Knapp 50 QM-Fachleute hatten sich kürzlich bei der SIHK zu Hagen zu einem virtuellen Expertengespräch unter Leitung von Karin Schulze zusammengeschaltet. Im Rahmen der Sitzung des SIHK-FachForums Qualitätsmanagement und des DGQ Regionalkreises Märkische Region stand ein rechtliches Update zu ausgewählten Aspekten des Vertragsrechtes im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt Hans Ebke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz aus Lüdenscheid hatte dazu speziell die Themen QSV (Qualitätssicherungsvereinbarungen) und AGB-Recht (Allgem. Geschäftsbe-dingungen), Vertraulichkeitsvereinbarungen im Lichte des neuen Gesetzes zum Schutz von Geschäftgeheimnissen sowie Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes auf QS Vereinbarungen vorbereitet.
Den Schwerpunkt bildete das Thema QSV und AGB-Recht. Durch die ständige Ausweitung des Kontrollrahmens nach AGB-Recht durch den BGH (Bundesgerichtshof) gibt es letztendlich auch im unternehmerischen Bereich kaum noch Verträge, die nicht einer AGB-Kontrolle unterliegen. Die Vortragsthemen waren deshalb dadurch miteinander verzahnt, weil solche vertraglichen Vereinbarungen stets durch die „AGB-Brille“ zu sehen sind und bei Formulierungen immer an eine mögliche Nachkontrolle gedacht werden muss. Im unternehmerischen Bereich spielt diesbezüglich insbesondere die Transparenzkontrolle eine wesentliche Rolle. Der Referent zeigte durch Praxisbeispiele, in welch überraschender Weise dieser Kontrollmaßstab relevant werden kann und gab Praxistipps für die Formulierung im Rahmen von QS-Verträgen.
Vertraulichkeitsvereinbarungen sind ein häufiges Instrument, mit dem der Qualitätsmanager arbeiten muss. Durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz hat sich das Konzept dessen, was Geschäftsgeheimnis ist, entgegen aller Beteuerungen drastisch geändert. Der Referent zeigte, dass vertragliche Bemühungen des Qualitätsmanagements wenig fruchten, wenn sie nicht in ein betriebliches Konzept des Geheimnisschutzes eingebunden sind, das als solches Querschnitts- und Geschäftsleitungsaufgabe ist.
Zum geplanten Lieferkettengesetz machte der Referent deutlich, dass das Gesetz zwar primär nur Unternehmen betreffen soll, die der Gesetzgeber für Großunternehmen hält (zunächst mit 3.000 später mit 1.000 Mitarbeitern einschließlich dauerhafter Leiharbeiter). Da das Gesetz unmittelbar nicht nur diese Unternehmen, sondern auch deren direkte Zulieferer betrifft, sind schon dadurch viele Unternehmen unmittelbar vom Gesetz angesprochen. Im Übrigen ergibt sich eine Inanspruchnahme auch kleiner Unternehmen als Reflex, weil alle Unternehmen ausgehend von den im Gesetz direkt angesprochenen Großunternehmen ihre Lieferketten eingehend „scannen“ müssen, um den mit Bußgeld verstärkten Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Das entspricht auch durchaus der Absicht des Gesetzgebers. Denn dessen Ziel ist nicht, schlechte Arbeitsbedingungen in großen deutschen Unternehmen zu verhindern, sondern in der weiteren vorgelagerten Vertragskette. Deshalb müssen sich auch kleine Unternehmen mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen. Zumindest an einem Code of Conduct, der auch die Zuli06eferer im Fokus haben muss, kommt in naher Zukunft wohl kein Unternehmen vorbei.
HandelIn vielen Branchen ist die berührungslose Identifikation von Produkten und Gegenständen Pflicht oder zumindest sinnvoll. Wenn du selbst die Entscheidungsgewalt hast, wirst du irgendwann vor der Frage stehen, ob Barcodes oder RFID-Etiketten die sinnvollere Lösung für dich und dein Business sind. Beide Möglichkeiten haben einen Mehrwert, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Für welche Lösung du dich entscheidest, hängt von deinen Bedürfnissen und von der jeweiligen Industrie ab. Das sind die größten Unterschiede zwischen RFID und Barcode Um die richtige Wahl zu treffen, musst du zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kennen. Während der klassische Barcode auf optischer Erkennung basiert, nutzt RFID (Radio Frequency Identification) elektromagnetische Wellen. Das hat massive Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag.
ArbeitslebenDie Anforderungen an moderne Büroarbeit haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Digitale Prozesse, lange Bildschirmzeiten und ein hoher Anteil sitzender Tätigkeiten prägen den Arbeitsalltag vieler Menschen. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein dafür, dass starre Arbeitsweisen langfristig zu Einschränkungen führen können – sowohl in Bezug auf die Leistungsfähigkeit als auch auf das allgemeine Wohlbefinden. Bewegung am Arbeitsplatz wird daher zunehmend als wichtiger Bestandteil eines produktiven Arbeitsumfelds betrachtet. Dabei geht es nicht um intensive körperliche Aktivität, sondern vielmehr um regelmäßige, kleine Veränderungen im Arbeitsablauf. Diese tragen dazu bei, Routinen aufzubrechen und die Arbeitsweise dynamischer zu gestalten. Die folgenden Abschnitte zeigen, worauf es im Einzelnen zu achten gilt.
MarketingDigitale Transformation verändert das Beschaffungswesen grundlegend Die Gastronomie durchlebt einen fundamentalen Wandel. Während traditionelle Bestellprozesse über Telefon, Fax oder persönliche Lieferantenkontakte jahrzehntelang Standard waren, etablieren sich zunehmend digitale Beschaffungslösungen als Schlüssel zu mehr Wettbewerbsfähigkeit. Moderne Gastronomiebetriebe erkennen die strategischen Vorteile automatisierter Bestellsysteme und cloudbasierter Einkaufsplattformen. Die Umstellung auf digitale Prozesse erfordert zwar anfängliche Investitionen, zahlt sich jedoch bereits kurzfristig durch Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen aus. Die Digitalisierung des Einkaufs bedeutet weit mehr als nur den Wechsel vom Telefonhörer zur Maus. Sie ermöglicht Echtzeit-Preisvergleiche, automatische Bestandsführung und vorausschauende Bedarfsplanung. Gastronomen profitieren von transparenten Lieferketten und können Schwankungen im Verbrauch präzise analysieren. Diese datengetriebene Herangehensweise reduziert Fehlerquellen und schafft Zeit für das Kerngeschäft: exzellente Bewirtung und Gästezufriedenheit. Besonders bei zeitkritischen Entscheidungen während des laufenden Betriebs erweisen sich digitale Systeme als unverzichtbare Unterstützung. Die permanente Verfügbarkeit von Produktinformationen, Lagerbeständen und Lieferzeiten ermöglicht schnelle Reaktionen auf spontane Anforderungen.

