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business-on.de Redaktion
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7. Februar 2023

Quellensteuer

Was versteht man unter Quellensteuer?

Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Erhebungsform von Steuern, die nicht etwa vom Steuerzahler selbst an den Staat gezahlt, sondern bereits bei der Entstehung von Einkünften erhoben wird. Dieses Verfahren soll Steuerpflichtigen unter anderem die Steuererklärung erleichtern.

So gelten alle Steuern als Quellensteuern, die im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht von den Einnahmen durch Steuerabzug ohne Veranlagung durch den Quellenstaat einbehalten werden. Darüber hinaus gelten als ausländische Quellensteuer jegliche Steuern, die im Quellenstaat von ausländischen Steuerpflichtigen im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht direkt von den Erträgen erhoben werden. In den meisten Staaten werden Quellensteuern auch auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren erhoben.

In den folgenden drei Bereichen gibt es die sogenannte Quellensteuer:

  1. Lohnsteuerrecht
  2. Kapitalertragsteuer
  3. internationales Steuerrecht (z. B. Aufsichtsratsteuer)

Die Höhe der Quellensteuer richtet sich nach der Steuerart. So liegt der deutsche Lohnsteuersatz zwischen 14 und 45 Prozent. Die sogenannte Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen beträgt hingegen 25 Prozent. Der Quellensteuersatz auf ausländische Kapitalerträge hingegen variiert von Land zu Land.

Da es sich bei Quellensteuern um direkte Steuern handelt, haben sie den Charakter von Vorauszahlungen des Steuerpflichtigen. Sollte der Steuerzahler beispielsweise zur Einkommensteuer veranlagt werden, wird die bereits an das Finanzamt abgeführte Quellensteuer mit der zu zahlenden Einkommensteuer verrechnet. Sollte die abgeführte Quellensteuer die Steuerschuld in Bezug auf die Einkommensteuer übersteigen, erhält der Steuerzahler eine entsprechende Erstattung.

Wie wird die Quellensteuer erhoben?

Da die Quellensteuer bereits bei der Entstehung von Einkünften und Erträgen erhoben wird, muss der Steuerzahler selbst nichts veranlassen. Im Rahmen des Quellensteuerabzugsverfahrens wird die zu zahlende Steuer direkt von der Einkunftsquelle einbehalten und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet, sodass sich der Steuerpflichtige selbst nicht um die Zahlung der Quellensteuer kümmern muss.

Ein Beispiel für die Erhebung der Quellensteuer ist die Lohnsteuer. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig. Diese Lohnsteuer wird in einer bestimmten Höhe von dem monatlichen Bruttogehalt abgezogen. Dieser Betrag wird direkt vom Arbeitgeber – also der Quelle – einbehalten und an das zuständige Finanzamt überwiesen, sodass der Arbeitnehmer lediglich seinen Nettoverdienst erhält.

Wer muss Quellensteuern bezahlen?

Grundsätzlich sind all diejenigen zur Zahlung der Quellensteuer verpflichtet, die Kapitalerträge aus Zinsen und Dividendenzahlungen erhalten, sofern in dem Land der Entstehung eine Quellensteuer erhoben wird.

Als Steuerpflichtiger selbst muss man die Quellensteuer zwar bezahlen, diese Zahlung jedoch nicht selbst veranlassen. Sie wird unmittelbar am Ort des Entstehens von den Erträgen abgezogen und an das Finanzamt des Quellenstaates abgeführt.

Im Falle der Lohnsteuer ist demnach nicht etwa der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber zur Abführung der Quellensteuer verpflichtet.

Sollte eine Kapitalertragssteuer auf Gewinne aus Aktien und Fonds sowie Zinsen oder Dividenden fällig werden, ist auch hier nicht etwa der Investor selbst für die Abführung der Quellensteuer an den Quellenstaat zuständig. Vielmehr ist die Bank bzw. das Kreditinstitut, bei welchem das entsprechende Depot geführt wird, hierzu verpflichtet. Dieses Prinzip bezieht sich jedoch lediglich auf deutsche Kapitalerträge und gilt nicht für die ausländische Quellensteuer.

Wann muss man Quellensteuern bezahlen?

Die Quellensteuer wird unmittelbar bei der Entstehung der Erträge durch den Quellenstaat erhoben. Dadurch wird Steuerpflichtigen die Steuererklärung erleichtert und die Zahlung unmittelbar an das zuständige Finanzamt getätigt.

Die entstandene Lohnsteuer muss beispielsweise spätestens am 15. Kalendertag des Folgemonats vom Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet werden.

Bei der Abgeltungssteuer, welche bei Zinsen oder Dividenden anfällt, ist eine Zahlung der Quellensteuer in der Regel immer am Ende eines Jahres fällig, in dem die Kapitalerträge entstanden sind.

Gibt es für die Quellensteuer einen Freistellungsauftrag?

Grundsätzlich haben Kapitalanleger die Möglichkeit, einen sogenannten Freistellungsauftrag bei ihrer Bank in Deutschland zu stellen. Hierdurch sollen bestimmte Zinserträge vom zuständigen Finanzamt nicht im Rahmen der automatischen Quellensteuer besteuert werden, sofern diese einen festgesetzten Freibetrag nicht übersteigen.

Der Sparerpauschbetrag beträgt Stand 2023 1.000 Euro pro Person. Ehepaare bzw. steuerlich gemeinsam veranlagte Personen sind bis zu einem Betrag von 2.000 Euro von der deutschen Besteuerung befreit.

Sofern eine ausländische Quellensteuer auf Erträge im Ausland erhoben wurde, ist eine Minderung durch einen entsprechenden Freistellungsauftrag jedoch nicht möglich. Die Quellensteuer wird im Ausland direkt von den Erträgen durch den Quellenstaat abgezogen.

Aktien vs. Quellensteuer

Die Quellensteuer wird in den meisten Fällen mit der Besteuerung von Kapitalerträgen aus ausländischen Aktien und Fonds in Verbindung gebracht. Sie wird direkt vom jeweiligen Quellenstaat abgezogen, bevor die Dividende den Investor erreicht. Die Höhe des Quellensteuersatzes fällt von Land zu Land unterschiedlich aus.

Darüber hinaus muss man auf im Ausland erwirtschaftete Kapitalerträge in Deutschland eine Kapitalertragssteuer – die sogenannte Abgeltungssteuer – in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Die ausländische Quellensteuer wird zusätzlich zur deutschen Kapitalertragssteuer fällig. Besteuert werden jegliche Zinsen, Dividenden aus Aktien und Fonds sowie Gewinne aus dem Verkauf von ETFs. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen ausschüttenden oder einen thesaurierenden bzw. wiederanlegenden Fonds handelt.

Sollte man zum Beispiel eine ausländische Aktie aus Belgien im Portfolio haben, werden lediglich die Dividenden nach Abzug der Quellensteuer an den Investor ausgeschüttet. Bei einer Dividende der belgischen Aktie von 100 Euro würde die ausgezahlte Summe demnach 70 Euro betragen, da der Quellensteuersatz in dem Land Belgien als Quellenstaat 30 Prozent beträgt.

Da in Deutschland jedoch zusätzlich die Abgeltungssteuer auf Dividenden und Zinsen jeglicher Art fällig wird, wurde vom deutschen Fiskus eine sogenannte Teilfreistellung eingeführt:

  • Aktienfonds bei mehr als 50 Prozent Aktienanteil: 30 Prozent steuerfrei
  • Mischfonds bei mindestens 25 Prozent Aktienanteil: 15 Prozent steuerfrei
  • Immobilienfonds: zwischen 60 Prozent (bei überwiegend deutschen Immobilien) und 80 Prozent (bei mindestens 51 Prozent ausländischen Immobilien) steuerfrei

FAQ

Muss in der Schweiz Quellensteuer bezahlt werden?

Ja, in der Schweiz sind jegliche Personen quellensteuerpflichtig, die in der Schweiz wohnhaft sind und noch keine Niederlassungsbewilligung haben. Darüber hinaus sind Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber dennoch dort Einkünfte erzielen (z. B. Grenzgänger) zur Zahlung der Quellensteuer verpflichtet.

Wie bekomme ich die Quellensteuer zurück?

Die bereits gezahlte Quellensteuer kann im Rahmen des Erstattungsverfahrens zurückerlangt werden. Dies geht allerdings nur, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem Quellenstaat besteht. Hier gelten bestimmte Steuersätze, die von ausländischen Investoren auf erzielte Kapitalerträge zu zahlen sind.

Werden in den USA Quellensteuern erhoben?

Ja, der allgemeine Quellensteuersatz in den USA beträgt 30 Prozent. Da zwischen Deutschland und den USA jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, lässt sich die Quellensteuer auf 15 Prozent reduzieren, indem diese im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angerechnet wird.

Fazit

Die Steuereinnahmen sind für jedes Land maßgeblich. Jede Person hat eine gewisse Steuerschuld auf bestimmte Einkünfte und Kapitalerträge. Zur Vereinfachung der Steuererklärung wurde die sogenannte Quellensteuer eingeführt.

Sofern es sich um ausländische Kapitalerträge handelt, dienen sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen dazu, die Steuerlast zu senken, um eine Doppelbesteuerung durch die Erhebung des Quellensteuersatzes des Quellenstaates und der deutschen Abgeltungssteuer zu vermeiden. Wichtig hierbei ist, dass Investoren sich an einen kompetenten Steuerberater wenden.

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