Abgeltungssteuer – Pauschale für Kapitalerträge

Die Abgeltungssteuer wurde am 1. Januar 2009 eingeführt und reformierte das deutsche Steuerrecht. Mit ihr werden Kapitalerträge besteuert, die vorher über den persönlichen Steuersatz abgegolten wurden. Dazu gehören Einkünfte aus Dividenden, Zinsen sowie Veräußerungsgewinnen beim Verkauf von Wertpapieren. Die Steuer richtet sich an Privatanleger und besteht aus einer Pauschale von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer.

In welchen Bereichen findet die Abgeltungssteuer Anwendung?

Es gibt verschiedene Bereiche, bei denen die Abgeltungssteuer entrichtet werden muss. Dazu gehören die oben genannten Dividendenzahlungen und Ausschüttungen aus Aktien und Fondsanteilen sowie Zinsen aus Sparguthaben. Auch Sparverträge unterliegen der gesetzlich verankerten Abgeltungssteuer, beispielsweise Bausparverträge, Tagesgeldkonten, Festgeldanlagen oder Sparbücher. Nicht von der Steuer betroffen sind Anlagen der privaten Altersvorsorge, die vom Staat oder vom Betrieb gefördert werden, dazu gehört die Riesterrente oder die betriebliche Vorsorge. Erst wenn die Vorsorge ausgezahlt wird, kommt es zu einer Besteuerung, in diesem Fall gilt allerdings der persönliche Einkommenssteuersatz.

Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer wurde eingeführt, um die unterschiedlichen Besteuerungsverfahren abzulösen und den Steuerprozess zu vereinfachen. Außerdem handelte es sich bei den vorher berechneten Zinsabschlagssteuern und Kapitalertragssteuern nur um Steuervorauszahlungen. Erst nach der Einkommenssteuerveranlagung wurde die gesamte Höhe der Steuererträge ermittelt. Die Kapitalerträge (zur Definition Kapitalerträge), von denen die Abgeltungssteuerabgezogen wurde, müssen nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Dadurch haben Sparer mit einem mittleren bis hohen Einkommen viele Vorteile durch die Steuer. Bei Sparern, die nur ein geringes Einkommen haben, greift die Günstigerprüfung, so dass ihnen durch die neue Steuer keine Nachteile entstehen.

Abgeltungssteuerrechner

Powered by bbx.de

Florian Weis

Teilen:
Weitere Artikel
Doppelte Buchführung einfach erklärt für Einsteiger
Steuertipps
Doppelte Buchführung einfach erklärt für Einsteiger

Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten erfasst, einmal im Soll und einmal im Haben. Ziel ist es, am Jahresende sowohl eine Bilanz (den Vergleich von Vermögen und Kapital) als auch eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen und so die Gewinnermittlung durchzuführen. Dieser Ratgeber richtet sich an Gründer, Selbstständige und angehende Unternehmer ohne kaufmännische Vorkenntnisse. Wer eine einfache Erklärung der doppelten Buchführung sucht, findet hier das Grundprinzip von Soll und Haben, eine Prüfung der eigenen Buchführungspflicht und ein durchgerechnetes Beispiel, mit dem sich der erste Geschäftsvorfall selbst buchen lässt. Die Hauptpunkte Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten erfasst, im Soll und im Haben.

15 Min. LesezeitLesen
Ideen für Selbstständigkeit zu Hause mit echten Zahlen
Ratgeber
Ideen für Selbstständigkeit zu Hause mit echten Zahlen

Wer sich von zu Hause selbstständig machen möchte, hat 2026 vier realistische Wege. Digitale Dienstleistungen wie virtuelle Assistenz oder Texten gehören dazu, ein skalierbares Online-Business wie E-Commerce oder Online-Kurse, der Verkauf kreativer Produkte sowie wissensbasierte Beratung und Coaching. Welche dieser Ideen für die Selbstständigkeit zu Hause zu Ihnen passt, hängt von drei Faktoren ab. Es kommt auf Ihre verfügbare Zeit an, auf vorhandenes Kapital und auf Ihre Fähigkeiten. Jede der folgenden zehn Geschäftsideen wird deshalb mit realistischer Verdienstspanne, konkretem Startkapital und offiziellen Marktdaten unterlegt. Dazu kommt eine fundierte Orientierung zu Steuern, Rechtsform und Förderung. Was Sie wissen müssen Laut KfW-Gründungsmonitor gründen in Deutschland jährlich über 500.000 Menschen, viele davon solo und von zu Hause.

14 Min. LesezeitLesen
Nebengewerbe anmelden ohne teure Fehler
Ratgeber
Nebengewerbe anmelden ohne teure Fehler

Ein Nebengewerbe meldet man beim örtlichen Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde an, wahlweise online, persönlich am Schalter oder per Post. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Bundesland und Kommune rund 15 bis 65 Euro. Drei Grundvoraussetzungen entscheiden darüber, ob überhaupt eine nebenberufliche Selbstständigkeit dieser Art vorliegt. Die Tätigkeit muss selbstständig ausgeübt werden, auf Gewinn ausgerichtet sein und dem Hauptberuf zeitlich sowie einkommensmäßig untergeordnet bleiben. Wer ein Nebengewerbe anmelden möchte, findet hier jeden Schritt, alle Kosten, die steuerlichen Pflichten und die sozialversicherungsrechtlichen Folgen, durchgehend mit den aktuellen Werten für 2026. Auf den Punkt gebracht Ein Nebengewerbe meldet man beim örtlichen Gewerbeamt an, online, persönlich oder per Post.

Lesen
Zur Startseite