Knapp 50 QM-Fachleute hatten sich kürzlich bei der SIHK zu Hagen zu einem virtuellen Expertengespräch unter Leitung von Karin Schulze zusammengeschaltet. Im Rahmen der Sitzung des SIHK-FachForums Qualitätsmanagement und des DGQ Regionalkreises Märkische Region stand ein rechtliches Update zu ausgewählten Aspekten des Vertragsrechtes im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt Hans Ebke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz aus Lüdenscheid hatte dazu speziell die Themen QSV (Qualitätssicherungsvereinbarungen) und AGB-Recht (Allgem. Geschäftsbe-dingungen), Vertraulichkeitsvereinbarungen im Lichte des neuen Gesetzes zum Schutz von Geschäftgeheimnissen sowie Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes auf QS Vereinbarungen vorbereitet.
Den Schwerpunkt bildete das Thema QSV und AGB-Recht. Durch die ständige Ausweitung des Kontrollrahmens nach AGB-Recht durch den BGH (Bundesgerichtshof) gibt es letztendlich auch im unternehmerischen Bereich kaum noch Verträge, die nicht einer AGB-Kontrolle unterliegen. Die Vortragsthemen waren deshalb dadurch miteinander verzahnt, weil solche vertraglichen Vereinbarungen stets durch die „AGB-Brille“ zu sehen sind und bei Formulierungen immer an eine mögliche Nachkontrolle gedacht werden muss. Im unternehmerischen Bereich spielt diesbezüglich insbesondere die Transparenzkontrolle eine wesentliche Rolle. Der Referent zeigte durch Praxisbeispiele, in welch überraschender Weise dieser Kontrollmaßstab relevant werden kann und gab Praxistipps für die Formulierung im Rahmen von QS-Verträgen.
Vertraulichkeitsvereinbarungen sind ein häufiges Instrument, mit dem der Qualitätsmanager arbeiten muss. Durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz hat sich das Konzept dessen, was Geschäftsgeheimnis ist, entgegen aller Beteuerungen drastisch geändert. Der Referent zeigte, dass vertragliche Bemühungen des Qualitätsmanagements wenig fruchten, wenn sie nicht in ein betriebliches Konzept des Geheimnisschutzes eingebunden sind, das als solches Querschnitts- und Geschäftsleitungsaufgabe ist.
Zum geplanten Lieferkettengesetz machte der Referent deutlich, dass das Gesetz zwar primär nur Unternehmen betreffen soll, die der Gesetzgeber für Großunternehmen hält (zunächst mit 3.000 später mit 1.000 Mitarbeitern einschließlich dauerhafter Leiharbeiter). Da das Gesetz unmittelbar nicht nur diese Unternehmen, sondern auch deren direkte Zulieferer betrifft, sind schon dadurch viele Unternehmen unmittelbar vom Gesetz angesprochen. Im Übrigen ergibt sich eine Inanspruchnahme auch kleiner Unternehmen als Reflex, weil alle Unternehmen ausgehend von den im Gesetz direkt angesprochenen Großunternehmen ihre Lieferketten eingehend „scannen“ müssen, um den mit Bußgeld verstärkten Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Das entspricht auch durchaus der Absicht des Gesetzgebers. Denn dessen Ziel ist nicht, schlechte Arbeitsbedingungen in großen deutschen Unternehmen zu verhindern, sondern in der weiteren vorgelagerten Vertragskette. Deshalb müssen sich auch kleine Unternehmen mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen. Zumindest an einem Code of Conduct, der auch die Zuli06eferer im Fokus haben muss, kommt in naher Zukunft wohl kein Unternehmen vorbei.
ArbeitslebenDer Büroalltag ist für viele Menschen bewegungsarm. Stundenlanges Sitzen, starre Bildschirmarbeit und kurze Wege zwischen Schreibtisch, Küche und Meetingraum prägen den Arbeitstag. Das klingt zunächst harmlos, kann auf Dauer aber Rücken, Nacken, Schultern und Kreislauf belasten. Genau deshalb wird in vielen Unternehmen nach einfachen Möglichkeiten gesucht, mehr Bewegung in den Arbeitsalltag zu bringen. Neben höhenverstellbaren Schreibtischen, kurzen Bewegungspausen und ergonomischen Stühlen rückt auch der Gymnastikball wieder stärker in den Fokus. Warum langes Sitzen im Büro zum Problem wird Sitzen ist nicht automatisch ungesund. Problematisch wird es vor allem dann, wenn die Haltung über viele Stunden gleich bleibt. Der Rücken wird einseitig belastet, die Schultern ziehen nach vorn, der Nacken verspannt sich und die Muskulatur im Rumpf arbeitet kaum noch aktiv mit. Auch die Beine bleiben lange ruhig, was sich auf Durchblutung und allgemeines Wohlbefinden auswirken kann.
InnovationIn Frankfurt wächst der Bedarf an Modernisierung, Sanierung und dem Werterhalt von Immobilien. Dadurch gewinnen Fachbetriebe an Bedeutung, die Wohn- und Gewerbeflächen fachgerecht erhalten, erneuern und gestalten. Janik Bau Frankfurt positioniert sich in diesem Umfeld als regionaler Ansprechpartner für Fliesenarbeiten, Naturstein sowie Renovierungs- und Modernisierungsprojekte im Rhein-Main-Gebiet.
ArbeitslebenIn einer wachsenden Metropole wie Berlin ist eine funktionierende Gebäudetechnik eine wichtige Grundlage für Komfort, Sicherheit und den reibungslosen Betrieb von Immobilien. Verstopfte Abflüsse, beschädigte Leitungen oder Rückstauprobleme stören private Haushalte, Gewerbebetriebe und Immobilienverwaltungen gleichermaßen. Der Berliner Fachbetrieb ROHRMED Rohrreinigung nutzt handwerkliche Erfahrung und moderne Technik, um bei Rohr- und Abflussproblemen schnell und fachgerecht zu helfen. Fachbetrieb aus Berlin mit klarem Leistungsprofil

