Knapp 50 QM-Fachleute hatten sich kürzlich bei der SIHK zu Hagen zu einem virtuellen Expertengespräch unter Leitung von Karin Schulze zusammengeschaltet. Im Rahmen der Sitzung des SIHK-FachForums Qualitätsmanagement und des DGQ Regionalkreises Märkische Region stand ein rechtliches Update zu ausgewählten Aspekten des Vertragsrechtes im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt Hans Ebke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz aus Lüdenscheid hatte dazu speziell die Themen QSV (Qualitätssicherungsvereinbarungen) und AGB-Recht (Allgem. Geschäftsbe-dingungen), Vertraulichkeitsvereinbarungen im Lichte des neuen Gesetzes zum Schutz von Geschäftgeheimnissen sowie Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes auf QS Vereinbarungen vorbereitet.
Den Schwerpunkt bildete das Thema QSV und AGB-Recht. Durch die ständige Ausweitung des Kontrollrahmens nach AGB-Recht durch den BGH (Bundesgerichtshof) gibt es letztendlich auch im unternehmerischen Bereich kaum noch Verträge, die nicht einer AGB-Kontrolle unterliegen. Die Vortragsthemen waren deshalb dadurch miteinander verzahnt, weil solche vertraglichen Vereinbarungen stets durch die „AGB-Brille“ zu sehen sind und bei Formulierungen immer an eine mögliche Nachkontrolle gedacht werden muss. Im unternehmerischen Bereich spielt diesbezüglich insbesondere die Transparenzkontrolle eine wesentliche Rolle. Der Referent zeigte durch Praxisbeispiele, in welch überraschender Weise dieser Kontrollmaßstab relevant werden kann und gab Praxistipps für die Formulierung im Rahmen von QS-Verträgen.
Vertraulichkeitsvereinbarungen sind ein häufiges Instrument, mit dem der Qualitätsmanager arbeiten muss. Durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz hat sich das Konzept dessen, was Geschäftsgeheimnis ist, entgegen aller Beteuerungen drastisch geändert. Der Referent zeigte, dass vertragliche Bemühungen des Qualitätsmanagements wenig fruchten, wenn sie nicht in ein betriebliches Konzept des Geheimnisschutzes eingebunden sind, das als solches Querschnitts- und Geschäftsleitungsaufgabe ist.
Zum geplanten Lieferkettengesetz machte der Referent deutlich, dass das Gesetz zwar primär nur Unternehmen betreffen soll, die der Gesetzgeber für Großunternehmen hält (zunächst mit 3.000 später mit 1.000 Mitarbeitern einschließlich dauerhafter Leiharbeiter). Da das Gesetz unmittelbar nicht nur diese Unternehmen, sondern auch deren direkte Zulieferer betrifft, sind schon dadurch viele Unternehmen unmittelbar vom Gesetz angesprochen. Im Übrigen ergibt sich eine Inanspruchnahme auch kleiner Unternehmen als Reflex, weil alle Unternehmen ausgehend von den im Gesetz direkt angesprochenen Großunternehmen ihre Lieferketten eingehend „scannen“ müssen, um den mit Bußgeld verstärkten Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Das entspricht auch durchaus der Absicht des Gesetzgebers. Denn dessen Ziel ist nicht, schlechte Arbeitsbedingungen in großen deutschen Unternehmen zu verhindern, sondern in der weiteren vorgelagerten Vertragskette. Deshalb müssen sich auch kleine Unternehmen mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen. Zumindest an einem Code of Conduct, der auch die Zuli06eferer im Fokus haben muss, kommt in naher Zukunft wohl kein Unternehmen vorbei.
VerbraucherEin professioneller Bestatter aus Nordhausen nimmt Angehörigen im Trauerfall organisatorische, rechtliche und finanzielle Last ab und sorgt für Klarheit in einer Ausnahmesituation. Wer den Tod eines nahen Menschen verkraften muss, steht innerhalb weniger Stunden vor Entscheidungen, für die im Alltag nie Raum war. Im folgenden Interview beantwortet das Team des Bestattungsinstituts Engelhardt aus Ellrich die wichtigsten Fragen rund um die Wahl des richtigen Bestatters und zeigt Ihnen, welche Rechte Sie als Hinterbliebene oft nicht kennen. Frage: Müssen Angehörige den vom Krankenhaus oder Pflegeheim empfohlenen Bestatter beauftragen? Nein, ausdrücklich nicht. Tritt ein Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder im Zuge polizeilicher Maßnahmen ein, werden Ihnen als Angehörigen häufig konkrete Bestatter nahegelegt. Was viele nicht wissen: Es besteht keine Verpflichtung, einen vom Krankenhaus, von der Polizei oder vom Friedhof empfohlenen Anbieter zu beauftragen. Das Wahlrecht liegt bei Ihnen als Hinterbliebenen. Gerade in emotional belastenden Momenten ist es deshalb wichtig, sich diese Entscheidung bewusst zu nehmen und sie nicht aus reiner Zeitnot abzugeben.
VerbraucherWenn ein nahestehender Mensch stirbt, müssen Angehörige innerhalb weniger Stunden Entscheidungen treffen, mit denen sie sich zuvor nie auseinandergesetzt haben: Wer holt den Verstorbenen ab? Welche Bestattungsart kommt infrage? Welche Unterlagen werden benötigt? Genau in dieser Phase entscheidet die Wahl des richtigen Bestatters darüber, ob die nächsten Tage geordnet ablaufen oder im Chaos versinken. Wer im Raum Mainfranken sucht, findet mit der Flammersberger Bestattungshilfe einen lokal verankerten Ansprechpartner für vertrauensvolle Bestattungen in Würzburg, der organisatorische und emotionale Aufgaben gemeinsam mit den Angehörigen übernimmt. Im folgenden Interview beantwortet Christian Flammersberger die wichtigsten Fragen, die sich Hinterbliebene in dieser Situation stellen. „Die ersten Stunden sind entscheidend" – Christian Flammersberger im Gespräch Herr Flammersberger, was passiert in den ersten Stunden nach einem Todesfall?
RatgeberProfessionelle Experten für Gebäudereinigung in München entlasten Unternehmen, indem sie Hygiene, Werterhalt und einen repräsentativen Auftritt durch strukturierte Abläufe, geschultes Personal und individuelle Reinigungskonzepte sicherstellen. Saubere Büros, gepflegte Hotelzimmer und repräsentative Eingangsbereiche entscheiden in einer Wirtschaftsmetropole wie München mit darüber, wie professionell ein Unternehmen wahrgenommen wird. Doch worauf sollten Entscheider achten, wenn Sie einen geeigneten Dienstleister suchen und warum lohnt es sich, gezielt auf Experten für Gebäudereinigung in München wie die Nexus Dienste GmbH zu setzen? Warum professionelle Gebäudereinigung in München mehr ist als Putzen

