Knapp 50 QM-Fachleute hatten sich kürzlich bei der SIHK zu Hagen zu einem virtuellen Expertengespräch unter Leitung von Karin Schulze zusammengeschaltet. Im Rahmen der Sitzung des SIHK-FachForums Qualitätsmanagement und des DGQ Regionalkreises Märkische Region stand ein rechtliches Update zu ausgewählten Aspekten des Vertragsrechtes im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt Hans Ebke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz aus Lüdenscheid hatte dazu speziell die Themen QSV (Qualitätssicherungsvereinbarungen) und AGB-Recht (Allgem. Geschäftsbe-dingungen), Vertraulichkeitsvereinbarungen im Lichte des neuen Gesetzes zum Schutz von Geschäftgeheimnissen sowie Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes auf QS Vereinbarungen vorbereitet.
Den Schwerpunkt bildete das Thema QSV und AGB-Recht. Durch die ständige Ausweitung des Kontrollrahmens nach AGB-Recht durch den BGH (Bundesgerichtshof) gibt es letztendlich auch im unternehmerischen Bereich kaum noch Verträge, die nicht einer AGB-Kontrolle unterliegen. Die Vortragsthemen waren deshalb dadurch miteinander verzahnt, weil solche vertraglichen Vereinbarungen stets durch die „AGB-Brille“ zu sehen sind und bei Formulierungen immer an eine mögliche Nachkontrolle gedacht werden muss. Im unternehmerischen Bereich spielt diesbezüglich insbesondere die Transparenzkontrolle eine wesentliche Rolle. Der Referent zeigte durch Praxisbeispiele, in welch überraschender Weise dieser Kontrollmaßstab relevant werden kann und gab Praxistipps für die Formulierung im Rahmen von QS-Verträgen.
Vertraulichkeitsvereinbarungen sind ein häufiges Instrument, mit dem der Qualitätsmanager arbeiten muss. Durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz hat sich das Konzept dessen, was Geschäftsgeheimnis ist, entgegen aller Beteuerungen drastisch geändert. Der Referent zeigte, dass vertragliche Bemühungen des Qualitätsmanagements wenig fruchten, wenn sie nicht in ein betriebliches Konzept des Geheimnisschutzes eingebunden sind, das als solches Querschnitts- und Geschäftsleitungsaufgabe ist.
Zum geplanten Lieferkettengesetz machte der Referent deutlich, dass das Gesetz zwar primär nur Unternehmen betreffen soll, die der Gesetzgeber für Großunternehmen hält (zunächst mit 3.000 später mit 1.000 Mitarbeitern einschließlich dauerhafter Leiharbeiter). Da das Gesetz unmittelbar nicht nur diese Unternehmen, sondern auch deren direkte Zulieferer betrifft, sind schon dadurch viele Unternehmen unmittelbar vom Gesetz angesprochen. Im Übrigen ergibt sich eine Inanspruchnahme auch kleiner Unternehmen als Reflex, weil alle Unternehmen ausgehend von den im Gesetz direkt angesprochenen Großunternehmen ihre Lieferketten eingehend „scannen“ müssen, um den mit Bußgeld verstärkten Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Das entspricht auch durchaus der Absicht des Gesetzgebers. Denn dessen Ziel ist nicht, schlechte Arbeitsbedingungen in großen deutschen Unternehmen zu verhindern, sondern in der weiteren vorgelagerten Vertragskette. Deshalb müssen sich auch kleine Unternehmen mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen. Zumindest an einem Code of Conduct, der auch die Zuli06eferer im Fokus haben muss, kommt in naher Zukunft wohl kein Unternehmen vorbei.
BusinessEine negative Arbeitgeberbewertung kann die Wahrnehmung eines Unternehmens bei Bewerbern, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit beeinflussen. Unternehmen möchten auf solche Kritik häufig schnell reagieren, doch nicht jede kritische Äußerung ist rechtswidrig. Eine vorschnelle Reaktion kann die Situation sogar verschärfen. Entscheidend ist daher eine sachliche Prüfung des Inhalts und des konkreten Sachverhalts, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Dieser Beitrag zeigt, wann Unternehmen Bewertungen hinnehmen müssen, wann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein kann und welche Rolle der professionelle Umgang mit Kritik für die Arbeitgebermarke spielt. Warum Arbeitgeberbewertungen für die Marke relevant sind
ArbeitslebenDas Büro hat sich im Laufe der Zeit spürbar gewandelt. Es ist heute weit mehr als nur ein Raum mit Schreibtischen. Vielmehr dient es als wichtiger Ort für den fachlichen Austausch und für konzentriertes Arbeiten. Die Wahl der passenden Einrichtung spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. Dabei geht es um weit mehr als um rein optische Fragen. Gut geplante Räume und sorgfältig ausgewählte Möbel wirken sich messbar auf das Wohlbefinden und die tägliche Arbeitsleistung aus. Somit ist eine kluge Entscheidung bei der Büroausstattung stets auch ein strategischer Schritt für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.
WirtschaftDas Bild vom unermüdlichen Gründer, der Tag und Nacht am Schreibtisch sitzt, hält sich in der Wirtschaftswelt hartnäckig. Ständige Erreichbarkeit und ein voller Terminkalender gelten oft noch als Maßstab für berufliches Engagement. Doch dieser Dauerbetrieb fordert auf lange Sicht einen spürbaren Preis. Wer ein Unternehmen leitet, trägt viel Verantwortung, und genau das verbraucht tägliche Ressourcen. Erholung ist deshalb kein Luxus und erst recht kein Zeichen von mangelnder Disziplin. Vielmehr handelt es sich um eine sachliche Notwendigkeit im Arbeitsalltag. Die eigenen Energiereserven müssen genauso aufmerksam verwaltet werden wie die Finanzen des Betriebs.

