Knapp 50 QM-Fachleute hatten sich kürzlich bei der SIHK zu Hagen zu einem virtuellen Expertengespräch unter Leitung von Karin Schulze zusammengeschaltet. Im Rahmen der Sitzung des SIHK-FachForums Qualitätsmanagement und des DGQ Regionalkreises Märkische Region stand ein rechtliches Update zu ausgewählten Aspekten des Vertragsrechtes im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt Hans Ebke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz aus Lüdenscheid hatte dazu speziell die Themen QSV (Qualitätssicherungsvereinbarungen) und AGB-Recht (Allgem. Geschäftsbe-dingungen), Vertraulichkeitsvereinbarungen im Lichte des neuen Gesetzes zum Schutz von Geschäftgeheimnissen sowie Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes auf QS Vereinbarungen vorbereitet.
Den Schwerpunkt bildete das Thema QSV und AGB-Recht. Durch die ständige Ausweitung des Kontrollrahmens nach AGB-Recht durch den BGH (Bundesgerichtshof) gibt es letztendlich auch im unternehmerischen Bereich kaum noch Verträge, die nicht einer AGB-Kontrolle unterliegen. Die Vortragsthemen waren deshalb dadurch miteinander verzahnt, weil solche vertraglichen Vereinbarungen stets durch die „AGB-Brille“ zu sehen sind und bei Formulierungen immer an eine mögliche Nachkontrolle gedacht werden muss. Im unternehmerischen Bereich spielt diesbezüglich insbesondere die Transparenzkontrolle eine wesentliche Rolle. Der Referent zeigte durch Praxisbeispiele, in welch überraschender Weise dieser Kontrollmaßstab relevant werden kann und gab Praxistipps für die Formulierung im Rahmen von QS-Verträgen.
Vertraulichkeitsvereinbarungen sind ein häufiges Instrument, mit dem der Qualitätsmanager arbeiten muss. Durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz hat sich das Konzept dessen, was Geschäftsgeheimnis ist, entgegen aller Beteuerungen drastisch geändert. Der Referent zeigte, dass vertragliche Bemühungen des Qualitätsmanagements wenig fruchten, wenn sie nicht in ein betriebliches Konzept des Geheimnisschutzes eingebunden sind, das als solches Querschnitts- und Geschäftsleitungsaufgabe ist.
Zum geplanten Lieferkettengesetz machte der Referent deutlich, dass das Gesetz zwar primär nur Unternehmen betreffen soll, die der Gesetzgeber für Großunternehmen hält (zunächst mit 3.000 später mit 1.000 Mitarbeitern einschließlich dauerhafter Leiharbeiter). Da das Gesetz unmittelbar nicht nur diese Unternehmen, sondern auch deren direkte Zulieferer betrifft, sind schon dadurch viele Unternehmen unmittelbar vom Gesetz angesprochen. Im Übrigen ergibt sich eine Inanspruchnahme auch kleiner Unternehmen als Reflex, weil alle Unternehmen ausgehend von den im Gesetz direkt angesprochenen Großunternehmen ihre Lieferketten eingehend „scannen“ müssen, um den mit Bußgeld verstärkten Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Das entspricht auch durchaus der Absicht des Gesetzgebers. Denn dessen Ziel ist nicht, schlechte Arbeitsbedingungen in großen deutschen Unternehmen zu verhindern, sondern in der weiteren vorgelagerten Vertragskette. Deshalb müssen sich auch kleine Unternehmen mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen. Zumindest an einem Code of Conduct, der auch die Zuli06eferer im Fokus haben muss, kommt in naher Zukunft wohl kein Unternehmen vorbei.
FinanzenFür Selbstständige gehören Versicherungen zu den wichtigsten Bausteinen einer soliden finanziellen Absicherung. Ob: · Betriebshaftpflicht · Berufsunfähigkeitsversicherung
ArbeitslebenUnternehmen in Düsseldorf und der gesamten Rhein-Ruhr-Region sehen sich mit einem steigenden Bedarf an hochqualifizierten Fach- und Führungskräften konfrontiert. Besonders gefragt sind Managerinnen und Manager auf der mittleren Führungsebene, die den steigenden Anforderungen eines zunehmend komplexen Wirtschaftsumfelds gerecht werden. Dabei hat sich das Anforderungsprofil in den vergangenen Jahren deutlich verändert: Gefragt sind heute weniger reine Spezialisten als vielmehr hybride Talente, die technologische Expertise mit fundiertem betriebswirtschaftlichem Wissen verbinden. Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Kompetenzen gilt als zentrale Voraussetzung, um den Fachkräftebedarf zu decken und die Wettbewerbsfähigkeit der Region nachhaltig zu stärken. Der Meisterbrief als strategischer Karrieremotor
MarketingDer unterschätzte Faktor Pausenkultur Ein dampfender Kaffee in der Hand, ein kurzes Gespräch am Automaten – was nach alltäglicher Routine klingt, prägt die Arbeitsatmosphäre nachhaltiger als viele vermuten. Moderne Unternehmen erkennen zunehmend, dass die Qualität der Pausenversorgung direkt mit der Mitarbeiterzufriedenheit korreliert. Der Gang zur Kaffeemaschine strukturiert den Arbeitsalltag und schafft informelle Begegnungsräume. Hier entstehen spontane Gespräche zwischen Abteilungen, werden kreative Ideen geboren und soziale Bindungen gestärkt. Eine hochwertige Kaffeeversorgung signalisiert Wertschätzung und zeigt, dass das Unternehmen in das Wohlbefinden seiner Belegschaft investiert. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann eine professionelle Kaffeekultur ein entscheidendes Alleinstellungsmerkmal sein.

