Mitarbeiter sammeln über 2.000 Euro für die Kinder-Schlaganfall-Hilfe

Um das Engagement der Mitarbeiter zu würdigen, setzten die Verantwortlichen bei der IMA Klessmann GmbH ein Zeichen und rundeten den Betrag auf 3.000 Euro auf.
Die Initiatoren des Aktionstages verkauften jedoch nicht nur Schutzengel. Sie hatten auch wissenswerte Informationen rund um das Thema Schlaganfall für die Mitarbeiter des Lübbecker Herstellers von Einzelmaschinen und Anlagen für die holzverarbeitende Industrie und das Handwerk zusammengestellt. Ziel war die Sensibilisierung für etwaige Symptome.
„Wir freuen uns sehr, dass unsere Mitarbeiter und Kollegen die Aktion so großartig unterstützt haben“, erklärt Verena Kähler, Mitglied der Jugend- und Auszubildenden-Vertretung. „Damit, dass am Ende eine so hohe Summe zusammen kommt, hätten wir nicht gerechnet.“
Nach Schätzungen von Experten erleiden in Deutschland jährlich ca. 300 Kinder und Jugendliche einen Schlaganfall. Ihnen kommt das gesammelte Geld zu Gute.
Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe wurde 1993 unter der Schirmherrschaft von Liz Mohn nach einem persönlichen Erlebnis innerhalb ihrer Familie gegründet. Ziel ist die Verhinderung von Schlaganfällen und die bessere Versorgung von Schlaganfall-Patienten.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
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