Abgeltungssteuer – Pauschale für Kapitalerträge
Die Abgeltungssteuer wurde am 1. Januar 2009 eingeführt und reformierte das deutsche Steuerrecht. Mit ihr werden Kapitalerträge besteuert, die vorher über den persönlichen Steuersatz abgegolten wurden. Dazu gehören Einkünfte aus Dividenden, Zinsen sowie Veräußerungsgewinnen beim Verkauf von Wertpapieren. Die Steuer richtet sich an Privatanleger und besteht aus einer Pauschale von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer.
In welchen Bereichen findet die Abgeltungssteuer Anwendung?
Es gibt verschiedene Bereiche, bei denen die Abgeltungssteuer entrichtet werden muss. Dazu gehören die oben genannten Dividendenzahlungen und Ausschüttungen aus Aktien und Fondsanteilen sowie Zinsen aus Sparguthaben. Auch Sparverträge unterliegen der gesetzlich verankerten Abgeltungssteuer, beispielsweise Bausparverträge, Tagesgeldkonten, Festgeldanlagen oder Sparbücher. Nicht von der Steuer betroffen sind Anlagen der privaten Altersvorsorge, die vom Staat oder vom Betrieb gefördert werden, dazu gehört die Riesterrente oder die betriebliche Vorsorge. Erst wenn die Vorsorge ausgezahlt wird, kommt es zu einer Besteuerung, in diesem Fall gilt allerdings der persönliche Einkommenssteuersatz.
Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer wurde eingeführt, um die unterschiedlichen Besteuerungsverfahren abzulösen und den Steuerprozess zu vereinfachen. Außerdem handelte es sich bei den vorher berechneten Zinsabschlagssteuern und Kapitalertragssteuern nur um Steuervorauszahlungen. Erst nach der Einkommenssteuerveranlagung wurde die gesamte Höhe der Steuererträge ermittelt. Die Kapitalerträge (zur Definition Kapitalerträge), von denen die Abgeltungssteuerabgezogen wurde, müssen nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Dadurch haben Sparer mit einem mittleren bis hohen Einkommen viele Vorteile durch die Steuer. Bei Sparern, die nur ein geringes Einkommen haben, greift die Günstigerprüfung, so dass ihnen durch die neue Steuer keine Nachteile entstehen.
Abgeltungssteuerrechner
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Florian Weis
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