Knapp 50 QM-Fachleute hatten sich kürzlich bei der SIHK zu Hagen zu einem virtuellen Expertengespräch unter Leitung von Karin Schulze zusammengeschaltet. Im Rahmen der Sitzung des SIHK-FachForums Qualitätsmanagement und des DGQ Regionalkreises Märkische Region stand ein rechtliches Update zu ausgewählten Aspekten des Vertragsrechtes im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt Hans Ebke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz aus Lüdenscheid hatte dazu speziell die Themen QSV (Qualitätssicherungsvereinbarungen) und AGB-Recht (Allgem. Geschäftsbe-dingungen), Vertraulichkeitsvereinbarungen im Lichte des neuen Gesetzes zum Schutz von Geschäftgeheimnissen sowie Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes auf QS Vereinbarungen vorbereitet.
Den Schwerpunkt bildete das Thema QSV und AGB-Recht. Durch die ständige Ausweitung des Kontrollrahmens nach AGB-Recht durch den BGH (Bundesgerichtshof) gibt es letztendlich auch im unternehmerischen Bereich kaum noch Verträge, die nicht einer AGB-Kontrolle unterliegen. Die Vortragsthemen waren deshalb dadurch miteinander verzahnt, weil solche vertraglichen Vereinbarungen stets durch die „AGB-Brille“ zu sehen sind und bei Formulierungen immer an eine mögliche Nachkontrolle gedacht werden muss. Im unternehmerischen Bereich spielt diesbezüglich insbesondere die Transparenzkontrolle eine wesentliche Rolle. Der Referent zeigte durch Praxisbeispiele, in welch überraschender Weise dieser Kontrollmaßstab relevant werden kann und gab Praxistipps für die Formulierung im Rahmen von QS-Verträgen.
Vertraulichkeitsvereinbarungen sind ein häufiges Instrument, mit dem der Qualitätsmanager arbeiten muss. Durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz hat sich das Konzept dessen, was Geschäftsgeheimnis ist, entgegen aller Beteuerungen drastisch geändert. Der Referent zeigte, dass vertragliche Bemühungen des Qualitätsmanagements wenig fruchten, wenn sie nicht in ein betriebliches Konzept des Geheimnisschutzes eingebunden sind, das als solches Querschnitts- und Geschäftsleitungsaufgabe ist.
Zum geplanten Lieferkettengesetz machte der Referent deutlich, dass das Gesetz zwar primär nur Unternehmen betreffen soll, die der Gesetzgeber für Großunternehmen hält (zunächst mit 3.000 später mit 1.000 Mitarbeitern einschließlich dauerhafter Leiharbeiter). Da das Gesetz unmittelbar nicht nur diese Unternehmen, sondern auch deren direkte Zulieferer betrifft, sind schon dadurch viele Unternehmen unmittelbar vom Gesetz angesprochen. Im Übrigen ergibt sich eine Inanspruchnahme auch kleiner Unternehmen als Reflex, weil alle Unternehmen ausgehend von den im Gesetz direkt angesprochenen Großunternehmen ihre Lieferketten eingehend „scannen“ müssen, um den mit Bußgeld verstärkten Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Das entspricht auch durchaus der Absicht des Gesetzgebers. Denn dessen Ziel ist nicht, schlechte Arbeitsbedingungen in großen deutschen Unternehmen zu verhindern, sondern in der weiteren vorgelagerten Vertragskette. Deshalb müssen sich auch kleine Unternehmen mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen. Zumindest an einem Code of Conduct, der auch die Zuli06eferer im Fokus haben muss, kommt in naher Zukunft wohl kein Unternehmen vorbei.
StartupBei der Wahl eines neuen Unternehmensstandorts stehen meist die bekannten Klassiker im Vordergrund. Es wird über schnelle Internetleitungen, gute Autobahnanbindungen oder die Höhe der lokalen Abgaben diskutiert. Doch ein wesentlicher Baustein für eine stabile Wirtschaft bleibt in diesen strategischen Überlegungen oft unerwähnt: die lokale medizinische Versorgung. Dabei sichern Arztpraxen und Krankenhäuser längst nicht mehr nur die Lebensqualität der Bevölkerung. Eine verlässliche medizinische Infrastruktur hat sich zu einem handfesten Kriterium für die Zukunftsfähigkeit ganzer Regionen entwickelt. Wenn die gesundheitliche Versorgung vor Ort gut aufgestellt ist, steigt die Attraktivität des gesamten Wirtschaftsraums.
BusinessDer internationale Maschinen- und Anlagenbau lebt von globaler Vernetzung. Wenn neue Produktionsstätten entstehen oder bestehende Fabriken erweitert werden, steht die gesamte Organisation vor einer logistischen Meisterleistung. Jedes Bauteil muss zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein, damit das Gesamtprojekt gelingt. Verzögerungen in der Lieferkette führen schnell zu spürbaren wirtschaftlichen Verlusten. Ein stillstehender Kran oder ein fehlendes Bauteil auf der Baustelle blockiert oft ganze Teams und verschiebt die geplante Inbetriebnahme. Die Zuverlässigkeit der Transportwege entscheidet daher maßgeblich über den Erfolg und das Budget von Großprojekten. Standardlösungen stoßen bei diesen Dimensionen jedoch an ihre Grenzen. Weil Industrieanlagen meist aus unhandlichen und schweren Komponenten bestehen, braucht es maßgeschneiderte Konzepte. Die Speziallogistik rückt somit immer weiter in den Mittelpunkt der strategischen Planung.
ArbeitslebenDer moderne Arbeitsplatz verändert sich spürbar. Während früher ein Kickertisch oder der wöchentliche Obstkorb als Höhepunkte der Unternehmenskultur galten, stehen heute grundlegende Faktoren für das Wohlbefinden im Vordergrund. Unternehmen merken immer häufiger, dass eine durchdachte Arbeitsumgebung die Zufriedenheit und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter direkt beeinflusst. Dabei rückt ein Bereich in den Fokus, der lange Zeit vernachlässigt wurde: das betriebliche Außengelände. Die bewusste Gestaltung von Grünflächen rund um das Firmengebäude ist kein kurzfristiger Trend. Es ist eine strategische Entscheidung, die die Kultur in Betrieben nachhaltig prägt.

