Knapp 50 QM-Fachleute hatten sich kürzlich bei der SIHK zu Hagen zu einem virtuellen Expertengespräch unter Leitung von Karin Schulze zusammengeschaltet. Im Rahmen der Sitzung des SIHK-FachForums Qualitätsmanagement und des DGQ Regionalkreises Märkische Region stand ein rechtliches Update zu ausgewählten Aspekten des Vertragsrechtes im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt Hans Ebke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz aus Lüdenscheid hatte dazu speziell die Themen QSV (Qualitätssicherungsvereinbarungen) und AGB-Recht (Allgem. Geschäftsbe-dingungen), Vertraulichkeitsvereinbarungen im Lichte des neuen Gesetzes zum Schutz von Geschäftgeheimnissen sowie Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes auf QS Vereinbarungen vorbereitet.
Den Schwerpunkt bildete das Thema QSV und AGB-Recht. Durch die ständige Ausweitung des Kontrollrahmens nach AGB-Recht durch den BGH (Bundesgerichtshof) gibt es letztendlich auch im unternehmerischen Bereich kaum noch Verträge, die nicht einer AGB-Kontrolle unterliegen. Die Vortragsthemen waren deshalb dadurch miteinander verzahnt, weil solche vertraglichen Vereinbarungen stets durch die „AGB-Brille“ zu sehen sind und bei Formulierungen immer an eine mögliche Nachkontrolle gedacht werden muss. Im unternehmerischen Bereich spielt diesbezüglich insbesondere die Transparenzkontrolle eine wesentliche Rolle. Der Referent zeigte durch Praxisbeispiele, in welch überraschender Weise dieser Kontrollmaßstab relevant werden kann und gab Praxistipps für die Formulierung im Rahmen von QS-Verträgen.
Vertraulichkeitsvereinbarungen sind ein häufiges Instrument, mit dem der Qualitätsmanager arbeiten muss. Durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz hat sich das Konzept dessen, was Geschäftsgeheimnis ist, entgegen aller Beteuerungen drastisch geändert. Der Referent zeigte, dass vertragliche Bemühungen des Qualitätsmanagements wenig fruchten, wenn sie nicht in ein betriebliches Konzept des Geheimnisschutzes eingebunden sind, das als solches Querschnitts- und Geschäftsleitungsaufgabe ist.
Zum geplanten Lieferkettengesetz machte der Referent deutlich, dass das Gesetz zwar primär nur Unternehmen betreffen soll, die der Gesetzgeber für Großunternehmen hält (zunächst mit 3.000 später mit 1.000 Mitarbeitern einschließlich dauerhafter Leiharbeiter). Da das Gesetz unmittelbar nicht nur diese Unternehmen, sondern auch deren direkte Zulieferer betrifft, sind schon dadurch viele Unternehmen unmittelbar vom Gesetz angesprochen. Im Übrigen ergibt sich eine Inanspruchnahme auch kleiner Unternehmen als Reflex, weil alle Unternehmen ausgehend von den im Gesetz direkt angesprochenen Großunternehmen ihre Lieferketten eingehend „scannen“ müssen, um den mit Bußgeld verstärkten Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Das entspricht auch durchaus der Absicht des Gesetzgebers. Denn dessen Ziel ist nicht, schlechte Arbeitsbedingungen in großen deutschen Unternehmen zu verhindern, sondern in der weiteren vorgelagerten Vertragskette. Deshalb müssen sich auch kleine Unternehmen mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen. Zumindest an einem Code of Conduct, der auch die Zuli06eferer im Fokus haben muss, kommt in naher Zukunft wohl kein Unternehmen vorbei.
HandelIn vielen Branchen ist die berührungslose Identifikation von Produkten und Gegenständen Pflicht oder zumindest sinnvoll. Wenn du selbst die Entscheidungsgewalt hast, wirst du irgendwann vor der Frage stehen, ob Barcodes oder RFID-Etiketten die sinnvollere Lösung für dich und dein Business sind. Beide Möglichkeiten haben einen Mehrwert, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Für welche Lösung du dich entscheidest, hängt von deinen Bedürfnissen und von der jeweiligen Industrie ab. Das sind die größten Unterschiede zwischen RFID und Barcode Um die richtige Wahl zu treffen, musst du zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kennen. Während der klassische Barcode auf optischer Erkennung basiert, nutzt RFID (Radio Frequency Identification) elektromagnetische Wellen. Das hat massive Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag.
WirtschaftDer erste Eindruck ist für die Wahrnehmung eines Unternehmens maßgeblich. Das Foyer fungiert dabei als architektonische Visitenkarte und prägt das Bild, das sich Gäste und Geschäftspartner innerhalb weniger Augenblicke von einem Betrieb machen. Ein Kaminofen stellt in diesem Zusammenhang ein wirkungsvolles Gestaltungselement dar. Er bricht die oft sachliche Atmosphäre moderner Bürogebäude auf und schafft einen Ort der Ruhe. Durch das sichtbare Flammenspiel wird eine unmittelbare Behaglichkeit erzeugt, die Beständigkeit ausstrahlt. So verwandelt sich der Empfangsbereich von einer reinen Durchgangszone in einen einladenden Raum, der bereits vor dem ersten Gespräch eine wertschätzende Atmosphäre vermittelt.
WirtschaftIn der strategischen Immobilienentwicklung stellt der Rückbau von Bestandsgebäuden oft den ersten Schritt einer neuen Wertschöpfungskette dar. Unternehmen stehen häufig vor der Entscheidung, veraltete Strukturen zu entfernen, um Platz für moderne Standorte oder neue Produktionskapazitäten zu schaffen. Die präzise Kalkulation der Abrisskosten ist dabei für die Rentabilität des gesamten Vorhabens entscheidend. Anstatt den Rückbau lediglich als Kostenfaktor zu betrachten, rückt eine professionelle Planung die ökonomischen Chancen in den Vordergrund. Eine realistische Budgetierung vermeidet finanzielle Unwägbarkeiten und bildet das solide Fundament für die anschließende Neuentwicklung der Fläche. Nur wer die Kostenfaktoren kennt, kann den Weg für eine effiziente Flächennutzung ebnen. Standortfaktoren und logistische Herausforderungen

