Knapp 50 QM-Fachleute hatten sich kürzlich bei der SIHK zu Hagen zu einem virtuellen Expertengespräch unter Leitung von Karin Schulze zusammengeschaltet. Im Rahmen der Sitzung des SIHK-FachForums Qualitätsmanagement und des DGQ Regionalkreises Märkische Region stand ein rechtliches Update zu ausgewählten Aspekten des Vertragsrechtes im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt Hans Ebke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz aus Lüdenscheid hatte dazu speziell die Themen QSV (Qualitätssicherungsvereinbarungen) und AGB-Recht (Allgem. Geschäftsbe-dingungen), Vertraulichkeitsvereinbarungen im Lichte des neuen Gesetzes zum Schutz von Geschäftgeheimnissen sowie Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes auf QS Vereinbarungen vorbereitet.
Den Schwerpunkt bildete das Thema QSV und AGB-Recht. Durch die ständige Ausweitung des Kontrollrahmens nach AGB-Recht durch den BGH (Bundesgerichtshof) gibt es letztendlich auch im unternehmerischen Bereich kaum noch Verträge, die nicht einer AGB-Kontrolle unterliegen. Die Vortragsthemen waren deshalb dadurch miteinander verzahnt, weil solche vertraglichen Vereinbarungen stets durch die „AGB-Brille“ zu sehen sind und bei Formulierungen immer an eine mögliche Nachkontrolle gedacht werden muss. Im unternehmerischen Bereich spielt diesbezüglich insbesondere die Transparenzkontrolle eine wesentliche Rolle. Der Referent zeigte durch Praxisbeispiele, in welch überraschender Weise dieser Kontrollmaßstab relevant werden kann und gab Praxistipps für die Formulierung im Rahmen von QS-Verträgen.
Vertraulichkeitsvereinbarungen sind ein häufiges Instrument, mit dem der Qualitätsmanager arbeiten muss. Durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz hat sich das Konzept dessen, was Geschäftsgeheimnis ist, entgegen aller Beteuerungen drastisch geändert. Der Referent zeigte, dass vertragliche Bemühungen des Qualitätsmanagements wenig fruchten, wenn sie nicht in ein betriebliches Konzept des Geheimnisschutzes eingebunden sind, das als solches Querschnitts- und Geschäftsleitungsaufgabe ist.
Zum geplanten Lieferkettengesetz machte der Referent deutlich, dass das Gesetz zwar primär nur Unternehmen betreffen soll, die der Gesetzgeber für Großunternehmen hält (zunächst mit 3.000 später mit 1.000 Mitarbeitern einschließlich dauerhafter Leiharbeiter). Da das Gesetz unmittelbar nicht nur diese Unternehmen, sondern auch deren direkte Zulieferer betrifft, sind schon dadurch viele Unternehmen unmittelbar vom Gesetz angesprochen. Im Übrigen ergibt sich eine Inanspruchnahme auch kleiner Unternehmen als Reflex, weil alle Unternehmen ausgehend von den im Gesetz direkt angesprochenen Großunternehmen ihre Lieferketten eingehend „scannen“ müssen, um den mit Bußgeld verstärkten Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Das entspricht auch durchaus der Absicht des Gesetzgebers. Denn dessen Ziel ist nicht, schlechte Arbeitsbedingungen in großen deutschen Unternehmen zu verhindern, sondern in der weiteren vorgelagerten Vertragskette. Deshalb müssen sich auch kleine Unternehmen mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen. Zumindest an einem Code of Conduct, der auch die Zuli06eferer im Fokus haben muss, kommt in naher Zukunft wohl kein Unternehmen vorbei.
MarketingSponsoring wird in vielen Unternehmen noch immer nach einem einfachen Prinzip bewertet: je größer die Bühne, desto besser die Wirkung. Wer sichtbar sein will, muss dorthin, wo Millionen hinschauen: so zumindest die gängige Annahme. Im Gespräch mit der Business-on.de Redaktion ordnet Patrick Markert, Chief Sales & Marketing Officer von WIRmachenDRUCK, diese verbreitete Sichtweise ein:“Für global agierende Konzerne mag diese Logik aufgehen. Für viele mittelständische Unternehmen ist sie jedoch zu kurz gedacht. Denn sie übersieht einen entscheidenden Punkt: Sichtbarkeit allein ist kein Wert. Relevanz ist es“. Im Fokus steht die Frage, warum Sponsoring im Mittelstand oft sein Potenzial nicht entfaltet und wie Unternehmen durch gezielte Auswahl, Aktivierung und Passung deutlich mehr Wirkung erzielen können.
BusinessAngesichts des anhaltenden Fachkräftemangels und des verschärften Wettbewerbs um Talente reicht es für Unternehmen längst nicht mehr aus, allein mit Gehalt und Karriereperspektiven zu überzeugen. Fachkräfte legen bei der Wahl ihres Arbeitgebers heute verstärkt Wert auf Faktoren wie Unternehmenskultur, Sinnhaftigkeit der Arbeit, Umweltbewusstsein und gesellschaftliche Verantwortung. Gerade die Generation Z und jüngere Millennials verlangen, dass Arbeitgeber Klimaschutz nicht nur versprechen, sondern täglich praktizieren. Unternehmen, die diesen Wandel frühzeitig erkennen und ihr Arbeitgeberprofil gezielt grün ausrichten, verschaffen sich einen spürbaren Vorteil im zunehmend härteren Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Der folgende Beitrag stellt zentrale Maßnahmen vor und zeigt, wie Unternehmen diese wirksam und glaubwürdig umsetzen können.
LifestyleDer erste Eindruck eines Unternehmens entsteht oft lange vor dem ersten Gespräch. Wer ein Firmengebäude betritt, nimmt die Identität und die Werte des Betriebs unbewusst über die Architektur wahr. In den vergangenen Jahrzehnten dominierten vor allem Glas und Stahl das Bild moderner Gewerbegebiete. Diese Fassaden wirken zwar funktional, lassen aber häufig eine individuelle Persönlichkeit vermissen. Genau hier setzt ein aktuelles Umdenken in der Wirtschaft an. Viele Betriebe suchen nach Wegen, Beständigkeit und verlässliche Qualität wieder greifbar zu machen. Naturstein erlebt deshalb im zeitgenössischen Unternehmensbau eine Renaissance. Das Material verbindet zeitlose Ästhetik mit handwerklicher Substanz und signalisiert Stabilität in einem dynamischen Marktumfeld. Materialien mit Charakter und regionaler Verankerung

