Forschung und Wissenschaft als Berufsperspektive

Iserlohn/Südwestfalen. Für leistungsstarke und an Wissenschaft und Forschung interessierte Bachelorabsolvent*innen hält die Fachhochschule Südwestfalen zum kommenden Wintersemester 2021/22 ein passendes Master-Studienangebot vor. Der neue Masterstudiengang „Angewandte Wissenschaft in Technik und Wirtschaft“ (M.Sc.) bietet den Studierenden die Möglichkeit, in einem forschungsaktiven Bereich der Hochschule einen Masterabschluss zu erwerben.
„Das neue Studienangebot unterscheidet sich von unseren bisherigen Masterangeboten, die in einem bestimmten Studienbereich eine zusätzliche fachliche Qualifizierung ermöglichen“, berichtet Prof. Dr. Andreas Nevoigt, Prorektor für Forschung und Technologietransfer, „der neue Studiengang ist fachlich breit aufgestellt und stellt ein Angebot für alle diejenigen dar, die im wissenschaftlichen Bereich ihre Berufsperspektive sehen“.
Dementsprechend richtet sich der neue Masterstudiengang mit seinen Studienrichtungen „Agrarwirtschaft“, „Elektrotechnik“ und „Maschinenbau“ an Absolvent*innen, die ihre Bachelorstudiengänge mit überdurchschnittlichem Studienerfolg abgeschlossen haben und sich in ihrem Masterstudium verstärkt mit Fragestellungen aus dem Bereich der anwendungsbezogenen Forschung beschäftigen möchten. Eng verknüpft mit einem spezifischen Forschungsthema beinhaltet das Studium einen hohen Anteil an Forschungstätigkeit.
Studieninteressierte bewerben sich auf ein konkretes Forschungsthema und entwickeln nach erfolgreicher Bewerbung in enger Abstimmung mit der/dem Betreuer*in des Forschungsthemas einen individuellen Studienverlaufsplan. Neben der konkreten Forschungsarbeit stehen fachwissenschaftliche Grundlagenmodule, fachwissenschaftliche Vertiefungen/Anwendungen und interdisziplinäre Module auf dem Studienprogramm. Das Vollzeitstudium umfasst, abhängig von den Voraussetzungen, 3 oder 4 Semester einschließlich Masterarbeit.
Die Forschungsthemen für das Wintersemester 2021/22 sind im Internet veröffentlicht. Studieninteressierte können ihr Motivationsschreiben und ein Forschungskonzept noch bis zum 08. Juni 2021 per Email unter forschungsmaster@fh-swf.de einreichen.
Weitere Informationen unter:
https://www.fh-swf.de/cms/forschungsmaster/index.php
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
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