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Arbeitsleben

Außerordentliche Kündigung: Arbeitnehmer richtig entlassen

Eine außerordentliche Kündigung kann für alle Beteiligten ein heikles Thema sein. Sie ist kein alltäglicher Vorgang und wird in der Regel nur unter besonderen Umständen ausgesprochen. Während die ordentliche Kündigung mit einer Frist verbunden ist, beendet die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis sofort – was natürlich weitreichende Folgen hat. Doch wann ist sie tatsächlich gerechtfertigt? Welche rechtlichen Anforderungen müssen Arbeitgeber beachten, und wie können sich Arbeitnehmer dagegen wehren?

Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die außerordentliche Kündigung, beleuchtet die Sichtweise beider Parteien und klärt die häufigsten Fragen. So wird das komplexe Thema verständlicher und gibt einen Leitfaden für den Ernstfall – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers: Ein Einblick

Die außerordentliche Kündigung ist ein Thema, das für Unruhe sorgen kann, denn sie bringt erhebliche Konsequenzen mit sich. Während die ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist abläuft, beendet die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis sofort mit dem Kündigungsschreiben.

Doch wann darf dieser drastische Schritt überhaupt unternommen werden? Um das zu klären, lohnt es sich, einen Blick auf die wichtigsten Aspekte und gesetzlichen Anforderungen zu werfen.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung, auch als fristlose Kündigung bekannt, beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie wird in der Regel dann ausgesprochen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schwer gestört ist und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar erscheint.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 626 BGB. Voraussetzung ist, dass ein „wichtiger Grund“ vorliegt, der so schwer wiegt, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich ist.

Wer kann außerordentliche Kündigungen aussprechen?

Grundsätzlich können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Entscheidend ist, dass ein schwerwiegender Grund vorliegt, der es unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen.

Ein Beispiel für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer wäre, wenn der Arbeitgeber den Lohn wiederholt nicht oder stark verspätet zahlt. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen, da das Ausbleiben des Gehalts eine schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Pflichten des Arbeitgebers darstellt.

Es handelt sich also um eine Option, die beiden Parteien offensteht, allerdings wird sie in der Praxis häufiger von Arbeitgebern genutzt.

Verstößt der gekündigte Vertragspartner gegen seine Pflichten, oder nicht?

Ein zentraler Aspekt einer außerordentlichen Kündigung ist der Verstoß gegen vertragliche Pflichten. Oft handelt es sich dabei um gravierende Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel Arbeitszeitbetrug, Diebstahl oder grobe Beleidigungen. Solche Vorfälle können das Vertrauen in die andere Partei so stark erschüttern, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich wird.

Gesetzliche Anforderungen, die zu beachten sind

Die gesetzlichen Vorgaben für eine außerordentliche Kündigung sind klar geregelt. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der das Arbeitsverhältnis schwer belastet. Außerdem muss der Kündigende eine Interessenabwägung durchführen, um zu klären, ob die Kündigung verhältnismäßig ist.

Auch interessant: Was ist das Wachstumschancengesetz?

Ausschlussfristen bei einer außerordentlichen Kündigung

Wichtig zu wissen: Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Diese Frist darf nicht überschritten werden, sonst verliert die Kündigung ihre Wirksamkeit.

Außerordentliche Kündigung: Die Sicht des Arbeitgebers

Die außerordentliche Kündigung ist für Arbeitgeber kein einfacher Schritt und sollte gut überlegt sein. Sie ist oft der letzte Ausweg, wenn das Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer so stark beschädigt ist, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheint. Doch wann ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt, und was muss dabei beachtet werden? Hier lohnt es sich, die Sicht des Arbeitgebers genauer zu beleuchten.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung darf nicht ohne Grund ausgesprochen werden. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet § 626 BGB, der einen „wichtigen Grund“ verlangt. Solche Gründe können beispielsweise schwere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers sein, wie Diebstahl, Betrug, grobe Beleidigungen oder Arbeitszeitbetrug.

Auch Tätlichkeiten, massive Störungen des Betriebsfriedens oder beharrliche Arbeitsverweigerung können Gründe für eine fristlose Kündigung sein. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber nachweisen kann, dass das Fehlverhalten so gravierend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre.

Wann sollte eine Kündigung ausgesprochen werden?

Der Zeitpunkt, zu dem eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, ist entscheidend. Die Kündigung muss laut Arbeitsrecht innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber von dem Vorfall oder dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Wird diese Frist versäumt, verliert der Arbeitgeber sein Recht auf außerordentliche Kündigung.

Außerdem sollte gut überlegt werden, ob nicht mildere Mittel wie eine Abmahnung ausreichend sind, bevor direkt zur fristlosen Kündigung gegriffen wird. Oft ist es ratsam, mit einer Abmahnung zu arbeiten, um dem Arbeitnehmer eine Chance zur Besserung zu geben.

Die Nachteile der gekündigten Person berücksichtigen

Obwohl eine außerordentliche Kündigung in vielen Fällen gerechtfertigt sein kann, sollte der Arbeitgeber immer die sozialen Folgen für den Arbeitnehmer im Blick behalten. Die fristlose Kündigung führt dazu, dass der Arbeitnehmer von einem Tag auf den anderen ohne Einkommen dasteht.

Dies kann schwerwiegende Konsequenzen haben, vor allem wenn der Arbeitnehmer eine Familie zu versorgen hat oder es um ältere Mitarbeiter geht, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, eine neue Anstellung zu finden. Deshalb sollte der Arbeitgeber eine sorgfältige Abwägung treffen, ob die Kündigung verhältnismäßig ist.

Abmahnung

Bevor eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, ist es häufig ratsam, dem Arbeitnehmer eine Abmahnung zu erteilen. Diese dient als formale Warnung und gibt dem Mitarbeiter die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern. Oft wird erst nach einer oder mehreren Abmahnungen eine fristlose Kündigung rechtlich tragfähig. In Ausnahmefällen, bei besonders schweren Vergehen wie Diebstahl oder Gewalt, kann der Arbeitgeber auch ohne vorherige Abmahnung kündigen.

Letztlich muss der Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung sorgfältig abwägen und rechtlich auf der sicheren Seite sein. Sie ist ein Instrument, das nur in Ausnahmefällen und bei wirklich schwerwiegenden Gründen zum Einsatz kommen sollte.

Außerordentliche Kündigung aus der Sicht des Arbeitnehmers

Die außerordentliche Kündigung ist nicht nur aus der Sicht des Arbeitgebers ein großes Thema, sondern auch aus der des Arbeitnehmers. Wer als Angestellter plötzlich und unerwartet fristlos entlassen wird, steht oft vor einer großen Unsicherheit. Doch auch Arbeitnehmer haben Rechte und Möglichkeiten, sich gegen eine solche Kündigung zu wehren oder sie sogar selbst auszusprechen. Welche Verstöße sollten unbedingt vermieden werden und was ist zu tun, wenn die Kündigung bereits im Raum steht?

Die verschiedenen zu vermeidenden Verstöße

Damit es gar nicht erst zu einer außerordentlichen Kündigung kommt, ist es für Arbeitnehmer wichtig zu wissen, welche Handlungen zu einer solchen drastischen Maßnahme führen können. Besonders gravierend sind Vertragsverletzungen, die das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstören. Beispiele dafür sind Arbeitszeitbetrug, Diebstahl am Arbeitsplatz, grobe Beleidigungen oder auch wiederholte Unpünktlichkeit.

Besonders bei Verstößen, die vorsätzlich oder wiederholt geschehen, hat der Arbeitgeber in der Regel die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Deshalb ist es wichtig, solche Fehler möglichst zu vermeiden und sich an die vertraglichen Pflichten zu halten. Kleinere Vergehen führen meist erst nach mehrfachen Abmahnungen zu einer Kündigung – doch auch diese sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Was ist zu tun?

Wenn die außerordentliche Kündigung bereits im Raum steht, stellt sich die Frage: Was tun? Zunächst sollte geprüft werden, ob die Kündigung tatsächlich gerechtfertigt ist. Oftmals kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein, um die Rechtmäßigkeit der Entlassung überprüfen zu lassen. Hier ist schnelles Handeln gefragt, da eine solche Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss.

Es empfiehlt sich, rechtlichen Beistand einzuholen und sich über die individuellen Möglichkeiten zu informieren. In manchen Fällen kann auch eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber sinnvoll sein, um das Arbeitsverhältnis doch noch zu retten oder zumindest eine Abfindung zu verhandeln.

Rechtmäßige oder unrechtmäßige Entlassung?

Die entscheidende Frage für viele Arbeitnehmer ist, ob die außerordentliche Kündigung überhaupt rechtlich haltbar ist. Hierbei spielt der sogenannte „wichtige Grund“ eine zentrale Rolle. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass ein solcher Grund vorliegt, der das Arbeitsverhältnis unzumutbar macht. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Kündigung unrechtmäßig sein und der Arbeitnehmer hat gute Chancen, vor Gericht zu gewinnen.

In diesem Fall kann entweder das Arbeitsverhältnis wiederhergestellt oder eine angemessene Entschädigung, beispielsweise in Form einer Abfindung, ausgehandelt werden. Daher ist es für Arbeitnehmer wichtig, sich ihrer Rechte bewusst zu sein und gegebenenfalls gegen die Kündigung vorzugehen.

Am Ende des Tages ist die außerordentliche Kündigung immer ein schwerwiegender Schritt – für beide Seiten. Arbeitnehmer haben jedoch durchaus Möglichkeiten, sich gegen eine unrechtmäßige Entlassung zu wehren und sollten im Zweifelsfall ihre Rechte geltend machen.

Mehr Wissen für Arbeitgeber: Dienstwagen durch das Wachstumschancengesetz ermöglichen!

FAQ

Im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung tauchen oft viele Fragen auf – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Hier sind die häufigsten Fragen zusammengefasst und beantwortet, um einen schnellen Überblick zu geben.

Wann darf ich als Arbeitnehmer außerordentlich kündigen?

Auch Arbeitnehmer haben das Recht, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Typische Beispiele sind ausbleibende Gehaltszahlungen, erhebliche Arbeitszeitverletzungen oder gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeitgeber trotz Abmahnung keine Besserung zeigt. Das Arbeitsverhältnis muss in solchen Fällen so unzumutbar geworden sein, dass dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden kann, bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist weiterzuarbeiten.

Was sind wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung?

Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung können auf beiden Seiten vorliegen. Für Arbeitgeber gehören dazu beispielsweise grobe Pflichtverletzungen, wie Diebstahl, Arbeitszeitbetrug oder unzumutbares Verhalten im Betrieb. Für Arbeitnehmer zählen hingegen Fälle wie wiederholte Lohnrückstände, Mobbing oder eine grobe Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber. Die Kündigungsgründe müssen jeweils so schwerwiegend sein, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist.

Wie kann ich fristlos kündigen als Arbeitnehmer?

Um fristlos zu kündigen, muss der Arbeitnehmer zunächst den Grund schriftlich festhalten und den Arbeitgeber, falls möglich, abmahnen. Ist der Verstoß des Arbeitgebers jedoch so gravierend, dass eine Abmahnung unzumutbar wäre (zum Beispiel bei schweren Straftaten), kann direkt gekündigt werden. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und der Grund für die Kündigung klar genannt wird. Zudem muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Dann sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt.

Kann ich aus persönlichen Gründen fristlos kündigen?

Persönliche Gründe wie ein Umzug, familiäre Probleme oder gesundheitliche Herausforderungen rechtfertigen in der Regel keine außerordentliche Kündigung. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber durch sein Verhalten das Arbeitsverhältnis unzumutbar macht. In persönlichen Härtefällen muss der Arbeitnehmer stattdessen die reguläre Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag einhalten oder auf eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber hoffen.

Fazit

Die außerordentliche Kündigung ist ein schwerwiegender Schritt, der nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt ist. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen dabei strenge gesetzliche Vorgaben beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Für Arbeitnehmer bietet sie Schutz in unzumutbaren Situationen, für Arbeitgeber ist sie ein Mittel gegen gravierende Pflichtverletzungen.

Letztlich sollten beide Seiten genau prüfen, ob eine fristlose Kündigung wirklich notwendig und verhältnismäßig ist, um die besten Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

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