Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit

Dabei haben sie dem Arbeitgeber auch die voraussichtliche Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Die Mitteilung muss dem Arbeitgeber grundsätzlich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und zwar nach Möglichkeit in den ersten Arbeitsstunden zugehen. Das bloße Absenden einer entsprechenden Erklärung genügt nicht. Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis darf der Arbeitnehmer mit der Anzeige keineswegs solange warten, bis eine ärztliche Diagnose vorliegt (BAG, Urteil vom 31.8.1989, NZA 1990, 433 = DB 1990, 790).

Die Anzeige kann mündlich, telefonisch, schriftlich, aber auch durch Angehörige oder Arbeitskollegen erfolgen. Die Anzeige ist gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben. Dabei reicht es aus, wenn sie gegenüber solchen Personen erfolgt, die zur Entgegennahme derartiger Äußerungen berechtigt sind (Leiter oder Sachbearbeiter der Personalabteilung, ggf. der Dienstvorgesetzte).

Ein schuldhafter Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist – nach einer entsprechenden erfolglosen Abmahnung– geeignet, eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 31.8.1989, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 1990, 433 = DB 1990, 790). Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist im Regelfall nicht gerechtfertigt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.2.1964, BB 1964, 720).

Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer nicht nur verpflichtet ist, die Ersterkrankung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht betrifft auch den Fall, dass eine Erkrankung über die voraussichtliche Dauer hinaus anhält. Die schuldhafte Verletzung dieser Meldepflicht stellt ebenfalls einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund dar.

Angestellte in verantwortlicher Stellung können sich nicht auf die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und ggf. Übersendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschränken, sondern müssen sich auch darum kümmern, was ohne ihre Anwesenheit geschehen soll. Eine Verletzung dieser Pflicht kann – regelmäßig nach einer erfolglosen Abmahnung – eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.

Literatur: Berenz, Anzeige- und Nachweispflichten bei Erkrankung im Ausland, DB 1995, 1462 f; Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 80 ff; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 498 ff; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 336; Lepke, Kündigung bei Krankheit , Kapitel D I, S. 193 ff; Lepke, Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers bei Krankheit als Kündigungsgrund, NZA 1995, 1084, 1085; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 313, 317 ff; Preis/Stahlhacke/ Vossen, Rdnr. 704

Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit

VSRW-Verlag

Teilen:
Weitere Artikel
Fliesenleger und Ofenbauer aus Oberaudorf: Ein Familienbetrieb mit zwei Handwerksfeldern
Business
Fliesenleger und Ofenbauer aus Oberaudorf: Ein Familienbetrieb mit zwei Handwerksfeldern

Ein Bad, das jeden Morgen Freude macht. Ein Kachelofen, der an kalten Abenden Wärme und Geborgenheit schenkt. Für viele Hausbesitzer und Bauherren im Grenzgebiet zwischen Bayern und Tirol gehören diese beiden Wünsche eng zusammen und in Oberaudorf liegen sie tatsächlich in einer Hand. Der Fliesenleger- und Ofenbaubetrieb von Martin Maier verbindet zwei Gewerke, für die Bauherren sonst getrennte Firmen, Absprachen und Zeitpläne organisieren müssen. Ein Porträt über einen Familienbetrieb, der zeigt, wie Generationenwissen und moderne Planungstechnik zusammenpassen. Ein Familienbetrieb mit zwei Handwerksfeldern Wer ein Bad saniert oder einen neuen Ofen einbauen lässt, kennt das Problem: Je mehr Gewerke an einem Projekt beteiligt sind, desto größer wird der Abstimmungsaufwand. Termine kollidieren, Zuständigkeiten verschwimmen, und am Ende wartet der Bauherr. In Oberaudorf, zwischen den Alpen und dem Inntal gelegen, hat sich ein Handwerksbetrieb bewusst anders aufgestellt. Das Unternehmen von Martin Maier deckt zwei Kernbereiche des Wohnens ab: die Gestaltung von Bädern und Böden mit Fliesen und Naturstein sowie den Ofenbau von Rosenheim bis Kufstein.

6 Min. LesezeitLesen
Zwischen KI-Lernsoftware und echtem Trainer: Wie Unternehmen heute Sprachtraining einkaufen sollten
Expertentalk
Zwischen KI-Lernsoftware und echtem Trainer: Wie Unternehmen heute Sprachtraining einkaufen sollten

business-on.de: Sprachkompetenz ist im Mittelstand längst ein Produktivitätsfaktor. Wir haben mit der Geschäftsführung der Eifert. Sprachen. Seminare. Coaching. Verwaltungs GmbH, Wolfgang Eifert und Jan Ach, darüber gesprochen, wie sich Firmentrainings verändern, wo KI wirklich hilft und woran gute Kurse erkennbar sind. Herr Eifert, Sprachtraining klingt nach einem klassischen Weiterbildungsthema. Warum bekommen Sie derzeit mehr Anfragen aus Unternehmen? Wolfgang Eifert: Weil Sprache im Arbeitsalltag konkreter wird. Ein Vertriebsteam, das mit Kunden in Italien verhandelt, ein Pflegedienst, der internationale Fachkräfte einstellt, oder eine Kanzlei, die englischsprachige Mandate übernimmt: In all diesen Fällen entscheidet das Sprachniveau darüber, wie schnell jemand produktiv wird. Unsere Ansprechpartner in HR und Fachabteilungen wollen keine reinen Vokabeltrainings mehr buchen, sondern nachvollziehbare Fortschritte für definierte Aufgaben.

4 Min. LesezeitLesen
Parkett als Gestaltungsentscheidung: Worauf es wirklich ankommt
Expertentalk
Parkett als Gestaltungsentscheidung: Worauf es wirklich ankommt

Ob im privaten Wohnbereich, im Büro oder in Ausstellungsflächen: Der Bodenbelag prägt einen Raum, lange bevor Möbel, Licht oder Farben ihre volle Wirkung entfalten. Die Wahl des Bodenbelags gehört zu den weitreichendsten Entscheidungen bei Bau, Umbau und Renovierung und ist eine Entscheidung mit langer Bindungswirkung. Anders als Wandfarbe oder Möblierung lässt sich ein Boden nicht ohne größeren Aufwand austauschen er bildet die Grundlage, auf der alle weiteren Gestaltungsentscheidungen aufbauen. Wer Material, Nutzungsprofil und Raumwirkung von Anfang an zusammendenkt, vermeidet Fehlkäufe und doppelte Investitionen. Das gilt für Wohnräume ebenso wie für gewerbliche Flächen, wo der Boden täglicher Belastung standhalten muss und gleichzeitig das Erscheinungsbild des Unternehmens trägt. Doch worauf kommt es bei Holzart, Oberfläche und Format tatsächlich an? Um diese Fragen zu klären, spricht unsere Redaktion heute mit Markus Bach, der Geschäftsführung der B&B Fliesen- und Naturstein GmbH. In der Ausstellung in der Zollhalle in Freiburg berät er Bauherren, Planer und Unternehmen rund um den Holzboden. Wer auf der Suche nach einem Parkettboden mit Qualität in Freiburg ist, findet hier nicht nur kompetente Beratung, sondern kann sich auch ein realistisches Bild von der Wirkung im Raum machen. business-on.de: Herr Bach, welche Rolle spielt die Holzart bei der Wahl des richtigen Parketts?

5 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite