Connect with us

Hi, what are you looking for?

News

Die geänderte Arbeitsschutzverordnung nimmt Arbeitgeber in die Pflicht

Grundsätzlich gilt die Verpflichtung, dass Home-Office, wo immer möglich, angeboten werden muss. Gesetzliche Grundlage ist § 28b Abs. 7. des Infektionsschutzgesetzes. Dennoch gibt es Berufsgruppen, denen es nicht möglich ist, Ihre Arbeit im Home-Office auszuüben. Seit dem 20. April 2021 gilt in diesen Fällen gemäß der geänderten Arbeitsschutzverordnung: Beschäftigte müssen 1 mal pro Woche einen Corona-Test angeboten bekommen. Beschäftigungsgruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen 2 mal pro Woche ein Testangebot erhalten. Was sonst noch zur geänderten Arbeitsschutzverordnung zählt und welche Ziele damit verbunden sind, haben wir für Sie zusammengefasst.

Corona Test

Diese Beschäftigten gelten als besonders gefährdete Arbeitnehmer

Gemäß § 5 Abs. 2 Corona-ArbSchV müssen alle Arbeitnehmer, bei denen aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, 2 mal pro Kalenderwoche die Möglichkeit haben, einen Corona-Schnelltest zu machen. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem:

  • Beschäftigte, die auf Veranlassung des Arbeitgebers in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind
  • Arbeitnehmer die in Betrieben tätig sind, die körper- bzw. personennahe Dienstleistungen mit unmittelbarem Körperkontakt anbieten (z. B. Friseure oder Physiotherapeuten).
  • Beschäftigte, die während Ihrer täglichen Arbeit Kontakt zu Personen haben, die selbst von der Maskenpflicht ausgenommen sind bzw. keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können (z. B.
  • Arbeitnehmer in Kindertagesstätten oder Pflegeheimen für Menschen mit Behinderung)
  • Arbeitnehmer, die berufsbedingt mit vielen wechselnden Personen in Kontakt treten (z. B. Angestellte im Einzelhandel oder Postboten bzw. Paketzusteller)

Hinweis: Die Kosten für sämtliche Corona-Schnelltests, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern anbieten muss, trägt in vollem Umfang der jeweilige Betrieb. Da es sich um Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes handelt. Nachweise über die Anschaffung von Tests nach § 5 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Corona-ArbSchV sowie Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Belegschaft sind vom Arbeitgeber mindestens vier Wochen aufzubewahren (§ 5 Abs. 3 Corona-ArbSchV).

Weitere Inhalte der geänderten Arbeitsschutzverordnung

Allgemeine Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten im Betrieb

Werden Räume gleichzeitig von mehreren Personen genutzt, beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfläche pro Person 10 Quadratmeter. Bei Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern, ist die Belegschaft in möglichst kleine Arbeitsgruppen einzuteilen. Zusätzlich soll zeitversetztes Arbeiten möglich gemacht werden, sofern dies die betrieblichen Gegebenheiten zulassen.

Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes

Können die vorgeschriebenen Mindestflächen und -Abstände im Unternehmen nicht eingehalten werden, so gilt die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes für alle anwesenden Personen.

Hinweis: Kommt eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz aufgrund der Lage vor Ort nicht ausreicht, greifen spezielle Vorgaben für Atemschutzmasken. Diese sind in der Verordnung gelistet. Dazu zählen unter anderem FFP2-Masken oder vergleichbare Modelle.

Pflicht für betriebliche Hygienekonzepte

Der Arbeitgeber ist gemäß der geänderten Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ein Hygienekonzept bereitzustellen. Dieses muss erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz innerhalb des Betriebes sowie deren Umsetzung beinhalten. Das Konzept muss allen Arbeitnehmern zugänglich sein.

Diese Arten von Laientests gibt es für die Schnelltestung:

Spucktest

Zu den Corona-Schnelltests, die Laien ohne Hilfe von medizinischem Personal anwenden können, zählen nasale Antigen-Schnelltests und Spucktests. Letzterer ist besonders einfach in der Handhabung, denn es wird lediglich eine Speichelprobe benötigt, die in ein dafür vorgesehenes spezielles Behältnis gespuckt wird. Eine bestimmte Menge des Speichels wird dann mit einer speziellen Testflüssigkeit vermengt und in eine Testkassette getropft.

Nasaler Antigen-Schnelltest

Für diese Variante des Corona-Schnelltests wird ein Abstrich aus dem vorderen Nasenbereich benötigt. Dafür muss der Nutzer des Tests den Tupfer mehrere Male an der vorderen Nasenschleimhaut entlangreiben. Für kurze Zeit wird der Tupfer anschließend in eine spezielle Flüssigkeit getaucht. Durch Umrühren muss dann dafür gesorgt werden, dass sich das Probenmaterial löst. Zuletzt werden dann wie beim Spucktests einige Tropfen der Lösung auf eine Testkassette getropft.

Bildquellen:

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Lifestyle

Das Motorrad steht ähnlich wie das Auto für Freiheit und einen selbstbestimmten Lebenswandel. Je nach Modell und Fahrertyp treten sportliche oder Outdoor-Aspekte hinzu und...

Aktuell

Laut einer aktuellen Studie des Digitalverbands Bitkom und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) nutzen mittlerweile 68 Prozent der Handwerksbetriebe in Deutschland digitale Technologien....

Lifestyle

Erektile Dysfunktion ist eine häufige Erkrankung, die sich auf die wiederkehrende Unfähigkeit bezieht, eine Erektion von ausreichender Steifheit und Dauer für den Geschlechtsverkehr zu...

Aktuell

Dass Fachkräfte angesichts des Renteneintritts der „Boomer“ knapp werden, ist ebenso wenig neu wie das Fußballergebnis der letzten Woche. Doch die Reaktionen der Politik...

Lifestyle

Vielen Menschen fällt es heutzutage schwer, die Basis für eine gesunde Work-Life-Balance zu schaffen. Viele Termine, Aufträge und lange Arbeitstage sorgen häufig dafür, dass...

Ratgeber

Die steuerlichen Regelungen für Elektro- und Hybrid-Dienstwagen in Deutschland bieten einige Vorteile, die die Entscheidung für umweltfreundlichere Fahrzeuge attraktiver machen. Beschäftigte, die von ihrem...

Werbung

Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk – Alles, was Sie 2023 wissen müssen

Weitere Beiträge

Lifestyle

Luxusuhren sind auf der ganzen Welt ein beliebtes Gut. Doch welche Modelle standen bei Uhrenenthusiasten im Jahr 2023 besonders hoch im Kurs? Ein Blick...

News

Anwaltskanzleien stehen vor der Herausforderung, die Diskretion und den Schutz der Vertraulichkeit von Mandantengesprächen zu gewährleisten und gleichzeitig Fälle innerhalb des Teams effektiv zu...

News

In Unternehmen geht mit der Digitalisierung vor allem einher, dass die bestehenden Geschäftsmodelle und etablierten Prozesse durch die Implementierung digitaler Technologien ergänzt beziehungsweise optimiert...

Wirtschaft

Ob wir alt werden und lange fit bleiben, hängt nach allgemeiner Auffassung neben dem eigenen Lebensstil entscheidend von den vererbten Genen ab. „Das stimmt...

News

Baukompressoren sind auch unter dem Namen “Druckluftkompressoren” bekannt und vielleicht dem ein oder anderen ein Begriff. Es handelt sich dabei um ein Gerät, das...

News

Seltene, vom Hersteller limitierte Sneaker sind nicht nur ein modisches Highlight. Sie können eine gute Anlageoption sein und sich nach einigen Jahren gewinnbringend verkaufen...

News

Beim internationalen Versand mit dem Bestimmungsland außerhalb der Europäischen Gemeinschaft muss Ware nach strengen Regularien verzollt werden. Doch neben Begleitdokumenten und Zollbeschau sind auch weitere...

News

Die letzten zwei Jahre waren eine Zeit des rapiden Wandels und des bemerkenswerten Wachstums in der Eventbranche. Geprägt von technologischen Innovationen, sich verändernden Kundenbedürfnissen...

Werbung