bei Erkrankung im Ausland, DB 1995, 1462 f; Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 80 ff; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 498 ff; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 336; Lepke, Kündigung bei Krankheit , Kapitel D I, S. 193 ff; Lepke, Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers bei Krankheit als Kündigungsgrund, NZA 1995, 1084, 1085; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 313, 317 ff; Preis/Stahlhacke/ Vossen, Rdnr. 704
Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit
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Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
Guide'sEine Wohnung muss geräumt werden, der Keller quillt über, ein Haus soll nach einem Erbfall übergeben werden: Solche Situationen treffen private Eigentümer ebenso wie Vermieter und Hausverwaltungen in Rosenheim und Umgebung und das meist unter erheblichem Zeitdruck. Worauf es bei einer Entrümpelung in Rosenheim wirklich ankommt, lässt sich auf vier Punkte bringen: Erfahrung und regionale Verwurzelung, eine transparente Planung mit belastbarem Angebot, eine fachgerechte Entsorgung sowie verbindliche Termine mit festen Ansprechpartnern. Wer bei der Wahl des Dienstleisters auf diese Kriterien achtet, spart nicht nur Nerven und Zeit, sondern häufig auch Geld. Der folgende Überblick zeigt, worauf es im Detail ankommt. Wenn Räume geräumt werden müssen: typische Auslöser für eine Entrümpelung Die Anlässe sind so unterschiedlich wie die Räume selbst. Ein Klassiker ist der Umzug: Wer in eine kleinere Wohnung oder ein Seniorenheim wechselt, kann selten den gesamten Hausstand mitnehmen. Häufig steht auch ein Erbfall dahinter, wenn Angehörige die Wohnung eines Verstorbenen auflösen müssen oft neben Beruf, Familie und Trauer. Für Vermieter und Hausverwaltungen entsteht der Bedarf, wenn Mieter ausziehen und Möbel, Sperrmüll oder den kompletten Hausstand zurücklassen. Auch Keller, Dachböden und Garagen wachsen über die Jahre still zu Lagerräumen heran, bis schlicht kein Platz mehr bleibt. Und im gewerblichen Bereich machen Geschäftsauflösungen oder aufgegebene Büros eine Räumung erforderlich. In all diesen Fällen zählt dasselbe: Je schneller die Räume wieder nutzbar sind, desto eher kann die Wohnung vermietet, verkauft oder übergeben werden.
EventsDer Petra Koch Partyservice aus Steinwenden im Landkreis Kaiserslautern beantwortet eine Frage, die sich jeder Veranstalter früh stellt: Wer übernimmt die Verpflegung der Gäste zuverlässig und in gleichbleibender Qualität? Seit 2001 versorgt der Betrieb private und geschäftliche Feiern in der Westpfalz mit Buffets, Fingerfood und Menüs auf Wunsch inklusive Lieferung und Equipment. Das Essen prägt den Gesamteindruck einer Veranstaltung oft stärker als Dekoration oder Musik, und die Organisation dahinter entscheidet darüber, wie entspannt die Gastgeber den Tag erleben. Für Unternehmen und Privatpersonen, die eine Veranstaltung ausrichten wollen, lohnt daher der Blick auf Leistungen, Konditionen und Arbeitsweise dieses regionalen Anbieters. Lange Erfahrung und regionale Wurzeln in Steinwenden Der Petra Koch Partyservice ist seit 2001 in Steinwenden ansässig und damit seit mehr als zwei Jahrzehnten in der Region aktiv. In einer Branche, in der Anbieter und Konzepte häufig wechseln, spricht diese Kontinuität für sich: Ein Dienstleister, der über einen so langen Zeitraum am Markt besteht, verfügt in der Regel über bewährte Abläufe und einen stabilen Kundenkreis. Das Unternehmen trägt den Namen von Petra Koch eine im Handwerk und in der Gastronomie verbreitete Form persönlicher Verbindlichkeit, bei der ein Name für die Qualität des Angebots einsteht.
