Das Ende einer Ehe ist immer eine emotionale Zäsur – insbesondere für Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige, aber zugleich eine wirtschaftliche Herausforderung. Neben der persönlichen Herausforderung geht es oft um nichts anderes als den Fortbestand des eigenen Unternehmens.Hier geht es nicht nur um private Vermögenswerte, sondern oft um die Existenz des Unternehmens selbst. Wo bei Angestellten meist nur private Vermögenswerte betroffen sind, geraten bei Selbstständigen ganze Firmenstrukturen und Existenzen in Gefahr. Eine kluge, juristisch durchdachte Strategie entscheidet hier über den wirtschaftlichen Ausgang einer Trennung.
Im Rahmen unseres Business Talks sprechen wir mit Matthias Amberg, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht in Aschaffenburg. Der kompetente Scheidungsanwalt in Aschaffenburg wurde mehrfach vom Nachrichtenmagazin FOCUS als einer der Top-100-Anwälte Deutschlands im Familienrecht ausgezeichnet und ist seit mehr als 25 Jahren ausschließlich auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
business-on.de:
Der größte Streitpunkt bei der Trennung von Unternehmern ist oft der Zugewinnausgleich, insbesondere wenn Betriebsvermögen betroffen ist. Wie lässt sich der Wert eines Unternehmens im juristischen Kontext objektiv bestimmen – und welche typischen Fehler begegnen Ihnen dabei?
Matthias Amberg von der Kanzlei Matthias Amberg:
„Der häufigste Fehler ist, dass Unternehmer den Firmenwert nach ihren subjektiven, persönlichen Vorstellungen bewerten. Im Zugewinnausgleich wird der Wert des Unternehmens jedoch nach objektiven Kriterien ermittelt. Der Wert wird in der Regel durch ein betriebswirtschaftliches Gutachten nach dem Ertragswertverfahren festgestellt. Dabei fließen Umsatz, Gewinnentwicklung und Zukunftsperspektive ein, aber auch der sogenannte kalkulatorische Unternehmerlohn als Abzugsposition wird berücksichtigt. Teure Fehler entstehen vor allem, wenn ohne professionelle Begutachtung argumentiert oder der Firmenwert künstlich kleingerechnet wird das führt fast immer zu langwierigen Streitigkeiten.“
Kindeswohl und Unterhalt
business-on.de:
Wie gelingt es, wirtschaftliche Notwendigkeiten und das Kindeswohl in Einklang zu bringen?
Matthias Amberg von der Kanzlei Amberg:
„Das Kindeswohl muss immer an erster Stelle stehen auch unter wirtschaftlichem Druck. Aus diesem Grund ist es essentiell, die Elternebene von der Partnerebene zu trennen. Das Umgangsrecht und die elterliche Sorge sind daher völlig unabhängig von wirtschaftlichen Fragen wie dem Unterhalt oder dem Zugewinnausgleich zu betrachten.
Gleichzeitig müssen die finanziellen Forderungen im Rahmen des Unterhalts und des Zugewinnausgleichs realistisch sein, da man sonst den Betrieb gefährdet, der den Unterhalt und den Zugewinnausgleich überhaupt erst erwirtschaften soll.
Meine Aufgabe ist es, beides in Balance zu bringen: einerseits die gesetzliche Verpflichtung, andererseits die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Die Rechtsprechung verlangt deshalb, bei Unternehmern Einkünfte über einen längeren Zeitraum zu betrachten, um Schwankungen auszugleichen.
Letztlich gilt: Wer als Unternehmer verantwortungsvoll plant und transparent agiert, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die finanzielle Sicherheit seiner Kinder.“
Einkommensermittlung bei Selbstständigen
business-on.de:
Wie wird das unterhaltsrelevante Einkommen eines Selbstständigen korrekt ermittelt?
Matthias Amberg von der Kanzlei Amberg:
„Bei Selbstständigen ist das deutlich komplexer als bei Angestellten. Das Einkommen ergibt sich nicht einfach aus der letzten Steuererklärung. Wir müssen vielmehr prüfen: Welche Ausgaben sind betrieblich tatsächlich notwendig, welche dienen faktisch der privaten Lebensführung? Denn das Steuerrecht ermöglicht gewisse Abzüge, die unterhaltsrechtlich nicht akzeptiert werden.
Das Gericht betrachtet in der Regel die letzten drei Jahre und bildet daraus einen Durchschnitt. Gleichzeitig werden Rücklagen, notwendige Investitionen und branchentypische Schwankungen berücksichtigt. Wichtig ist, die wirtschaftliche Realität abzubilden nicht nur eine Momentaufnahme.
Gerade hier zeigt sich, wie entscheidend eine saubere Buchführung und klare betriebliche Strukturen sind. Wer die Trennung von Betriebs- und Privatvermögen frühzeitig ordentlich vornimmt, erspart sich später viel Ärger.“
Die Absicherung durch Verträge
business-on.de:
Welche Rolle spielt der Ehevertrag, und wie wirksam sind nachträgliche Vereinbarungen?
Matthias Amberg von der Kanzlei Amberg:
„Ein Ehevertrag ist das wirksamste Instrument, um unternehmerisches Vermögen zu schützen allerdings nur, wenn er fair und rechtlich ausgewogen gestaltet ist. Evident einseitige Regelungen halten vor Gericht nicht stand.
Ich empfehle, den Vertrag nicht als Misstrauenserklärung, sondern als vorausschauende wirtschaftliche Planung zu sehen. Mit einem fairen Ehevertrag ist man nicht aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, zusammenzubleiben. Man bleibt zusammen, weil man sich liebt; insofern ist ein Ehevertrag durchaus romantisch.
Lebt man bereits getrennt, sind Scheidungsfolgenvereinbarungen unter den Aspekten Zeit, Geld und Nerven absolut zu empfehlen. Damit sie wirksam sind, müssen sie allerdings entweder gerichtlich protokolliert oder notariell beurkundet werden.“
Außergerichtliche Lösungen
business-on.de:
Sie betonen häufig die Bedeutung außergerichtlicher Lösungen. Warum ist das gerade für Unternehmer so wichtig?
Matthias Amberg von der Kanzlei Amberg:
„Ein jahrelanger Rosenkrieg kostet nicht nur Geld, sondern auch Energie und die fehlt dann im Unternehmen. Eine einvernehmliche Lösung ermöglicht es, wirtschaftliche Interessen zu schützen und den Betrieb handlungsfähig zu halten.
Gerichtsverfahren sind immer öffentlich, aufwändig und unberechenbar. Eine gut verhandelte Scheidungsfolgenvereinbarung schafft dagegen Planungssicherheit.
Für Unternehmer gilt deshalb: Nicht jeder Kampf muss bis zum Ende ausgefochten werden. Manchmal ist die klügere Entscheidung, in Ruhe weiterzuarbeiten statt sich in jahrelange Prozesse zu verstricken.“






































































































