Knapp 50 QM-Fachleute hatten sich kürzlich bei der SIHK zu Hagen zu einem virtuellen Expertengespräch unter Leitung von Karin Schulze zusammengeschaltet. Im Rahmen der Sitzung des SIHK-FachForums Qualitätsmanagement und des DGQ Regionalkreises Märkische Region stand ein rechtliches Update zu ausgewählten Aspekten des Vertragsrechtes im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt Hans Ebke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz aus Lüdenscheid hatte dazu speziell die Themen QSV (Qualitätssicherungsvereinbarungen) und AGB-Recht (Allgem. Geschäftsbe-dingungen), Vertraulichkeitsvereinbarungen im Lichte des neuen Gesetzes zum Schutz von Geschäftgeheimnissen sowie Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes auf QS Vereinbarungen vorbereitet.
Den Schwerpunkt bildete das Thema QSV und AGB-Recht. Durch die ständige Ausweitung des Kontrollrahmens nach AGB-Recht durch den BGH (Bundesgerichtshof) gibt es letztendlich auch im unternehmerischen Bereich kaum noch Verträge, die nicht einer AGB-Kontrolle unterliegen. Die Vortragsthemen waren deshalb dadurch miteinander verzahnt, weil solche vertraglichen Vereinbarungen stets durch die „AGB-Brille“ zu sehen sind und bei Formulierungen immer an eine mögliche Nachkontrolle gedacht werden muss. Im unternehmerischen Bereich spielt diesbezüglich insbesondere die Transparenzkontrolle eine wesentliche Rolle. Der Referent zeigte durch Praxisbeispiele, in welch überraschender Weise dieser Kontrollmaßstab relevant werden kann und gab Praxistipps für die Formulierung im Rahmen von QS-Verträgen.
Vertraulichkeitsvereinbarungen sind ein häufiges Instrument, mit dem der Qualitätsmanager arbeiten muss. Durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz hat sich das Konzept dessen, was Geschäftsgeheimnis ist, entgegen aller Beteuerungen drastisch geändert. Der Referent zeigte, dass vertragliche Bemühungen des Qualitätsmanagements wenig fruchten, wenn sie nicht in ein betriebliches Konzept des Geheimnisschutzes eingebunden sind, das als solches Querschnitts- und Geschäftsleitungsaufgabe ist.
Zum geplanten Lieferkettengesetz machte der Referent deutlich, dass das Gesetz zwar primär nur Unternehmen betreffen soll, die der Gesetzgeber für Großunternehmen hält (zunächst mit 3.000 später mit 1.000 Mitarbeitern einschließlich dauerhafter Leiharbeiter). Da das Gesetz unmittelbar nicht nur diese Unternehmen, sondern auch deren direkte Zulieferer betrifft, sind schon dadurch viele Unternehmen unmittelbar vom Gesetz angesprochen. Im Übrigen ergibt sich eine Inanspruchnahme auch kleiner Unternehmen als Reflex, weil alle Unternehmen ausgehend von den im Gesetz direkt angesprochenen Großunternehmen ihre Lieferketten eingehend „scannen“ müssen, um den mit Bußgeld verstärkten Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Das entspricht auch durchaus der Absicht des Gesetzgebers. Denn dessen Ziel ist nicht, schlechte Arbeitsbedingungen in großen deutschen Unternehmen zu verhindern, sondern in der weiteren vorgelagerten Vertragskette. Deshalb müssen sich auch kleine Unternehmen mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen. Zumindest an einem Code of Conduct, der auch die Zuli06eferer im Fokus haben muss, kommt in naher Zukunft wohl kein Unternehmen vorbei.
BusinessDas Bauen mit Holz hat sich von einer traditionellen Nische zu einer treibenden Kraft im modernen Bauwesen entwickelt. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der nicht nur ökologische Vorteile bietet, sondern auch eine hohe architektonische Flexibilität ermöglicht. Gleichzeitig erfordert der Holzbau jedoch ein grundlegend anderes Herangehen als der klassische Massivbau. Der Erfolg eines Holzbauprojekts entscheidet sich nämlich selten auf der Baustelle, sondern fast immer am Schreibtisch. Weil viele Bauteile exakt vorgefertigt werden, muss jedes Detail im Vorfeld stimmen. Wenn in der Planungsphase ungenau gearbeitet wird, führt das später unweigerlich zu Verzögerungen und höheren Kosten. Daher bildet eine akribische Vorbereitung das eigentliche Fundament für jedes Gebäude aus Holz. Zusätzlich rückt die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern immer stärker in den Fokus. Wer auf regionale Netzwerke setzt, schafft nicht nur Sicherheit in der Umsetzung, sondern stärkt auch die Wirtschaftskreisläufe vor Ort.
ArbeitslebenLanges Sitzen, feste Deadlines und einseitige Bewegungen gehören für viele zum beruflichen Alltag. Doch dieser Rhythmus fordert oft einen spürbaren Tribut vom eigenen Körper. Rücken- und Gelenkbeschwerden schleichen sich unauffällig ein und werden bald zu ständigen Begleitern. Solche körperlichen Einschränkungen sind nicht nur unangenehm. Sie wirken sich auch direkt auf die Konzentration und die allgemeine Leistungsfähigkeit aus. Wenn die Haltung am Schreibtisch schwerfällt, leidet unweigerlich die Qualität der Arbeit. Ein bewusster Umgang mit diesen Signalen ist daher wichtig. Wer langfristig gesund und produktiv bleiben möchte, sollte die körperlichen Bedürfnisse genauso professionell im Blick behalten wie den täglichen Terminkalender.
BusinessOb historisches Ziegeldach, moderne Photovoltaikanlage oder sanierungsbedürftiges Flachdach: Die Anforderungen an das Dachdeckerhandwerk sind vielfältiger geworden. Während bei älteren Gebäuden häufig der Erhalt der vorhandenen Bausubstanz im Mittelpunkt steht, gewinnen energetische Sanierungen und die technische Nutzung von Dachflächen zunehmend an Bedeutung. Gefragt sind Handwerksbetriebe, die unterschiedliche Bauweisen beherrschen und den Zustand eines Daches im Zusammenhang mit dem gesamten Gebäude beurteilen können. Zu diesen Betrieben gehört MA Bedachungen aus Waldorf bei Sinzig. Das von Mohammed Al Jassem geführte Unternehmen verbindet klassische Dachdecker- und Klempnerarbeiten mit zeitgemäßen Lösungen für die Gebäudesanierung. Das Spektrum reicht von kleineren Reparaturen über vollständige Neueindeckungen bis zur Restaurierung historischer Dächer. Auch bei kurzfristigen Schäden durch Unwetter ist der Meisterbetrieb Ansprechpartner. Dachsanierung und Reparatur als handwerklicher Schwerpunkt

