Knapp 50 QM-Fachleute hatten sich kürzlich bei der SIHK zu Hagen zu einem virtuellen Expertengespräch unter Leitung von Karin Schulze zusammengeschaltet. Im Rahmen der Sitzung des SIHK-FachForums Qualitätsmanagement und des DGQ Regionalkreises Märkische Region stand ein rechtliches Update zu ausgewählten Aspekten des Vertragsrechtes im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt Hans Ebke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz aus Lüdenscheid hatte dazu speziell die Themen QSV (Qualitätssicherungsvereinbarungen) und AGB-Recht (Allgem. Geschäftsbe-dingungen), Vertraulichkeitsvereinbarungen im Lichte des neuen Gesetzes zum Schutz von Geschäftgeheimnissen sowie Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes auf QS Vereinbarungen vorbereitet.
Den Schwerpunkt bildete das Thema QSV und AGB-Recht. Durch die ständige Ausweitung des Kontrollrahmens nach AGB-Recht durch den BGH (Bundesgerichtshof) gibt es letztendlich auch im unternehmerischen Bereich kaum noch Verträge, die nicht einer AGB-Kontrolle unterliegen. Die Vortragsthemen waren deshalb dadurch miteinander verzahnt, weil solche vertraglichen Vereinbarungen stets durch die „AGB-Brille“ zu sehen sind und bei Formulierungen immer an eine mögliche Nachkontrolle gedacht werden muss. Im unternehmerischen Bereich spielt diesbezüglich insbesondere die Transparenzkontrolle eine wesentliche Rolle. Der Referent zeigte durch Praxisbeispiele, in welch überraschender Weise dieser Kontrollmaßstab relevant werden kann und gab Praxistipps für die Formulierung im Rahmen von QS-Verträgen.
Vertraulichkeitsvereinbarungen sind ein häufiges Instrument, mit dem der Qualitätsmanager arbeiten muss. Durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz hat sich das Konzept dessen, was Geschäftsgeheimnis ist, entgegen aller Beteuerungen drastisch geändert. Der Referent zeigte, dass vertragliche Bemühungen des Qualitätsmanagements wenig fruchten, wenn sie nicht in ein betriebliches Konzept des Geheimnisschutzes eingebunden sind, das als solches Querschnitts- und Geschäftsleitungsaufgabe ist.
Zum geplanten Lieferkettengesetz machte der Referent deutlich, dass das Gesetz zwar primär nur Unternehmen betreffen soll, die der Gesetzgeber für Großunternehmen hält (zunächst mit 3.000 später mit 1.000 Mitarbeitern einschließlich dauerhafter Leiharbeiter). Da das Gesetz unmittelbar nicht nur diese Unternehmen, sondern auch deren direkte Zulieferer betrifft, sind schon dadurch viele Unternehmen unmittelbar vom Gesetz angesprochen. Im Übrigen ergibt sich eine Inanspruchnahme auch kleiner Unternehmen als Reflex, weil alle Unternehmen ausgehend von den im Gesetz direkt angesprochenen Großunternehmen ihre Lieferketten eingehend „scannen“ müssen, um den mit Bußgeld verstärkten Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Das entspricht auch durchaus der Absicht des Gesetzgebers. Denn dessen Ziel ist nicht, schlechte Arbeitsbedingungen in großen deutschen Unternehmen zu verhindern, sondern in der weiteren vorgelagerten Vertragskette. Deshalb müssen sich auch kleine Unternehmen mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen. Zumindest an einem Code of Conduct, der auch die Zuli06eferer im Fokus haben muss, kommt in naher Zukunft wohl kein Unternehmen vorbei.
WirtschaftslexikonEin Scheibenaustausch ist oft die wirtschaftlichere Lösung als der komplette Fenstertausch vorausgesetzt, Ihr Rahmen ist noch intakt, verzugsfrei und dicht. Steigende Energiepreise und ein angespannter Handwerkermarkt zwingen Eigentümer und Unternehmer dazu, ihre Sanierungsbudgets genauer zu planen. Bei alten Fenstern denken viele sofort an einen kompletten Austausch aller Elemente, dabei liegt eine günstigere Alternative oft näher: der gezielte Austausch der Glasscheibe. Wenn Sie den Zustand Ihrer Verglasung richtig einschätzen, können Sie Kosten sparen und die Energieeffizienz trotzdem spürbar verbessern. Der folgende Beitrag ordnet ein, wann sich dieser Mittelweg lohnt, worauf es bei der Entscheidung ankommt und wie ein professioneller Scheibenaustausch abläuft. Warum die Verglasung oft die unterschätzte Stellschraube ist
WirtschaftIm täglichen Trubel eines Unternehmens gerät ein Bereich oft in den Hintergrund: die Sanitäranlagen. Solange das Wasser fließt und alles funktioniert, schenkt kaum jemand der Gebäudetechnik große Beachtung. Doch für einen reibungslosen Betriebsablauf und die Einhaltung aktueller Hygienevorschriften ist eine zuverlässige Infrastruktur unerlässlich. Fallen Anlagen aus oder arbeiten sie ineffizient, führt das schnell zu ungeplanten Störungen im Arbeitsalltag. Umso wichtiger ist es für Betriebe, vorausschauend zu planen. Im folgenden Interview erklärt ein Branchenexperte, warum moderne Technik und die Wahl der richtigen Fachbetriebe für Unternehmen heute ein handfester Wirtschaftsfaktor sind.
VerbraucherSonnenschutz ist längst kein reines Saisongeschäft mehr. Kundinnen und Kunden fragen in Apotheken, Drogerien und bei Wellness-Anbietern zunehmend gezielt nach zertifizierter Naturkosmetik statt nach Massenware aus dem Regal. Für den Handel bedeutet das eine Chance aber auch die Aufgabe, geeignete Lieferanten zu finden, die Herkunft, Inhaltsstoffe und Belieferung glaubwürdig belegen können. Wenn Sie Ihr Sortiment erweitern wollen, sollten Sie deshalb genau hinsehen: Welche Kriterien zählen bei der Anbieterwahl, und wie sieht ein Händlerprogramm aus, das Ihnen den Einstieg wirklich erleichtert? Die kurze Antwort vorweg: Entscheidend sind transparente Inhaltsstoffe, nachweisbare Herkunft, belastbare Zertifizierungen, kalkulierbare Lieferkonditionen und konkrete Unterstützung beim Verkauf. Dieser Beitrag zeigt, worauf es im Detail ankommt und woran Sie geeignete Anbieter erkennen. Warum Naturkosmetik im Sonnenschutz zum Handelsthema wird Das Bewusstsein für Inhaltsstoffe in der Hautpflege ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen internationale Trends wie der K-Beauty-Boom um koreanische Kosmetik und ihre Wirkstoffe haben diese Entwicklung zusätzlich befeuert. Was im Lebensmittelbereich längst selbstverständlich ist, nämlich ein kritischer Blick auf Herkunft und Zusammensetzung, hat sich auch auf Kosmetik übertragen. Beim Sonnenschutz zeigt sich das besonders deutlich: Verbraucherinnen und Verbraucher fragen nach UV-Filtern, nach der Verträglichkeit bei empfindlicher Haut und danach, ob Pflanzenextrakte aus kontrolliert biologischem Anbau stammen. Produkte mit Naturkosmetik-Anspruch gelten vielen Kundinnen und Kunden dabei als die konsequentere Wahl, weil sie Inhaltsstoffe natürlichen Ursprungs und nachvollziehbare Standards verbinden.

