Knapp 50 QM-Fachleute hatten sich kürzlich bei der SIHK zu Hagen zu einem virtuellen Expertengespräch unter Leitung von Karin Schulze zusammengeschaltet. Im Rahmen der Sitzung des SIHK-FachForums Qualitätsmanagement und des DGQ Regionalkreises Märkische Region stand ein rechtliches Update zu ausgewählten Aspekten des Vertragsrechtes im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt Hans Ebke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz aus Lüdenscheid hatte dazu speziell die Themen QSV (Qualitätssicherungsvereinbarungen) und AGB-Recht (Allgem. Geschäftsbe-dingungen), Vertraulichkeitsvereinbarungen im Lichte des neuen Gesetzes zum Schutz von Geschäftgeheimnissen sowie Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes auf QS Vereinbarungen vorbereitet.
Den Schwerpunkt bildete das Thema QSV und AGB-Recht. Durch die ständige Ausweitung des Kontrollrahmens nach AGB-Recht durch den BGH (Bundesgerichtshof) gibt es letztendlich auch im unternehmerischen Bereich kaum noch Verträge, die nicht einer AGB-Kontrolle unterliegen. Die Vortragsthemen waren deshalb dadurch miteinander verzahnt, weil solche vertraglichen Vereinbarungen stets durch die „AGB-Brille“ zu sehen sind und bei Formulierungen immer an eine mögliche Nachkontrolle gedacht werden muss. Im unternehmerischen Bereich spielt diesbezüglich insbesondere die Transparenzkontrolle eine wesentliche Rolle. Der Referent zeigte durch Praxisbeispiele, in welch überraschender Weise dieser Kontrollmaßstab relevant werden kann und gab Praxistipps für die Formulierung im Rahmen von QS-Verträgen.
Vertraulichkeitsvereinbarungen sind ein häufiges Instrument, mit dem der Qualitätsmanager arbeiten muss. Durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz hat sich das Konzept dessen, was Geschäftsgeheimnis ist, entgegen aller Beteuerungen drastisch geändert. Der Referent zeigte, dass vertragliche Bemühungen des Qualitätsmanagements wenig fruchten, wenn sie nicht in ein betriebliches Konzept des Geheimnisschutzes eingebunden sind, das als solches Querschnitts- und Geschäftsleitungsaufgabe ist.
Zum geplanten Lieferkettengesetz machte der Referent deutlich, dass das Gesetz zwar primär nur Unternehmen betreffen soll, die der Gesetzgeber für Großunternehmen hält (zunächst mit 3.000 später mit 1.000 Mitarbeitern einschließlich dauerhafter Leiharbeiter). Da das Gesetz unmittelbar nicht nur diese Unternehmen, sondern auch deren direkte Zulieferer betrifft, sind schon dadurch viele Unternehmen unmittelbar vom Gesetz angesprochen. Im Übrigen ergibt sich eine Inanspruchnahme auch kleiner Unternehmen als Reflex, weil alle Unternehmen ausgehend von den im Gesetz direkt angesprochenen Großunternehmen ihre Lieferketten eingehend „scannen“ müssen, um den mit Bußgeld verstärkten Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Das entspricht auch durchaus der Absicht des Gesetzgebers. Denn dessen Ziel ist nicht, schlechte Arbeitsbedingungen in großen deutschen Unternehmen zu verhindern, sondern in der weiteren vorgelagerten Vertragskette. Deshalb müssen sich auch kleine Unternehmen mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen. Zumindest an einem Code of Conduct, der auch die Zuli06eferer im Fokus haben muss, kommt in naher Zukunft wohl kein Unternehmen vorbei.
BusinessDie beste mydealz-Alternative für Selbstständige ist ein Portal, das Zeit spart: Statt zahlreiche Community-Beiträge zu durchsuchen, finden sie auf kuratierten Schnäppchen-Portalen wie Preis-King eine redaktionelle Vorauswahl für Technik, Büroausstattung und Software. mydealz bleibt mit seiner großen Community stark, verlangt im Arbeitsalltag aber mehr eigene Suche. Welche Plattform zu welchem Bedarf passt und worauf Gewerbekunden achten müssen, zeigt der Vergleich. Für Unternehmer entscheidet sich der Wert eines Deals nicht allein am ausgewiesenen Rabatt. Wer Büro-Technik günstig kaufen möchte, braucht einen passenden Liefertermin, einen verlässlichen Verkäufer und eine Rechnung für die Buchhaltung. Gerade bei gewerblichen Käufen können andere Regeln gelten als beim privaten Einkauf. Ein Deal-Portal hilft bei der Suche; die Prüfung des konkreten Angebots bleibt Teil der Kaufentscheidung.
MarketingOb ein Unternehmen im regionalen Umfeld wahrgenommen wird oder online unsichtbar bleibt, hängt zunehmend von seiner Präsenz bei lokalen Suchanfragen ab. Handwerksbetriebe, lokale Dienstleister und der stationäre Einzelhandel bemerken die Unterschiede oft unmittelbar an der Zahl eingehender Anfragen. Geografische Signale können darüber entscheiden, ob eine Website bei standortbezogenen Suchen erscheint oder in den Suchergebnissen kaum Beachtung findet. Die zentrale Frage ist allerdings nicht, ob diese Signale grundsätzlich wirken, sondern wann sich der damit verbundene Aufwand in messbaren Anfragen auszahlt. Schließlich profitiert nicht jedes Geschäftsmodell gleichermaßen davon. Welche Ergebnisse möglich sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Wann standortbezogene Signale echte Anfragen erzeugen
ExpertentalkEin Friseurbesuch beginnt selten mit einer fertigen Lösung. Er beginnt mit Fragen: Welcher Schnitt trägt sich im Alltag gut? Welche Farbe passt zum Typ? Wie viel Pflegeaufwand ist realistisch? Gerade regionale Salons stehen für eine Verbindung aus Handwerk, Beratung und persönlicher Nähe, die über die reine Dienstleistung hinausgeht. Wie sich dieser Anspruch im Arbeitsalltag umsetzen lässt, erklärt Regina Käser im Gespräch. Die Friseurmeisterin betreibt den Salon Föhnlage in Tauting bei Murnau und verbindet dort klassisches Handwerk mit einer naturorientierten Arbeitsweise. Außerdem verrät sie, worauf Gäste vor einem Termin achten sollten. Zwischen Handwerk, Beratung und persönlichem Stil Regina Käser ist Friseurmeisterin. Ihr Salon liegt in Tauting, einer ruhigen Ortslage nahe dem Staffelsee mit Blick auf die Berge. Der Salon richtet sich an Kundinnen und Kunden aus Tauting, Murnau und der regionalen Umgebung. Wer beispielsweise einen professionellen Friseur in Murnau und Umgebung sucht, findet in Tauting einen persönlich geführten Betrieb mit festem Team.

