Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Dabei haben sie dem Arbeitgeber auch die voraussichtliche Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Die Mitteilung muss dem Arbeitgeber grundsätzlich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und zwar nach Möglichkeit in den ersten Arbeitsstunden zugehen. Das bloße Absenden einer entsprechenden Erklärung genügt nicht. Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis darf der Arbeitnehmer mit der Anzeige keineswegs solange warten, bis eine ärztliche Diagnose vorliegt (BAG, Urteil vom 31.8.1989, NZA 1990, 433 = DB 1990, 790).
Die Anzeige kann mündlich, telefonisch, schriftlich, aber auch durch Angehörige oder Arbeitskollegen erfolgen. Die Anzeige ist gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben. Dabei reicht es aus, wenn sie gegenüber solchen Personen erfolgt, die zur Entgegennahme derartiger Äußerungen berechtigt sind (Leiter oder Sachbearbeiter der Personalabteilung, ggf. der Dienstvorgesetzte).
Ein schuldhafter Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist – nach einer entsprechenden erfolglosen Abmahnung– geeignet, eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 31.8.1989, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 1990, 433 = DB 1990, 790). Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist im Regelfall nicht gerechtfertigt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.2.1964, BB 1964, 720).
Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer nicht nur verpflichtet ist, die Ersterkrankung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht betrifft auch den Fall, dass eine Erkrankung über die voraussichtliche Dauer hinaus anhält. Die schuldhafte Verletzung dieser Meldepflicht stellt ebenfalls einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund dar.
Angestellte in verantwortlicher Stellung können sich nicht auf die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und ggf. Übersendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschränken, sondern müssen sich auch darum kümmern, was ohne ihre Anwesenheit geschehen soll. Eine Verletzung dieser Pflicht kann – regelmäßig nach einer erfolglosen Abmahnung – eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.
Literatur: Berenz, Anzeige- und Nachweispflichten bei Erkrankung im Ausland, DB 1995, 1462 f; Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 80 ff; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 498 ff; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 336; Lepke, Kündigung bei Krankheit , Kapitel D I, S. 193 ff; Lepke, Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers bei Krankheit als Kündigungsgrund, NZA 1995, 1084, 1085; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 313, 317 ff; Preis/Stahlhacke/ Vossen, Rdnr. 704
Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit
VSRW-Verlag
FinanzenBei der Suche nach den besten Trading Ausbildungen in 2026 helfen Rankings & Vergleiche. business-on.de verleiht nun Trading.de den Award für die beste Trading Ausbildung 2026. In einem Markt, der von unübersichtlichen Angeboten, intransparenten Preismodellen und leeren Versprechen geprägt ist, kann Trading.de mit persönlichem Mentoring und fairen Konditionen überzeugen. Vier weitere Anbieter vervollständigen die Top-Liste der besten Trading Ausbildungen 2026. Platz 1: Award-Gewinner: Trading.de
BusinessOb sich ein Bauteil Jahre nach der Fertigung noch eindeutig einer Charge, einem Auftrag oder einem Prüfprotokoll zuordnen lässt, darüber entscheidet häufig eine unscheinbare Zeile am Produkt: die Kennzeichnung. Was im Produktionsalltag wie eine Formalität wirkt, wird spätestens dann zum Thema, wenn Bauteile Hitze, Chemikalien oder jahrelangen Gebrauch überstehen müssen und ein aufgeklebtes Etikett längst unleserlich ist. Kaum ein Bauteil durchläuft seinen Lebenszyklus heute ohne Anforderungen an Dokumentation und Nachverfolgbarkeit und im Zweifel entscheidet die Kennzeichnung darüber, ob ein Unternehmen im Reklamationsfall schnell handlungsfähig ist. Für produzierende Betriebe vom Metallbau bis zur Medizintechnik ist die dauerhafte Markierung damit weniger eine technische Nebensache als ein handfester Wirtschaftsfaktor.
BusinessTreppen gehören zu den Bauteilen, die kaum auffallen, solange sie funktionieren und die ein Gebäude prägen, sobald sie mehr sein sollen als die reine Verbindung zwischen zwei Etagen. Als gestalterisches und statisches Zentrum entscheiden sie mit darüber, wie hochwertig ein Wohn- oder Geschäftshaus wirkt. Für Bauherren, Renovierer und Hausbesitzer ist die Wahl des Treppenbauers daher keine Nebensache: Es geht um Maßanfertigung statt Standardware, um durchdachte Statik und um eine Lösung, die Jahrzehnte tragen soll. Zwischen Katalogmodell und echter Maßfertigung liegen dabei Welten in Planung, Statik und Ausführung. Der Markt reicht vom Serienmodell bis zur individuell konstruierten Designtreppe und genau in diesem anspruchsvollen Segment hat sich im Raum Freiburg ein Betrieb über mehr als vier Jahrzehnte positioniert. Dieses Porträt zeigt, wie dort klassische Fertigung, digitale Planung und konsequente Nachhaltigkeit zusammenfinden. Handwerkstradition mit Substanz: Über 40 Jahre Treppenbau in Freiburg
